BAND e.V.
  • Startseite
  • BAND e.V.
    • BAND e.V.
      • Der Vorstand
      • Wir über uns
      • Die Satzung
      • Die Arbeitsgemeinschaften
        • agbn
        • AGBwN
        • AGBrN
        • AGHN
        • agmn
        • AGNB
        • AGNN
        • AGNNW
        • AGSAN
        • AGSN
        • agswn
        • AGTN
    • Interna
      • 40 Jahre BAND! Rückblick, Ausblick und Forum für Junge Notfallmedizin (Nov 2024)
      • BAND-Vorstand im Amt bestätigt (Juni 2023)
      • Wir trauern um Dr. Michael Burgkhardt (Jun 2022)
      • BAND-Vorstand neu gewählt (Apr 2021)
      • Nachruf: Dr. Dieter Stratmann (Feb 2020)
      • Neuer Vorstand der BAND gewählt (Apr 2019)
      • BAND erhält Ehrennadel (Okt 2012)
    • Zusammenarbeit
      • DIVI
      • Ausschuss Rettungswesen
      • Ständige Konferenz für den Rettungsdienst
      • Bundesärztekammer
      • DIN & CEN
      • Arbeitskreis Notfallmedizin und Rettungswesen (ANR)
      • Die Zeitschrift „NOTARZT“
  • Statements & News
    • Statements, Positionspapiere, Pressemitteilungen
      • Gemeinsamer Kommentar der BAND, der DGINA und der DGU zum BÄK-Curriculum „Notarzt/Notärztin in der Luftrettung“ (Juli 2026)
      • BAND begrüßt Reform der Notfallversorgung – warnt vor Schwächung bewährter Strukturen (Mai 2026)
      • BAND-Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches (Jan 2026)
      • Stellungnahme der unterzeichnenden Fach- und Berufsverbände zur Reform der Notfallversorgung (Dez 2025)
      • Stellungnahme zum Referentenentwurf für ein Gesetz zur Reform der Notfallversorgung (Dez 2025)
      • Vorstand der BAND gewählt (Sep 2025)
      • Eintreffzeiten bei außerklinischem Herz-Kreislaufstillstand (Sep 2025)
      • Notärzte intensiver auf Einsätze vorbereiten (Mai 2025)
      • Rettungsdienst und Notaufnahmen für die Zukunft stärken (Mai 2025)
      • BAND-Statement zur notärztlichen Qualifizierung (März 2025)
      • Gemeinsame Kommentierung von BAND, BV-ÄLRD und FVLST zum aktuellen Notarztindikationskatalog (NAIK) der Bundesärztekammer (Februar 2025)
      • „Die Rolle der Ärztlichen Leitung Rettungsdienst stärken und damit Qualität und Patientensicherheit stützen.“ BAND-Stellungnahme zum Entwurf des BÄK-Curriculums „Ärztlicher Leiter/Ärztliche Leiterin Rettungsdienst“ (Februar 2025)
      • „Bundeseinheitliche Hilfsfrist ist für die Rettungsdienstplanung relevant.“ BAND-Statement zur Hilfsfrist (Januar 2025)
      • „Notarzttätigkeit rechtlich klar einordnen.“ BAND-Kommentar zur rechtlichen Einordnung des Einsatzes von Ärztinnen und Ärzten im Notarztdienst (Januar 2025)
      • „Einheitliche Sprache bei der Übergabe von Notfallpatienten.“ BAND-Statement zu strukturierten Übergabekonzepten in Rettungsdienst und Klinik (November 2024)
      • Stellungnahme an den Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages zum Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Notfallversorgung (November 2024)
      • BAND-Statement zum Entwurf für ein BÄK-Curriculum „Leitender Notarzt/Leitende Notärztin“ (September 2024)
      • Stellungnahme zum Jahresbericht des Deutschen Reanimationsregisters (Juli 2024)
      • Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung zur Reform der Notfallversorgung (Juni 2024)
      • Impulse der BAND zur Verbesserung des Notarztwesens (Mai 2024)
      • Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Versorgungsqualität im Krankenhaus und zur Reform der Vergütungsstrukturen (April 2024)
      • Reform der Notfallversorgung (Januar 2024)
      • Einführung einer bundesweiten Fortbildungspflicht für Notärztinnen und Notärzte (November 2023)
      • BAND-Statement zu den Vorschlägen der Regierungskommission zur „Reform der Notfall- und Akutversorgung: Rettungsdienst und Finanzierung“. (Oktober 2023)
      • BAND-Statement zur geplanten Änderung des Betäubungsmittelgesetzes (Juli 2023)
      • BAND-Statement zur Digitalisierung in der Notfallmedizin (Mai 2023)
      • Telenotfallmedizin als wichtiger Baustein für die Zukunft der prähospitalen Notfallmedizin (April 2023)
      • Stellungnahme der BAND zur Reform der Notfallversorgung (März 2023)
      • Einsatz von Blutprodukten im Rettungsdienst: BAND-Register für prähospitale Hämotherapie (Aug 2022)
      • BAND-Statement zur Änderung des Thüringer Rettungsdienstgesetzes (Aug 2022)
      • Blaues und gelbes Blinklicht – geometrische Sichtbarkeit (Aug 2022)
      • Kontinuierliche notfallmedizinische Fortbildungen für Notärztinnen und Notärzte (Apr 2022)
      • Rettungsdienstabdeckung in ganz Thüringen sicherstellen (Jan 2022)
      • Anwendung von BtMG-gelisteten Opiaten und Opioiden durch Notfallsanitäter/-innen (Okt 2021)
      • Die BAND unterstützt die Durchführung heilkundlicher Maßnahmen durch Notfallsanitäter/innen im Rahmen des NotSanG (Apr 2021)
      • Reform des NotSanG – Ergänzende Stellungnahme von BAND, BV-ÄLRD und DBRD (Jan 2021)
      • Reformvorschlag des BMG zum NotSanG, Synopsis der Reaktionen (Sep 2020)
      • Miteinander sprechen statt übereinander reden (Jan 2020)
      • BAND-Statement zur intranasalen Medikamentenapplikation in der prähospitalen Notfallmedizin (Mai 2019)
      • Indikationskatalog für den Notarzteinsatz (Mai 2019)
    • Berufspolitische News
      • Verbändeanhörung: Referentenentwurf für eine Verordnung zur Neufassung der BtMVV (Juli 2026)
      • Rettungsdienst in Gefahr – Gemeinsame Stellungnahme der notfallmedizinischen Fachgesellschaften und Berufsverbände (Juni 2026)
      • Gemeinsames Positionspapier zur Rettungsdienstreform (Mrz 2026)
      • DGINA und BAND schließen Kooperationsvereinbarung (Feb 2026)
      • Neue Leitlinien des European Resuscitation Council (ERC) zur Reanimation (Nov 2025)
      • Bündnis Pro Rettungsdienst fordert konsequente Umsetzung der Notfall- und Rettungsdienstreform (Sep 2025)
      • S2e-Leitlinie „Telemedizin in der prähospitalen Notfallmedizin“ veröffentlicht (Juli 2025)
      • Vertrauliche Geburt – nicht nach der Versicherungskarte fragen! (Juni 2025)
      • 10-Punkte-Papier der DIVI und anderer Verbände zur Notfall-und Katastrophenversorgung (Feb 2025)
      • Neues BÄK-Curriculum für Leitende Notärztinnen und Notärzte (Nov 2024)
      • „Bündnis“ für zügige Rettungsdienstreform (Okt 2024)
      • „Bündnis“ zur Akademisierung von Notfallsanitätern (April 2024)
      • Gemeinsam zum Reformerfolg – Enneker-Forum Tegernsee (November 2023)
      • AGNNW-Stellungnahme zu den Empfehlungen der Regierungskommission „Reform der Notfall- und Akutversorgung: Rettungsdienst und Finanzierung“ (November 2023)
      • 50 Jahre Notrufnummern 110 und 112 (September 2023)
      • Pressemitteilung: Das Bündnis Pro Rettungsdienst begrüßt die Empfehlungen der Regierungskommission zur Reform des Rettungsdienstes ausdrücklich. (September 2023)
      • Reform der Notfall- und Akutversorgung: Rettungsdienst und Finanzierung (September 2023)
      • Pressemitteilung: Bündnis Pro Rettungsdienst warnt vor Trennung der Reformen (Mai 2023)
      • Pressemitteilung BÜNDNIS PRO RETTUNGSDIENST (Dezember 2022)
      • DEMAND-Umfrage zur Demografie der aktiven Notärzt:innen in Deutschland (Sep 2022)
      • Enneker Forum Falkenstein zur Notfallmedizinischen Versorgung der Bevölkerung 2019 & 2022 (Jul 2022)
      • Über 1.200 Notarztstandorte in Deutschland (Jun 2022)
      • Gesetz zur Änderung des Thüringer Rettungsdienstgesetzes
      • Offener Brief an die Bayerische Landesregierung (Nov 2021)
      • BBK veröffentlicht Handbuch Krankenhausalarm- und Einsatzplanung
      • Empfehlungen zum strukturierten Übergabeprozess in der Notaufnahme
      • BÄK zur ärztlichen Sichtung (2009 )
      • Eckpunktepapier 2016 zur notfallmedizinischen Versorgung der Bevölkerung in der Prähospitalphase und in der Klinik (Jul 2016)
    • Junge Notfallmedizin
      • 3. Forum Junge Notfallmedizin (Apr 2026)
      • Forum Junge Notfallmedizin 2.0 (Jul 2025)
      • Junge agswn ist online (Mrz 2025)
      • Forum Junge Notfallmedizin anlässlich 40 Jahre BAND e.V. (November 2024)
      • Ausschuss Junge Notfallmedizin der Arbeitsgemeinschaft in Norddeutschland tätiger Notärztinnen und Notärzte
      • Junge Notfallmedizin in der Arbeitsgemeinschaft Notärzte in Nordrhein-Westfalen e.V. (AGNNW)
    • Medien
  • Archiv
    • Notärztinnen und Notärzte
      • Ärzte im Rettungsdienst
      • Notarzt-Qualifikation
      • Notarzt Indikationskatalog
      • Leitender Notarzt
      • Ärztlicher Leiter Rettungsdienst
      • Ärztlicher Leiter Notarztstandort
    • Strukturen im Rettungsdienst
      • Rettungsdienst in Deutschland
      • Rettungsassistenten-Gesetz
    • Konzepte im Rettungsdienst
      • First Responder
      • Qualitätsmanagement
      • Sichtung
      • Hilfsfrist
      • Normung
    • Leinsweiler Gespäche
      • 1. Leinsweiler Gespräche 1996
      • 2. Leinsweiler Gespräche 1997
      • 3. Leinsweiler Gespräche 1998
      • 4. Leinsweiler Gespräche 1999
      • 5. Leinsweiler Gespräche 2000
      • 6. Leinsweiler Gespräche 2001
      • 7. Leinsweiler Gespräche 2002
      • 8. Leinsweiler Gespräche 2003
      • 9. Leinsweiler Gespräche 2004
      • 10. Leinsweiler Gespräche 2005
      • 11. Leinsweiler Gespräche 2006
      • 12. Leinsweiler Gespräche 2007
  • Events & Termine
  • Kontakt
  • Click to open the search input field Click to open the search input field Suche
  • Menü Menü
Sie sind hier: Startseite1 / News2 / Archiv3 / Leinsweiler Gespräche4 / 5. Leinsweiler Gespräche 2000

5. Leinsweiler Gespräche 2000

Am 17./18. 06. 2000 fanden die 5. Leinsweiler Gespräche der agswn statt, die seit dem vorhergehenden Jahr eine gemeinsame Veranstaltung mit der BAND sind. Teilnehmer waren wieder Vertreter der für die Notfallrettung zuständigen Ministerien der Länder, der Kostenträger, der Bundesärztekammer, der Hilfsorganisationen sowie der Arbeitsgemeinschaften der Notärzte.

Ergebnisse der 5. Leinsweiler Gespräche

Die 5. Leinsweiler Gespräche beschäftigten sich mit den Themenbereichen

  • Primat in der Notfallmedizin und
  • Zeitdefinitionen im Rettungsdienst

Ebenso wie bei den 4. Leinsweiler Gesprächen werden auch jetzt die Ergebnisse der 5. Gesprächsrunde aus der Veröffentlichung im NOTARZT in Auszügen wiedergegeben (Schlechtriemen, T., Altemeyer, K.H.: Primat in der Notfallmedizin — Zeitdefinitionen im Rettungsdienst. 5. Leinsweiler Gespräche der agswn e.V. am 17. — 18. 6. 2000. NOTARZT 16 (2000) A 61). Dabei sollen aus der … zum Teil kontrovers geführten Diskussion … die nachfolgend beschriebenen Entwicklungsmöglichkeiten in der Notfallmedizin herausgearbeitet werden.

Entwicklung des Berufsbildes „Rettungsassistent“

… Eine Erweiterung der Not- zur Regelkompetenz des Rettungsassistenten ist nur bei entsprechender Ausbildung sinnvoll
… Dies beinhaltet die nachfolgenden Punkte.

  • Erweiterung der Rettungsassistentenausbildung auf 3 Jahre

Durch diese Maßnahme würde nicht nur Zeit geschaffen, durch Integration zusätzlicher Ausbildungsmodule die theoretischen Voraussetzungen und praktischen Fähigkeiten zum Ausbau der Eigenkompetenz in oben beschriebenem Umfang zu schaffen, es fände sich auch mehr Zeit zur Abhandlung technischer und taktischer Unterrichtseinheiten, die in der rettungsdienstlichen Praxis zunehmende Bedeutung erhalten… Ein weiterer wichtiger Vorteil einer 3-jährigen Ausbildung wäre die damit erfolgende Integration des Berufsbildes „Rettungsassistent“ in das allgemeine dreijährige Ausbildungskonzept der Fachberufe im Gesundheitswesen. Der soziale Status der Rettungsassistenten würde erhöht, der Wechsel zwischen den einzelnen Fachberufen wäre leichter möglich…

  • Aufhebung der Trennung nach RettAssG zwischen den Ausbildungsjahren und Verlegung der staatlichen Prüfung an das Ausbildungsende.

Der häufigere Wechsel zwischen theoretischen Ausbildungseinheiten und Ausbildungsblöcken an Lehrrettungswachen und Kliniken hat den Vorteil, erworbene theoretische Kenntnisse kurzfristig in der Praxis vertiefen zu können. Zudem erfordert eine derartige Ausbildung nach dem „dualen System“ — wie sie in fast allen anderen Ausbildungsberufen die Regel ist — eine enge Kooperation zwischen Schule, Lehrrettungswache und Klinik mit Rückkopplungsmöglichkeiten der Schule auf die praktischen Ausbildungsabschnitte…

  • Bundeseinheitliche Ausbildungsordnungen mit hohem Qualitätsanspruch

Ein bundeseinheitliches Ausbildungskonzept nach einheitlichen, hohen Qualtitätsmaßstäben ist aufgrund der Verantwortung, die Rettungsassistenten in ihrem Berufsalltag übernehmen, unabdingbar. Hierzu gehören auch — analog zu den anderen Fachberufen im Gesundheitswesen — adäquate Eingangskriterien für das Berufsbild („Mittlere Reife“ oder Hauptschulabschluss und abgeschlossene Berufsausbildung) sowie ein Abschluss der Ausbildung mit Staatsexamen.

  1. Aufhebung des ‚Durchstieges‘ nach § 8 RettAssG

Die hohen Qualitätsansprüche an das Berufsbild „Rettungsassistent“ lassen in Zukunft eine Verkürzung der Ausbildung durch Nutzen von „Übergangsregelungen“ nicht zu. Konsequenz hieraus ist, dass eine derartige Ausbildung nur im Ausnahmefall ehrenamtlich und berufsbegleitend absolviert werden kann. Ähnliche Entwicklungen in anderen Fachberufen des Gesundheitswesens — etwa bei Krankenschwestern/-pflegern vor Jahrzehnten — haben zu einer deutlichen Professionalisierung in den entsprechenden Arbeitsbereichen geführt.

  1. Flächendeckende Einführung der Institution des Ärztlichen Leiters Rettungsdienst

Rettungsdienst ist — zumindest im Bereich der Notfallrettung — eine medizinische Leistung. Die fachliche Aufsicht kann, ähnlich wie bei anderen Fachberufen im Gesundheitswesen, nur durch den Ärztlichen Leiter Rettungsdienst (ÄLRD) erfolgen. Dieser ist absolute Voraussetzung für die oben genannte Erweiterung der Kompetenz von Rettungsassistenten…

P. Hennes (Vorsitzender des Ausschusses ‚Rettungswesen‘) betonte …, dass aus der Sicht des Ausschusses „Rettungswesen“ die dreijährige Ausbildung der Rettungsassistenten zu begrüßen sei — insbesondere um eine horizontale Mobilität innerhalb der Fachberufe im Gesundheitswesen zu erreichen und die Ausbildungszeit dem Verantwortungsbereich des Rettungsassistenten anzupassen. Eine derart veränderte Ausbildungszeit bedeutet aus der Sicht der Länder jedoch eindeutig einen Ausbau der Kompetenzen des Rettungsassistenten (entsprechend seines verbesserten Ausbildungsstandes)…

Für den Ausschuss „Rettungswesen“ ist die Qualifikation der Leitstellenmitarbeiter verbesserungsbedürftig… Der kassenärztliche Bereitschaftsdienst sollte durch integrierte Leitstellen und den Aufbau von Notfallpraxen in ein Gesamtkonzept der präklinischen Notfallversorgung mit eingebunden werden. Aus diesem Grunde befassten sich die Leinsweiler Gespräche in einem zweiten Themenblock mit den zukünftigen Möglichkeiten des Zusammenwirkens von kassenärztlichem Bereitschaftsdienst und Notarztdienst in der präklinischen Notfallversorgung.

Aufgaben des kassenärztlichen Bereitschaftsdienstes in der Notfallversorgung

Rechtliche Grundlagen (K. Jörg, Saarbrücken): Nach § 72 SGB V sind die Vertragsärzte zur Sicherstellung der vertragsärztlichen Versorgung rund um die Uhr verpflichtet. Für den einzelnen Vertragsarzt besteht die Pflicht zur Versorgung der Patienten, mit denen ein Behandlungsvertrag abgeschlossen wurde. Besteht kein Behandlungsvertrag, ist durch die Kassenärztliche Vereinigung (KV) die Versorgung sicherzustellen. Für den vertragsärztlichen Notdienst sind in den einzelnen kassenärztlichen Vereinigungen unterschiedliche rechtliche Regelungen insbesondere mit unterschiedlichen Zuständigkeiten (KV oder Ärztekammer) getroffen worden, weswegen eine bundeseinheitliche Regelung der Zusammenarbeit mit dem Notarzt erschwert wird.

1. Akutfälle während der Sprechstundenzeiten

Die kassenärztliche Versorgung von Akutfällen (akute, nicht lebensbedrohliche Erkrankungen) während der Sprechstundenzeiten ist unproblematisch, wenn sie in den Praxisräumen stattfinden kann. Sie ist dann problematisch, wenn sie außerhalb der Praxis mit Unterbrechung der Sprechstundentätigkeit erfolgen muss. Besonders kritisch sind hier Stoßzeiten in der Patientenversorgung in der Praxis (z.B. Montagmorgen, Mittagszeit), innerhalb derer es sich aus ökonomischen Gründen fast kein niedergelassener Arzt leisten kann, zur Versorgung eines Akutfalles im häuslichen Bereich des Patienten seine Praxis zu verlassen.

So erfolgt die Versorgung von Akutfällen in dieser Zeit in nicht unerheblichem Maße durch den Notarztdienst. Notwendige Folgerung zur Verbesserung dieses Zustandes wäre die Einführung eines kassenärztlichen Bereitschaftsdienstes auch während der Sprechstundenzeiten. Aus der Diskussionsrunde wurde festgestellt, dass allein der enger werdende Arbeitsmarkt die Anmeldung von Notfallpraxen über Sonderbedarf an vielen Orten begünstigen und so die Notfallversorgung verbessern wird.

2. Akutfälle in der sprechstundenfreien Zeit

In der sprechstundenfreien Zeit wird die Notfallversorgung in der Regel über einen kollegialen Bereitschaftsdienst sichergestellt. Probleme ergeben sich hierbei in folgenden Punkten:

  1. Gehfähige Patienten müssen die Praxis des jeweils diensthabenden Kassenarztes suchen und weichen des Öfteren auf die Ambulanzen von Krankenhäusern aus, deren Örtlichkeiten ihnen besser bekannt sind. Lösungsmöglichkeit wäre der Aufbau von Notfalldienstzentralen in zentraler Lage oder Notfalldienstpraxen an Krankenhäusern als feste Anlaufstelle für die Patienten…
  2. Der kassenärztliche Bereitschaftsdienst soll die Versorgung von Akutfällen sicherstellen, der Notarztdienst die Versorgung von Notfällen. Hieraus ergibt sich eine unterschiedliche Reaktionszeit beider Systeme, die von Teilen der Bevölkerung jedoch nicht akzeptiert wird. Dies hat zur Folge, dass dann, wenn der kassenärztliche Bereitschaftsdienst nicht sofort nach Eingang der Krankheitsmeldung zum Patienten kommen kann, dieser oder seine Angehörigen parallel den Notarzt alarmieren. Da die Alarmierung beider Dienst zumeist über unterschiedliche Leitstellen erfolgt, wird die Parallelalarmierung nicht erkannt und es fahren unter Umständen beide Versorgungssysteme parallel an. Dieser Missstand könnte durch flächendeckend arbeitende integrierte Leitstellen behoben werden
  3. Die Alarmierung des kassenärztlichen Bereitschaftsdienstes erfolgt in der Regel über eine in der regionalen Presse veröffentlichte Notrufnummer. Diese ist regional unterschiedlich und nicht ortsansässigen Patienten in der Regel nicht bekannt. In Stoßzeiten ist diese Nummer unter Umständen besetzt. In einigen Bereichen wechselt die Nummer entsprechend dem Wechsel der jeweils diensthabenden Praxis – unter Umständen bei Diensttausch nach Redaktionsschluss der lokalen Medien noch kurzfristig. Um diese Probleme zu reduzieren, ist die Einführung einer zentralen Telefonnummer (möglichst überregional einheitlich) mit Rufweiterschaltung an den jeweiligen Diensthabenden sinnvoll, noch besser ist die Alarmierung des kassenärztlichen Bereitschaftsdienstes über eine integrierte Leitstelle

 

3. Mit Wahl der Notrufnummer entscheidet der Patient über das Versorgungssystem

… Eine einheitliche Notrufnummer, die in einer integrierten Leitstelle aufläuft, nimmt die Dispositionsentscheidung dem Patienten ab und wird in den meisten Fällen – entsprechend dem Kenntnisstand über die Notfallsituation zum Zeitpunkt der Alarmierung – den adäquaten Notfalldienst zur Versorgung alarmieren.

4. Trennschärfe für die Disposition beider Notfalldienste erhöhen

Mit Einführung einer integrierten Leitstelle sehen viele Vertragsärzte ihre freiberufliche Tätigkeit reglementiert. Eine ärztliche Leitung der integrierten Leitstelle durch den ÄLRD wird vehement eingefordert. In der Diskussion wird zu dieser Problematik angeführt, dass durch einen detaillierten Einsatzkatalog und eine umfangreiche Ausbildung der Leitstellendisponenten unter Verantwortung des ÄLRD die Trennschärfe für die Disposition beider Notfalldienste erhöht werden könnte.

Die dem kassenärztlichen Bereitschaftsdienst zugeordneten Fälle könnten telefonisch an den diensthabenden Kassenarzt weitergegeben werden, der durch Rückruf beim Patienten über das weitere Prozedere (telefonische Beratung, Hausbesuch, Alarmierung des Notarztsystems) entscheidet. Der Leitstelle würde in einem solchen System Verantwortung abgenommen, die Patientenversorgung durch unmittelbaren telefonischen Kontakt zum diensthabenden Kassenarzt optimiert und die Verantwortung des freiberuflichen Arztes für seine Patienten betont…

Ganz entscheidend für die Umsetzung der genannten Ideen ist zum einen, dass die beteiligten Institutionen – insbesondere die Kassenärztlichen Vereinigungen – bereit sind, über die Neuverteilung von Kompetenzen zu sprechen und dass die Kostenträger einem ausreichendem gemeinsamen Budget für die Notfallversorgung zustimmen könnten. Letzteres wäre zur Umsetzung vieler der genannten Überlegungen wichtig, da der Kassenarzt in seinem für Hausbesuche zur Verfügung stehenden Budget gedeckelt ist, der Notarztdienst jedoch nicht.

Zusammenarbeit zwischen kassenärztlichem Bereitschaftsdienst und Notarztdienst in der präklinischen Notfallversorgung. Forderungen aus der Diskussion:

  • Einführung einer bundesweit einheitlichen Notrufnummer für alle medizinischen Notfälle.
  • Aufbau integrierter Leitstellen (durch den ÄLRettD überwacht).
  • Aufbau von an Krankenhäuser (oder Rettungswachen) angebundenen Notfalldienstpraxen, die rund um die Uhr zur Verfügung stehen und die Ressourcen des Krankenhauses nutzen

Zeitdefinitionen für die Notfallversorgung

Die Aussagen der 5. Leinsweiler Gespräche zu diesem Themenbereich, insbesondere der ‚Hilfsfrist‘ und dem ‚Sicherheitsniveau‘ sind in der im Kapitel III — 3.1 dieses BAND-Ordners veröffentlichten Empfehlung der BAND bereits umgesetzt. Daher wird auf eine Wiedergabe der Ergebnisse der 5. Leinweiler Gespräche zu diesem Themenbereich jetzt hier verzichtet.

Qualitätsmanagement

Für das Qualitätsmanagement bleibt festzuhalten, dass die Hilfsfrist nach oben genannter Definition ein guter Parameter zur Beurteilung der Strukturqualität im Rettungsdienst ist. Zur Bewertung der Prozess- und insbesondere der Ergebnisqualität (Effektivität und Effizienz) der notfallmedizinischen Patientenversorgung muss jedoch das therapiefreie Intervall Berücksichtigung finden.

Alle Themen

Leinsweiler Gepräche

  • 12. Leinsweiler Gespräche 200730. Juni 2007 - 11:28
  • 11. Leinsweiler Gespräche 200615. Juli 2006 - 9:53
  • 10. Leinsweiler Gespräche 20052. Juli 2005 - 17:30
  • 9. Leinsweiler Gespräche 20043. Juli 2004 - 17:12
  • 8. Leinsweiler Gespräche 20035. Juli 2003 - 16:45
  • 7. Leinsweiler Gespräche 20026. Juli 2002 - 16:41
  • 6. Leinsweiler Gespräche 20019. Juni 2001 - 16:34
  • 5. Leinsweiler Gespräche 200018. Juni 2000 - 16:30
  • 4. Leinsweiler Gespräche 199926. Juni 1999 - 16:15
  • 3. Leinsweiler Gespräche 199817. Juli 1998 - 16:12
  • 2. Leinsweiler Gespräche 199719. Juli 1997 - 16:10
  • 1. Leinsweiler Gespräche 19967. Juli 1996 - 16:03

Kontakt

Geschäftsstelle der BAND e.V.
Axel-Springer-Str. 52
10969 Berlin

Tel.: (0 30) 25 89 99 86

E-Mail: geschaeftsstelle@band-online.de

RSS Feed Logo RSS Feed Logo Abonnierenden RSS Feed

Aktuelles

  • Forum Junge Notfallmedizin 2.0 (Jul 2025)4. Januar 2026 - 18:16
  • 10-Punkte-Papier der DIVI und anderer Verbände zur Notfall-und Katastrophenversorgung (Feb 2025)28. Februar 2025 - 18:46
  • BAND ist Partner bei #mehrAchtung26. Februar 2025 - 20:27
  • Gemeinsame Kommentierung von BAND, BV-ÄLRD und FVLST zum aktuellen Notarztindikationskatalog (NAIK) der Bundesärztekammer (BÄK) zur Nutzung in der Leitstelle aus Anwendungssicht (Februar 2025)4. Februar 2025 - 18:00
  • Forum Junge Notfallmedizin anlässlich 40 Jahre BAND e.V. (November 2024)31. Januar 2025 - 16:58
  • Das Programm der AGSWN-Jahrestagung am 14./15. März 2025 ist online!6. Januar 2025 - 19:56
  • BAND-Statement zur einheitlichen Verwendung von strukturierten Übergabekonzepten in Rettungsdienst und Klinik (November 2024)24. November 2024 - 13:00
  • „MITEINANDER SPRECHEN STATT ÜBEREINANDER REDEN 2.0“ (Juli 2026)16. Juli 2026 - 12:55
  • Verbändeanhörung: Referentenentwurf für eine Verordnung zur Neufassung der BtMVV (Juli 2026)15. Juli 2026 - 22:24
  • Gemeinsamer Kommentar der BAND, der DGINA und der DGU zum BÄK-Curriculum „Notarzt/Notärztin in der Luftrettung“ (Juli 2026)8. Juli 2026 - 17:37
  • Rettungsdienst in Gefahr – Gemeinsame Stellungnahme der notfallmedizinischen Fachgesellschaften und Berufsverbände (Juni 2026)3. Juni 2026 - 10:00

Veranstaltungen

  • pPOCUS - Ultraschall in der prähospitalen Notfallmedizin
    • 19.09.26
  • 43. Fortbildungstagung für Notfallmeidzin - gemeinsam.retten.lernen in Neu-ulm
    • 08.10.26 - 10.10.26
  • Terminübersicht

    Heute
    Mo.
    Di.
    Mi.
    Do.
    Fr.
    Sa.
    So.
    M
    D
    M
    D
    F
    S
    S
    29
    30
    1
    2
    3
    4
    5
    6
    7
    8
    9
    10
    11
    12
    13
    14
    15
    16
    17
    18
    19
    20
    21
    22
    23
    24
    25
    26
    27
    28
    29
    30
    31
    1
    2
    © Copyright - BAND e.V.      realisiert durch r2medien
    • Link zu Facebook
    • Link zu Mail
    • Link zu Rss Diese Seite
    • Kontakt
    • Impressum
    • Datenschutzerklärung
    Nach oben scrollen Nach oben scrollen Nach oben scrollen
    BAND e.V.
    Cookie-Zustimmung verwalten
    Wir verwenden Cookies, um unsere Website und unseren Service zu optimieren.
    Funktional Immer aktiv
    Die technische Speicherung oder der Zugang ist unbedingt erforderlich für den rechtmäßigen Zweck, die Nutzung eines bestimmten Dienstes zu ermöglichen, der vom Teilnehmer oder Nutzer ausdrücklich gewünscht wird, oder für den alleinigen Zweck, die Übertragung einer Nachricht über ein elektronisches Kommunikationsnetz durchzuführen.
    Vorlieben
    Die technische Speicherung oder der Zugriff ist für den rechtmäßigen Zweck der Speicherung von Voreinstellungen erforderlich, die nicht vom Abonnenten oder Nutzer beantragt wurden.
    Statistiken
    Die technische Speicherung oder der Zugriff, der ausschließlich zu statistischen Zwecken erfolgt. Die technische Speicherung oder der Zugriff, der ausschließlich zu anonymen statistischen Zwecken verwendet wird. Ohne eine Aufforderung, die freiwillige Zustimmung Ihres Internetdienstanbieters oder zusätzliche Aufzeichnungen von Dritten können die zu diesem Zweck gespeicherten oder abgerufenen Informationen allein in der Regel nicht zu Ihrer Identifizierung verwendet werden.
    Marketing
    Die technische Speicherung oder der Zugriff ist erforderlich, um Nutzerprofile zu erstellen, um Werbung zu versenden oder um den Nutzer auf einer Website oder über mehrere Websites hinweg zu ähnlichen Marketingzwecken zu verfolgen.
    • Optionen verwalten
    • Dienste verwalten
    • Verwalten Sie {vendor_count} Lieferanten
    • Lesen Sie mehr über diese Zwecke
    Einstellungen anzeigen
    • {title}
    • {title}
    • {title}