Ausschuss Rettungswesen

Der Ausschuss Rettungswesen ist das Nachfolgegremium des Bund-Länder-Ausschusses und zugeordnet dem Arbeitskreis V der Innenministerkonferenz der Länder und der AOLG (Arbeitsgemeinschaft der Obersten Landesbehörden „Gesundheit“ der Länder), da in den Bundesländern unterschiedlich Innenminister/-senatoren oder Gesundheitsminister/-senatoren für den Rettungsdienst zuständig sind.

Organisation und Durchführung des Rettungsdienstes fallen gem. Artikel 30 und 70 des Grundgesetzes in die Gesetzgebungskompetenz der Länder. Jedoch ist es sinnvoll, gemeinsame Interessen in einem entsprechenden Gremium auf der Bundesebene zu koordinieren. So bestand bis 1997 der Bund-Länder-Ausschuss Rettungswesen, angesiedelt beim Bundesverkehrsminister („Unfallrettung“).

„Verewigt“ wurde der Bund-Länder-Aussschuß „Rettungswesen“ durch seine Nennung im § 8 (2) des Rettungsassistentengesetz v. 10.7.1989 im Hinblick auf die Anerkennung der von ihm 1977 beschlossenen „Grundsätze zur Ausbildung des Personals im Rettungsdiens“ (520-Stunden-Ausbildung).

Der Ausschuss Rettungswesen ist das Nachfolgegremium des Bund-Länder-Ausschusses. Unverändert sind in diesem Arbeitsausschuss die 16 für den Rettungsdienst zuständigen Länderministerien/Senatoren durch ihre zuständigen Referenten vertreten. An den Sitzungen nehmen auch Vertreter der Kommunalen Spitzenverbände teil, sind doch häufig kommunale Gebietskörperschaften Träger des Rettungsdienstes.

Beispiele guter Zusammenarbeit mit den Notarzt-Arbeitsgemeinschaften waren das koordinierte Vorgehen zur Einbeziehung des Rettungsdienstes als medizinische Leistung in das SGB V und auch die „Leinsweiler Gespräche“.