Wie bereits in der Einführung dargestellt, waren die ersten ‚Notärzte‘ – vorübergehend in einem Bundesland wohl mehr folkloristisch auch als Blaulicht-Ärzte tituliert – Pioniere, deren Ideen allerdings in Deutschland in den 60er-Jahren immer mehr Ärzte folgten, beileibe aber noch nicht flächendeckend und institutionalisiert, sondern zumeist ehrenamtlich, Tag und Nacht einsatzbereit und selten karriereförderlich.
Dennoch ist es gelungen, im Verlauf von ca. 25 Jahren eine nahezu flächendeckende notärztliche Versorgung der Bevölkerung sicherzustellen mit einem Rettungswesen, dass oft genug – und sicher nicht zu Unrecht – auch international als Beispielhaft dargestellt wird.
So ist heute der Notarztdienst, zumeist von Krankenhausärzten als ‚Dienstaufgabe‘ versehen, mit ca. 1,5 Mio. Einsätzen jährlich rechtlich definiert, auf dieser Grundlage relativ straff organisiert, arbeits-, sozial-, versicherungs- wie haftungsrechtlich abgesichert.
Ein ständiger Diskussionspunkt ist und muss die Qualifikation des Notarztes sein, beginnend Ende der 70er-Jahre mit der ersten Empfehlung einer Fachgesellschaft (Deutsche Gesellschaft für Anästhesiologie und Intensivmedizin/Berufsverband Deutscher Anästhesisten) bis hin zu den Empfehlungen der 2. Bundeskonsensuskonferenz aller Landesärztekammern Ende 1998. Daher wird diese Thematik in den folgenden Kapiteln ausführlich behandelt.
Notarzt bei Intensivtransporten (DIVI-Empfehlungen)
/in Notarzt-QualifikationDie Deutsche Interdisziplinäre Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin (DIVI) empfiehlt für einen Einsatz zur Beförderung von Notfallpatienten von einer Gesundheitseinrichtung bzw. Krankenhaus unter sachgerechter Betreuung einschließlich der Erhaltung und Überwachung der lebenswichtigen Körperfunktionen zur Weiterversorgung in Spezialeinrichtungen oder zurück speziell bei Intensivpatienten folgende Qualifikationsmerkmale für den diesen Transport in besonderen boden- oder nicht-bodengebundenen Transportmitteln begleitenden Arzt
Empfehlungen der 2. Bundeskonsensuskonferenz 1998
/in Notarzt-QualifikationWiederum auf Initiative der Ärztekammer Westfalen-Lippe fand am 16. 11. 1998 in Münster die zweite ‚Bundeskonsensuskonferenz‘ statt mit dem Ziel, die 1994 beschlossenen einheitlichen Vorgaben zur Qualifikation des Notarztes im Rahmen des Fachkundenachweises ‚Rettungsdienst‘ (siehe 3.2.2.1) hinsichtlich ihrer Umsetzung und auf Grund der bisherigen Erfahrungen zu überprüfen und ggf. zu aktualisieren. Einige Landesärztekammern planten bereits eine ‚Zusatzbezeichnung‘ und auch die BAND und die DIVI forderten eine Anhebung des Qualifikationsniveaus insbesondere im Hinblick auf die Vermittlung praktischer Kenntnisse und Erfahrungen.
Empfehlungen der 1. Bundeskonsensuskonferenz 1994
/in Notarzt-QualifikationAuf Initiative der Ärztekammer Westfalen-Lippe fand in Münster im Auftrag der Bundesärztekammer eine erste ,Bundeskonsensuskonferenz‘ aller Landesärztekammern in zwei Sitzungen (November 1993/September 1994) statt mit dem Ziel, die 1984 von der Bundesärztekammer empfohlenen Voraussetzungen zum Erwerb des Fachkundenachweises ‚Rettungsdienst‘ (siehe 3.2.2) hinsichtlich ihrer Inhalte und auf Grund der bisherigen Erfahrungen zu überprüfen und ggf. zu aktualisieren.
Qualifikation des Notarztes (1984)
/in Notarzt-QualifikationSchon bald nach Einrichtung von Notarztsystemen wurde erkannt, dass einerseits wegen der besonderen Bedingungen im Rettungsdienst sowie des zeitkritischen Versorgungszwangs und andererseits wegen des weiten interdisziplinären Notfallspektrums die Approbation als Arzt allein zur Qualifikation als – in der Regel allein tätiger – Notarzt nicht ausreicht.