Sichtung
Ohne Zweifel gehört die Sichtung von Verletzten/akut Erkrankten – und damit zugleich ihre Einordnung in ‚Sichtungskategorien‘ – zu den verantwortungsvollsten und wichtigsten, zugleich aber auch schwierigsten ärztlichen Aufgaben bei einem größeren Schadensereignis mit einer Vielzahl Betroffener.
Die Zuordnung zu Sichtungsgruppen bezieht sich bei den Überlebenden auf den Schweregrad der – derzeitigen – (Lebens-)Bedrohung. Mit dieser Zuordnung verbunden ist aber in der Regel zugleich auch eine Festlegung der Behandlungsreihenfolge und ggf. des Behandlungsumfanges.
Dies ist ohne Zweifel notwendig in einer Lage, die (zunächst) gekennzeichnet ist durch ein absolutes Missverhältnis zwischen Behandlungsnotwendigkeiten einerseits und — kapazitäten andererseits. Dennoch darf das Ziel, frühest möglich wieder ein individualmedizinischen Kriterien genügendes rettungsdienstliches Versorgungsniveau zu erreichen, nicht aus den Augen verloren werden.
Mit zunehmender Anzahl von Berichten über die Abwicklung von Großschadenslagen, den Erfahrungen aus Übungen und insbesondere aus den seit Anfang der 90er-Jahre durchgeführten Fortbildungsseminaren für ‚Leitende Notärzte‘ ergab sich für die BAND der Anlass, die bisherigen vier ‚Triage‘-Kategorien aus dem Katastrophenschutz nach ausgiebiger, ernsthafter und aber auch mit einstimmigem Ergebnis geführter Diskussion zu verändern.
Diese 1997 erarbeitete, im Kapitel 4.4.1 dargestellte Empfehlung der BAND wurden am 15. März 2002 in Ahrweiler mit dem Ziel eines ‚Konsenses‘ zur Entwicklung einer gemeinsamen Empfehlung für den Rettungsdienst und den Katastrophenschutz europaweit diskutiert. Der erzielte Konsens ist im Kapitel 4.4.2 dargestellt.
Dokumentation
Ziel, Art, Inhalt/Umfang und Form einer (fortlaufend angepassten) Dokumentation des Sichtungsergebnisses (am Patienten wie in der Übersicht für den LNA/die Einsatzleitung) sind ebenfalls Gegenstand zahlreicher Vorschläge und Modelle mit größter lokaler ‚Variationsbreite‘.
Daher hat die BAND auch hierzu einige grundsätzliche Anregungen gegeben, wohl wissend, dass es eine Einigkeit aller beteiligten Dienste zur Nutzung eines bestimmten Systems in ganz Deutschland – leider – nie geben wird.
Der ‚Landesfachbeirat für das Rettungswesen‘ beim Ministerium für Frauen, Jugend, Familie und Gesundheit des Landes NRW hat 2000 die unter III — 3.4.1 dargestellte BAND-Aussage einstimmig zur Umsetzung in allen Rettungsdienstbereichen empfohlen.
BÄK zur ärztlichen Sichtung (2009 )
/in SichtungVorbereitungen auf mögliche Großschadenereignisse mit einer erheblich höheren Anzahl von Betroffenen als bisher eingeplant, z. B. im Rahmen der Fußballweltmeisterschaft 2006, als auch reale Ereignisse, z. B. die terroristischen Anschläge in Madrid und London mit gleichzeitig mehreren Einsatzstellen, haben die Diskussion über die Organisation und den Ablauf der Sichtung angeregt.
Konsensuskonferenz zu Sichtungskategorien (2002 )
/in SichtungNach Ansicht der BAND wird über Transportprioritäten nicht primär entschieden und es erscheint auch nicht gerechtfertigt, unter rettungsdienstlichen Einsatzbedingungen – bei weitestgehend erhaltener Infrastruktur auch der medizinischer Weiterversorgung – frühzeitig definitiv eine besonders schlechte Prognose zu stellen. Daher – und auch wegen der extremen Seltenheit solcher Situationen – bedarf es nicht zwingend der Definition einer gesonderten Kategorie IV. So erfolgte die o.a. Band-Modifikation zu Sichtungskategorien 1997 wie in Abb. 2. dargestellt
BAND-Empfehlungen zu Sichtungskategorien (1997)
/in SichtungEmpfehlungen der BAND zu Sichtungskategorien und zur medizinischen Dokumentation beim Großschadensfall — Modifikation der katastrophenmedizinischen Sichtungskategorien