2. Leinsweiler Gespräche 18.-19. Juli 1997
Themenschwerpunkte waren Struktur und Aufgaben der Rettungsleitstelle und die Musterweiterbildungsordnung für eine Zusatzbezeichnung „Notfallmedizin“ (siehe Internet agswn). Ergebnisse der Diskussion zur Struktur der Rettungsleitstelle aus den 1. Leinsweiler Gesprächen wurden aufgegriffen und anhand der Schlussfolgerungen des interdisziplinären Workshops „Leitstelle“ des Instituts für Rettungsdienst des DRK diskutiert.
Hierbei wurde festgehalten, dass eine integrierte Leitstelle alle nichtpolizeilichen dringlichen Hilfeersuchen einer Region erfassen und unter der bundeseinheitlichen Notrufnummer 112 erreichbar sein muss. Der Träger der Leitstelle sollte grundsätzlich ein hoheitlicher Träger sein, die Durchführung des Leitstellendienstes jedoch an verschiedene Betreiber delegierbar sein. Die Kosten der Rettungsleitstelle sind nach dem Verursacherprinzip zuzuordnen und im Bereich der Notfallrettung als Kosten des Rettungsdienstes über die Kostenträger abzurechnen.
Nachdem auf dem Deutschen Ärztetag 1996 der Vorschlag einer Musterweiterbildung für eine Zusatzbezeichnung „Notfallmedizin“ keine Mehrheit gefunden hatte, wurde in Leinsweiler eine Musterweiterbildungsordnung überarbeitet und zur weiteren Beratung an die zuständigen Gremien weitergeleitet.