1. Leinsweiler Gespräche 06.-07. Juli 1996
Themenschwerpunkte waren die Organisation der Rettungsleitstelle und der Aufgabenbereich des Ärztlichen Leiters Rettungsdienst (siehe Internet agswn).
Als Ergebnis der Diskussion wurde festgehalten, dass eine Rettungsleitstelle unabhängig von den Leistungserbringern und für einen größeren Rettungsdienstbereich zuständig sein muss. Sie sollte als integrierte Leitstelle im Sinne der Zusammenfassung medizinischer Dienste (Notfallrettung und kassenärztlicher Bereitschaftsdienst) geführt werden – in zweiter Linie ist erst an die Integration des Brandschutzes gedacht. Die Mitarbeiter der Rettungsleitstelle sollten spezifisch aus- und fortgebildet werden (Stichwort: „Berufsbild Leitstellendisponent“, intermittierender Einsatz der Leitstellendisponenten auch im Rettungsdienst).
Hauptaufgabe des Ärztlichen Leiters Rettungsdienst (ÄLRD) ist das medizinische Qualitätsmanagement –erforderlich hierfür ist Sachkompetenz, Unabhängigkeit vom Leistungserbringer und Weisungsbefugnis gegenüber dem im Rettungsdienst eingesetzten ärztlichen und nichtärztlichen Personal. Der Aufgabenbereich schließt die Qualitätssicherung der Rettungsleitstelle ein. Der ÄLRD ist fachlicher Berater der für den Rettungsdienst verantwortlichen Ministerien. Ohne differenzierte, möglichst bundeseinheitliche Dokumentationssysteme (DIVI Notarzteinsatzprotokoll) ist medizinisches Qualitätsmanagement nicht denkbar.