Einführung einer bundesweiten Fortbildungspflicht für Notärztinnen und Notärzte und kammerübergreifende Anerkennung entsprechend zertifizierter Fortbildungen
BAND-Statement an die Bundesärztekammer
Bereits im April 2022 hat sich die BAND für die Einführung einer bundesweiten Fortbildungspflicht für Notärztinnen und Notärzte ausgesprochen. Dies halten wir für geboten, da die prähospitale Notfallmedizin einerseits ein breites Feld abdeckt, in dem die Kolleginnen und Kollegen unter sehr anspruchsvollen Bedingungen ärztlich auf sich allein gestellt handeln müssen und andererseits derjenige Bereich der Medizin als Ganzes ist, in dem die ärztliche Mitwirkung so sehr in Frage gestellt wird, wie in keinem anderen.
Notärztinnen und Notärzte müssen daher durch kontinuierliche, am besten interprofessionelle notfallmedizinische Fortbildung ihre im Rettungsdienst erforderlichen Skills und Prozeduren auf dem aktuellen Stand von Wissenschaft und Technik halten. Da dies insbesondere im Hinblick auf die Finanzierung oftmals nur dann geht, wenn es übergeordnet gefordert ist, brauchen wir diese besonders definierte Fortbildungspflicht. Die Haltung der Regierungskommission zum Notarztwesen in deren 9. Stellungnahme betont diese Notwendigkeit noch einmal besonders.