Deutscher Berufsverband Rettungsdienst e.V. (DBRD)
Maria-Goeppert-Straße 3
23562 Lübeck
und
Bundesvereinigung der Arbeitsgemeinschaften Notärzte Deutschlands (BAND) e.V.
Axel-Springer-Straße 52
10969 Berlin
legen die folgende erarbeitete Stellungnahme zum Pflegebonus und dessen Steuerbefreiung
vor:
Beschäftigte in der Pflege sind bei der Bewältigung der Coronapandemie in besonderem Maß
in Anspruch genommen und sollen daher seitens der Bundesregierung zu Recht als Zeichen
von Wertschätzung und Respekt mit einem Pflegebonus und dessen Steuerbefreiung bedacht
werden.
Der Deutsche Berufsverband Rettungsdienst e.V. (DBRD ) und die Bundesvereinigung der
Arbeitsgemeinschaften der Notärzte Deutschlands e.V. (BAND) bedauern, dass sowohl im
Entwurf für das sogenannte „Pflegebonusgesetz“ (Drucksache 20/1331) als auch im „Entwurf
eines Vierten Gesetzes zur Umsetzung steuerlicher Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der
Corona-Krise“ die Beschäftigten im Rettungsdienst unberücksichtigt bleiben. Dabei waren
Rettungsfachpersonal und Notärztinnen und Notärzte an vielen Stellen bei der Bekämpfung
der Pandemie besonders gefordert und belastet. Auf der einen Seite sind hier das erhöhte
Infektionsrisiko ebenso wie die Belastung durch die langanhaltende Arbeit unter
Infektionsschutzbekleidung bei der Notfallrettung zu nennen, bei der in vielen Fällen bis dahin
unerkannte Coronainfektionen die Notfallversorgung erschwerten. Auf der anderen Seite war
der Rettungsdienst durch die zum Teil bundeslandübergreifenden Intensivtransporte COVID-
19-positiver, schwerkranker Intensivpatienten sowie Engpässe durch COVID-19-assoziierte
Personalausfälle besonders gefordert.
Alle im Bereich der Notfallrettung und des Intensivtransports Beschäftigten haben damit einen
wesentlichen Beitrag zur Versorgung betroffener Patienten und Entlastung der Krankenhäuser
geleistet, den es zu würdigen gilt.
Aus Sicht des DBRD und der BAND ist es unbedingt an der Zeit, als Zeichen der
Wertschätzung die im Rettungsdienst Beschäftigten in der Planung von Sonderzahlungen und
deren steuerlicher Befreiung zu berücksichtigen.
Die Politik ist gefordert, die im Rettungsdienst Beschäftigten in die beiden genannten
Gesetzesvorhaben aufzunehmen.

Lübeck und Berlin, 15. Mai 2022

Marco K. König                                                                       Dr. med. Florian Reifferscheid
1. Vorsitzender                                                                       Vorsitzender
Deutscher Berufsverband Rettungsdienst e.V.                Bundesvereinigung der Arbeitsgemeinschaften
(DBRD)                                                                                    der Notärzte Deutschlands (BAND) e.V.