Leben retten durch Nutzung vorhandener Informationen – die elektronische Patientenakte muss schon an der Einsatzstelle für Notärzt:innen und Rettungsfachpersonal nutzbar sein
Die BAND e.V. begrüßt den Vorstoß des Bundesgesundheitsministeriums, die elektronische Patientenakte verpflichtend zu nutzen. Gerade in Notfallsituationen, bei denen Patient:innen nicht selbst in der Lage sind, über ihre Vorerkrankungen und Medikation Auskünfte zu geben, kann ein schneller Informationsgewinn für Notärzt:innen und Rettungsfachpersonal Leben retten. Dafür ist es jedoch nicht nur erforderlich, dass die verfügbaren Daten auf der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) gespeichert werden, sie müssen auch an der Einsatzstelle abrufbar sein. Derzeit verfügt allerdings ein Großteil der Rettungsdienste über keine Möglichkeiten, die Daten der eGK auszulesen. Es fehlen nicht nur die erforderlichen Geräte, sondern auch die verfahrenstechnischen Möglichkeiten, die Karten auszulesen, da dieser Prozess nur mit einem Heilberufeausweis möglich ist. Notfallsanitäter:innen, die bei einer Vielzahl der Einsätze als einzige Rettungskräfte am Patienten sind, können derzeit keinen elektronischen Heilberufeausweis erhalten. Ihnen bleibt der Zugriff damit versagt. Neben der Verfügbarkeit der elektronischen Heilberufeausweise muss auch eine einheitliche Regelung zu deren Finanzierung getroffen werden. Es kann nicht sein, dass das eingesetzte Personal die laufenden Kosten dafür selbst tragen muss.