BAND zu First-Responder-Systemen (1998)

Bei einem organisierten Erst-Helfer-System handelt es sich nach unserer Auffassung um speziell zusätzlich ausgebildete und ausgerüstete, möglichst ständig einsatzbereite Ersthelfer, die auf Anforderung der Leistelle für den Feuerschutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz bei lebensbedrohlich Verletzten/akut Erkrankten bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes zum Einsatz kommen. Diese Hilfeleistung ist nicht gekoppelt an die Organisation, die die Weiterversorgung und den Transport im Rahmen des Rettungsdienstes durchführt.

2. Leinsweiler Gespräche 1997

Themenschwerpunkte waren Struktur und Aufgaben der Rettungsleitstelle und die Musterweiterbildungsordnung für eine Zusatzbezeichnung „Notfallmedizin“ (siehe Internet agswn). Ergebnisse der Diskussion zur Struktur der Rettungsleitstelle aus den 1. Leinsweiler Gesprächen wurden aufgegriffen und anhand der Schlussfolgerungen des interdisziplinären Workshops „Leitstelle“ des Instituts für Rettungsdienst des DRK diskutiert. 

BAND-Empfehlungen zu Sichtungskategorien (1997)

Empfehlungen der BAND zu Sichtungskategorien und zur medizinischen Dokumentation beim Großschadensfall — Modifikation der katastrophenmedizinischen Sichtungskategorien

BAND zur notfallmedizinischen Versorgung der Bevölkerung 1996

Der ,Ärztliche Leiter Notarztstandort‘ ist der für die Auswahl und Überwachung der Notärzte zuständige, weisungsbefugte Arzt eines am Notarztdienst teilnehmenden Krankenhauses. Ihm obliegt die Sach- und Fachaufsicht für diesen Notarztstandort.

Reisensburger Memorandum 1996

Bereits 7 Jahre nach der Verabschiedung des Rettungsassistentengesetzes (RettAssG) fand auf Schloss Reisensburg am 18. 10. 1996 ein interdisziplinärer Workshop statt. Anlass dieser Bestandsaufnahme war die übereinstimmende Ansicht, dass sich die Hoffnungen einer grundsätzlich besseren Qualifizierung des Rettungsdienstfachpersonals mit Verabschiedung des RettAssG und der zugehörigen Ausbildungs- und Prüfungsordnung (RettAssAPrV) offensichtlich nicht erfüllt hatten.

1. Leinsweiler Gespräche 1996

Themenschwerpunkte waren die Organisation der Rettungsleitstelle und der Aufgabenbereich des Ärztlichen Leiters Rettungsdienst (siehe Internet agswn).

Leitender Notarzt BAND Empfehlungen LNA (1999)

Zentrale Aufgabe des Rettungsdienstes ist die qualifizierte notfallmedizinische Versorgung und Betreuung von erkrankten und verletzten Patienten während Notfallrettung und Krankentransport. Rettungsdienst ist deshalb in erster Linie eine medizinische Dienstleistung. Da die Medizin im Mittelpunkt des Rettungsdienstes steht, muss der Rettungsdienst unter ärztlicher Kontrolle durchgeführt werden, damit sichergestellt ist, dass die Qualität der Patientenversorgung den anerkannten Regeln der Medizin entspricht.

BAND Kernforderungen zum QM (1994)

Bereits im März 1994 wurden zum Qualitätsmanagement in der präklinischen Notfallmedizin von zahlreichen Experten bei einem Workshop grundlegende Hinweise zur Systematik und Struktur gegeben. Die Vorträge des gesamten Workshops wurden veröffentlicht: Moecke Hp, Ahnefeld FW (Hrsg.): Qualitätsmanagement in der Notfallmedizin. Blackwell Wissenschafts-Verlag. Berlin 1995.

Empfehlungen der 1. Bundeskonsensuskonferenz 1994

Auf Initiative der Ärztekammer Westfalen-Lippe fand in Münster im Auftrag der Bundesärztekammer eine erste ,Bundeskonsensuskonferenz‘ aller Landesärztekammern in zwei Sitzungen (November 1993/September 1994) statt mit dem Ziel, die 1984 von der Bundesärztekammer empfohlenen Voraussetzungen zum Erwerb des Fachkundenachweises ‚Rettungsdienst‘ (siehe 3.2.2) hinsichtlich ihrer Inhalte und auf Grund der bisherigen Erfahrungen zu überprüfen und ggf. zu aktualisieren.

BAND zur RettAss-Ausbildung 1992

Da zahlreiche Ärzte, die Mitglieder der Notarzt-Arbeitsgemeinschaften sind, auch in der Ausbildung von Rettungsassistenten nach dem Gesetz über den Beruf der Rettungsassistentin und des Rettungsassistenten (RettAssG v. 10.7.1989) mitwirken, ergab sich aufgrund vieler Anfragen zum Umfang und Inhalt der Ausbildung im Hinblick auf die Vermittlung von Maßnahmen der „Notkompetenz“ die Notwendigkeit zu einer Stellungnahme, die übereinstimmend in der Sitzung der BAND vom 18.11.1993 verabschiedet wurde.