Reform der Notfallversorgung
BAND-Statement anlässlich der Anhörung zur Notfallversorgung vor dem Ausschuss für Gesundheit des Deutschen Bundestages am 17. Januar 2024
(Bundestags-Drucksachen: 20/7194; 20/5364; 20/8871)
Die Bundesregierung hat über die Einrichtung der Regierungskommission für eine moderne und
bedarfsgerechte Krankenhausversorgung bereits zahlreiche Vorschläge zu Reform und
Verbesserung der Notfallversorgung vorgelegt. Im Kontext der dringend gebotenen Reform der
Notfallversorgung ist es essenziell, einen ganzheitlichen Ansatz unter Einbeziehung der
Krankenhausversorgung, der ambulanten kassenärztlichen und der Versorgung im Rettungs- und
Notarztdienst zu verfolgen. Die Notfallversorgung umfasst alle drei Bereiche und ist nicht isoliert in
jedem einzelnen regelbar.
.