BAND-Statement zum geplanten Facharzt für Notfallmedizin
Die Implementierung einer Facharztweiterbildung für Notfallmedizin wird aktuell als eine Forderung zur strukturellen Verbesserung der notfallmedizinischen Versorgung sowohl in der Klinik als auch in der prähospitalen Versorgung diskutiert. Die BAND e.V. nimmt dazu aus notärztlicher Sicht Stellung.
Der Facharzt / die Fachärztin für Notfallmedizin besitzt nach den aktuell diskutierten Entwürfen der Weiterbildung umfangreiche notfallmedizinische Kenntnisse und Fähigkeiten. Die Schaffung einer Gebietsbezeichnung der Notfallmedizin soll die Strukturierung der innerklinischen Notfallmedizin fördern. Somit ist eine Fachärztin oder ein Facharzt für Notfallmedizin im Rahmen des Einsatzes in Integrierten Notfallzentren und Notfallaufnahmen der Krankenhäuser ein wertvoller Baustein, die prähospital begonnene Notfallbehandlung nahtlos fortzuführen.
Für die Teilnahme am Rettungsdienst in der Funktion Notarzt ist die Zusatzbezeichnung Notfallmedizin nach WBO die Eingangsvoraussetzung. Diese kann von Ärztinnen und Ärzten aus Gebieten der unmittelbaren Patientenversorgung erlangt werden. Fachärztinnen und Fachärzte für Notfallmedizin und auch die in Weiterbildung hierzu befindlichen Ärztinnen und Ärzte haben hat die Möglichkeit, diese Zusatzbezeichnung zu erlangen.
Für die gemeinsame Versorgung von Patientinnen und Patienten an der Nahtstelle zwischen Rettungsdienst und Notaufnahme und zum gegenseitigen Verständnis ist es aus Sicht der BAND erforderlich, dass die Tätigkeit im Notarztdienst ein fester Bestandteil des Curriculums von Weiterzubildenden zum Facharzt / zur Fachärztin für Notfallmedizin ist. Der Einsatz von Fachärztinnen und Fachärzten für Notfallmedizin im Rettungsdienst kann die Versorgung bereichern. Die Facharztbezeichnung ist jedoch ohne Zusatzweiterbildung Notfallmedizin („Notarzt“) keine Eingangsqualifikation für den Notarztdienst.
Die Einführung einer Fachärztin / eines Facharztes für Notfallmedizin ist im Sinne einer strukturellen Verbesserung der innerklinischen Notfallmedizin zu begrüßen. Diese wird sich auch an der Schnittstelle zum Rettungsdienst positiv auswirken.
Im Oktober 2026
Über die BAND e.V.
Die Bundesvereinigung der Arbeitsgemeinschaften der Notärzte Deutschlands (BAND) e.V. ist die Dachorganisation der 12 deutschen Notarztarbeitsgemeinschaften. Satzungsgemäß wahrt sie die überregionalen Interessen aller Mitgliedsarbeitsgemeinschaften als deren einheitliche berufspolitische Vertretung in der Notfallmedizin, koordiniert die Aktivitäten der Mitgliedsarbeitsgemeinschaften, wirkt auf eine kontinuierliche Verbesserung der notfallmedizinischen Versorgung der Bevölkerung und eine bundesweit einheitliche Qualifikation der Notärzte hin und leistet die zentrale Öffentlichkeitsarbeit in der Notfallmedizin für alle Mitgliedsarbeitsgemeinschaften. Insgesamt vertritt sie so die Interessen der über 12.000 Notärztinnen und Notärzten, die Mitglieder in den Arbeitsgemeinschaften sind.
Die BAND e.V. ist als eingetragener Verein unter der Registernummer R000689 in das Lobbyregister des Deutschen Bundestages eingetragen.


