Bereits bei der Verabschiedung des Rettungsassistentengesetzes (RettAssG) 1989 war deutlich ersichtlich, dass es sich mehr um ein ‚Berufsbildbezeichnungs-Schutzgesetz‘ und weniger um ein Qualifizierungsgesetz analog denen anderer Assistenzberufe im Gesundheitswesen handelte.
Von Anfang an als unglücklich sah auch die BAND die nur zwei- statt dreijährige Gesamtausbildung, insbesondere aber die Positionierung der staatlichen Abschlussprüfung an das Ende des ersten Jahres – und damit vor die Absolvierung der praktischen Tätigkeit – an.
Nachdem zudem ersichtlich wurde, dass die neue Ausbildung von zwei Jahren absolviert wurde, sondern die großzügigen Übergangsregelungen und/oder die Anerkennungsmöglichkeiten ‚praktischer Tätigkeiten‘ wie ‚gleichwertiger Ausbildungen‘ sowie der ‚520-Stunden‘-Ausbildung großzügigst genutzt wurden, schien das angestrebte Ziel einer Qualitätssteigerung endgültig nicht erreicht.
So wurde bereits eine Novellierung mit dem sog. ‚Reisensburger Memorandum‘ vom Oktober 1996 gefordert (siehe III — 3.6.1.1), dessen Forderungen aus aktuellem politischen Anlass (‚Gesundheitsstrukturreform‘) Mitte 1999 durch die BAND erneut öffentlich unterstützt wurden (siehe III — 3.6.1.2).
Hiermit im Zusammenhang müssen auch alle – oft sehr emotional – geführten Diskussionen über die Kompetenzen des Rettungsassistenten/der Rettungsassistentin gesehen werden (siehe 4.5.3).
So ist die BAND in Übereinstimmung mit der Bundesärztekammer und der DIVI der Meinung, dass eine Diskussion über die Umwandlung von ‚Not-‚ in ‚Regelkompetenzen‘ im Hinblick auf die eigenständige Durchführung ärztlicher Maßnahmen durch Rettungsassistenten/assistentinnen erst dann geführt werden kann, wenn eine qualifiziertere Ausbildung (u.a. über mind. drei Jahre) stattfindet und weitere Prämissen (z.B. Institutionalisierung ‚Ärztlicher Leiter Rettungsdienst‘) erfüllt sind.
Im Einzelnen ist dieser Themenkreis bei den 5. und den 7. ‚Leinsweiler Gespräch‘ ausführlich behandelt und abgestimmt worden (siehe 3.1.3, 3.1.5). Die BAND hat 2002 zur Novellierung des RettAssG und die Frage der Regelkompetenz ein eigenes Positionspapier verfasst (siehe 4.5.4)
Regelkompetenz im novellierten RettAssG
/in Rettungsassistenten-GesetzIm Rahmen der auch grundsätzlich von der BAND unterstützten Bemühungen zur Novellierung des RettAssG ist es – neben vielen anderen Aspekten – auch erforderlich, die zukünftigen ‚Regel-Kompetenzen‘ des Rettungsassistenten neu zu definieren. Hierzu hat die BAND, auch nach ausführlicher Diskussion bei den 7. Leinsweiler Gesprächen am 5./6. Juli 2002 das nachfolgende Positionspapier erstellt.
Stellungnahme der BAND zur Novellierung des RettAssG (NOTARZT 14 (1999) A 65)
/in Rettungsassistenten-GesetzAus aktuellem politischen Anlaß (‚Gesundheitsstrukturreform‘) sah sich die BAND Mitte 1999 veranlaßt, die bereits im ‚Reisensburger Memorandum‘ vom Oktober 1996 (siehe 4.5.1) erhobenen Forderungen erneut durch die hier wiedergegebene Stellungnahme öffentlich zu unterstützen.
Reisensburger Memorandum 1996
/in Rettungsassistenten-GesetzBereits 7 Jahre nach der Verabschiedung des Rettungsassistentengesetzes (RettAssG) fand auf Schloss Reisensburg am 18. 10. 1996 ein interdisziplinärer Workshop statt. Anlass dieser Bestandsaufnahme war die übereinstimmende Ansicht, dass sich die Hoffnungen einer grundsätzlich besseren Qualifizierung des Rettungsdienstfachpersonals mit Verabschiedung des RettAssG und der zugehörigen Ausbildungs- und Prüfungsordnung (RettAssAPrV) offensichtlich nicht erfüllt hatten.
BAND zur RettAss-Ausbildung 1992
/in Rettungsassistenten-GesetzDa zahlreiche Ärzte, die Mitglieder der Notarzt-Arbeitsgemeinschaften sind, auch in der Ausbildung von Rettungsassistenten nach dem Gesetz über den Beruf der Rettungsassistentin und des Rettungsassistenten (RettAssG v. 10.7.1989) mitwirken, ergab sich aufgrund vieler Anfragen zum Umfang und Inhalt der Ausbildung im Hinblick auf die Vermittlung von Maßnahmen der „Notkompetenz“ die Notwendigkeit zu einer Stellungnahme, die übereinstimmend in der Sitzung der BAND vom 18.11.1993 verabschiedet wurde.
Notkompetenz/Delegation (Stellungnahme der BÄK) 1992
/in Rettungsassistenten-GesetzIn sieben Arbeitsgruppen haben sich auf Einladung der DGAI und der Rettungsstiftung BINZ im Herbst diesen Jahres Vertreter der DGAI/BAD, DGU/DGC, Sektion Rettungswesen der DIVI, Ständigen Konferenz für den Rettungsdienst, BAND, aus Länderministerien und rettungsdienstlich wie notfallmedizinisch engagierten Kliniken und Institutionen zu einer ‚Bestandsaufnahme Rettungsdienst‘ getroffen. Die Ergebnisse der Diskussionen werden in Kürze in den Zeitschriften der Fachgesellschaften publiziert.