Vernetzung von Krankenhaus- und Rettungsdienstplanung in der dringend anstehenden Reform der Notfallversorgung erforderlich
BAND-Stellungnahme zum Referentenentwurf des Bundesministeriums für Gesundheit für ein Gesetz zur Reform der Notfallversorgung vom 12.11.2025
Vielen Dank für die Möglichkeit eine Stellungnahme zum Referentenentwurf des Gesetzes zur Reform der Notfallversorgung abgeben zu dürfen.
Wie von vielen Seiten gefordert, liegt damit ein umfangreicher Entwurf zur Reform der Notfallversorgung vor. Dieser enthält viele, von der BAND e.V. schon seit vielen Jahren geforderte, Regelungen. Hierzu gehört die sektorenübergreifende Vernetzung aller Einrichtungen der Notfallversorgung und die Bewertung der Notfallversorgung im Rettungsdienst als Einrichtung der Gesundheitsversorgung über eine reine Transportleistung hinaus. Die Forderung einer Versorgung nach Stand der medizinischen Wissenschaft bietet eine klare Rechtsgrundlage für eine umfassende notfallmedizinische Versorgung. Wichtige Themen wie Digitalisierung, Nachweis von Versorgungskapazitäten, medienbruchfreie Datenübergabe an Schnittstellen, Datenerfassung zum Qualitätsmanagement sind adressiert. Auch dringend erforderliche Optionen zur Entlastung des Rettungsdienstes durch komplementäre Dienste und ambulante Versorgungsstrukturen haben Eingang in Ihren Entwurf gefunden. Ergänzend regen wir hier die Aufnahme sozialpsychiatrischer und palliativmedizinischer Dienste an.
Die Darstellung der Leitstelle als eigenständiger Leistungsbereich für medizinische Hilfeersuchen mit den Ausgestaltungsmöglichkeiten durch verschiedene Kooperationen halten wir für zielführend. Teilbereiche wie eine standardisierte Notrufabfrage oder die Zusammenarbeit mit der kassenärztlichen Vereinigung sollten allerdings verbindlicher geregelt werden.
Die Rahmenempfehlungen zur medizinischen Notfallrettung sind wichtig zur Sicherstellung einer gleichbleibenden Versorgungsqualität. Wir halten allerdings die Einbeziehung notfallmedizinischer Expertise im Bereich der stimmberechtigten Vertreter des Entscheidungsgremiums für verpflichtend. Die verpflichtende Einführung von Ersthelfersystemen und deren Interoperabilität in Kombination mit der Einführung eines bundesweiten AED-Registers wird ausdrücklich begrüßt.
Kritisch bewerten wir die unklare Abgrenzung zwischen Rettungsdienst und Katastrophenschutz. Hier bestehen Verzahnungen und Synergien, die nach unserer Ansicht nicht aufgegeben werden dürfen. Im Bereich der Finanzierung befürchten wir eine deutliche Zunahme der administrativen Prozesse zu Lasten der erforderlichen inhaltlichen Reformen. Wir sehen eine auskömmliche Finanzierung weiter Teile der Reformvorhaben als nicht zielführend dargestellt an. Nach unserer Ansicht sollte ein einfaches Vergütungssystem eingeführt werden, das sich in großen Teilen an der erforderlichen Vorhaltung im lokalen Kontext orientiert. Neben Vorhaltefinanzierung und Vergütung der erbrachten Leistungen müssen auch Kosten für Aus-, Fort- und Weiterbildung des eingesetzten Personals berücksichtigt werden. Eine übergreifende Vernetzung von Krankenhausplanung und Planung der Notfallversorgung sollte in dem Gesetz deutlicher zum Ausdruck kommen.
Auch halten wir zu weit gehende Regelungen, die die Hoheit der Bundesländer betreffen, für unglücklich, da sich hierdurch der Prozess bis zum Inkrafttreten des dringend erforderlichen Gesetzes deutlich verzögern wird. Wir weisen darauf hin, dass sich der Bundesrat In seiner 1058. Sitzung am 17. Oktober 2025 dafür ausgesprochen hat § 60 SGB V so anzupassen, dass neben der klassischen Transportleistung auch die Leitstellentätigkeit und die medizinische Behandlung vor Ort durch den Rettungsdienst verbindlich abrechenbar sind. Auch der Transport in ambulante Versorgungsstrukturen sowie telemedizinische Leistungen sollen auf diesem Wege als Leistungen des Rettungsdienstes anerkannt und finanziert werden können.
Gerne stehen wir im weiteren Gesetzgebungsprozess für Rückfragen oder weitergehende Erläuterungen zur Verfügung.
Berlin, 03.12.2025


