Bundesärztekammer
Viele Elemente unseres heutigen Notarzt- und Rettungswesens sind aus enger Zusammenarbeit zwischen BAND e.V. und der Bundesärztekammer erwachsen. Dazu zählt auch der Notarztindikationskatalog, der erstmals 2001 als Handreichung für Leitstellendisponenten erarbeitet wurde. Die Indikation für den Einsatz eines Notarztes wird darin sowohl an Beeinträchtigungen von Vitalfunktionen als auch an der Art des Notfalls festgemacht. Eine Weiterentwicklung des Notarztindikationskataloges fand zuletzt in 2013 statt. Derzeit etabliert sich auf Initiative der BAND ein neuer „Arbeitskreis Aktualisierung Notarztindikationskatalog“, um den durch das neue Berufsbild Notfallsanitäter und die fortschreitende technische Entwicklung bedingten stukturellen Veränderungen des Rettungsdienstes gerecht zu werden.
Im Auftrag der Bundesärztekammer war die BAND federführend bei der Überarbeitung des (Muster-)Kursbuchs zur notärztlichen Weiterbildung.