Die BAND begrüßt die geplante Änderung des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG)
Die adäquate Linderung von Schmerzen ist eine wichtige Maßnahme der prähospitalen Notfallmedizin. Eine unzureichende Behandlung kann sowohl für Patientinnen und Patienten als auch für Behandelnde unbefriedigend und emotional belastend sein. Hochpotente Analgetika unterliegen weitgehend dem Betäubungsmittelgesetz (BtMG). Für eine zielgerichtete Bereitstellung von Opiaten und Opioiden zur Applikation durch Notfallsanitäter/-innen stellte das BtMG bisher eine erhebliche Hürde dar, da für eine rechtssichere Vorabdelegation hohe Auflagen erfüllt werden müssen.