Rettungsdienst in Deutschland ist eine öffentliche Aufgabe staatlicher Gesundheitsvorsorge bzw. Gefahrenabwehr für seine Bürger und soll als Einheit die beiden Bereiche Notfallrettung und Krankentransport umfassen. Er ist – insbesondere in der Notfallrettung – eine medizinische Dienstleistung. In dieser Hinsicht bedarf er allerdings de jure noch einer Anerkennung im SGB V.
Insbesondere die Mitte der 90er-Jahre vehement geführte Diskussion über die Kosten des Rettungsdienstes in Deutschland führte zu einer Vielzahl von Vorschlägen und ‚Gutachten‘ zu ‚Kosten-Optimierungen‘ von recht unterschiedlicher Kompetenz.
Dabei bestand allerdings die Gefahr, dass eigentlich als unstrittig geltende Prämissen für einen notfallmedizinisch effektiven Rettungsdienst aus rein pekuniären Gründen in Frage gestellt werden. Um diesem Ansinnen zu begegnen, wurden – auch auf ärztliche Initiative hin – mehrere Stellungnahmen erarbeitet und veröffentlicht mit dem Ziel, einerseits Grundsatzpositionen zu verteidigen, andererseits aber auch eigene Vorschläge für eine Optimierung der Leistungsfähigkeit zu unterbreiten.
Zunächst war dies die 1997 von der BAND erarbeitete Stellungnahme (siehe 3.1.1), der 1998 die von Prof. Dr. Dr. h.c. F.W. Ahnefeld im Auftrage der Bundesärztekammer verfassten ‚Grundlagen und Grundsätze zur Weiterentwicklung der Rettungsdienste und der notfallmedizinischen Versorgung der Bevölkerung in der Bundesrepublik Deutschland‘ folgten (Notarzt 14 (1998), A 20; Notfallmedizin 24 (1998), 358), ergänzt durch ein auch von der DIVI und der ‚Ständigen Konferenz für den Rettungsdienst‘ (siehe 5.3) getragenes ‚Memorandum‘ vom Frühjahr 1999.
Um die oben erwähnte, noch ausstehende Anerkennung des Rettungsdienstes als medizinische Leistung im SGB V zu erreichen, ist die BAND gemeinsam mit der DIVI 1998 und 99 mehrmals im Rahmen der von der Bundesgesundheitsministerin geplanten ‚Gesundheitsstrukturreform‘ initiativ geworden (siehe 3.1.2). Obwohl dieses Ansinnen in völliger Übereinstimmung mit allen für den Rettungsdienst zuständigen Länderministerien und Senatoren vorgetragen wurde, blieb im bisher der Erfolg versagt.
Die Arbeitsgemeinschaft Südwestdeutscher Notärzte e.V. (agswn) hat 1996 erstmals ihre ‚Leinsweiler Gespräche‘ durchgeführt, bei denen in informellem Rahmen Notfallmediziner mit Vertretern von im Rettungsdienst tätigen Ministerien, Organisationen und Verbänden aktuelle Probleme diskutieren und nach gemeinsamen Lösungsvorschlägen suchen. Seit 1999 werden diese Treffen gemeinsam von der agswn und der BAND e.V. getragen. Die Diskussions-Ergebnisse der letzten Leinsweiler Gespräche sind (auszugsweise) unter 3.1.3 — 3.1.5 veröffentlicht.
Positionspapier DGAI Reisensburg 2002
/in Rettungsdienst in DeutschlandIn sieben Arbeitsgruppen haben sich auf Einladung der DGAI und der Rettungsstiftung BINZ im Herbst diesen Jahres Vertreter der DGAI/BAD, DGU/DGC, Sektion Rettungswesen der DIVI, Ständigen Konferenz für den Rettungsdienst, BAND, aus Länderministerien und rettungsdienstlich wie notfallmedizinisch engagierten Kliniken und Institutionen zu einer ‚Bestandsaufnahme Rettungsdienst‘ getroffen. Die Ergebnisse der Diskussionen werden in Kürze in den Zeitschriften der Fachgesellschaften publiziert.
Positionspapier der BAND zu den Folgen des 11. September 2001
/in Rettungsdienst in DeutschlandIn sieben Arbeitsgruppen haben sich auf Einladung der DGAI und der Rettungsstiftung BINZ im Herbst diesen Jahres Vertreter der DGAI/BAD, DGU/DGC, Sektion Rettungswesen der DIVI, Ständigen Konferenz für den Rettungsdienst, BAND, aus Länderministerien und rettungsdienstlich wie notfallmedizinisch engagierten Kliniken und Institutionen zu einer ‚Bestandsaufnahme Rettungsdienst‘ getroffen. Die Ergebnisse der Diskussionen werden in Kürze in den Zeitschriften der Fachgesellschaften publiziert.
Stellungnahme der Band zur Bundesgesetzgebung (SGB V) 1999
/in Rettungsdienst in DeutschlandDer ,Ärztliche Leiter Notarztstandort‘ ist der für die Auswahl und Überwachung der Notärzte zuständige, weisungsbefugte Arzt eines am Notarztdienst teilnehmenden Krankenhauses. Ihm obliegt die Sach- und Fachaufsicht für diesen Notarztstandort.
BAND zur notfallmedizinischen Versorgung der Bevölkerung 1996
/in Rettungsdienst in DeutschlandDer ,Ärztliche Leiter Notarztstandort‘ ist der für die Auswahl und Überwachung der Notärzte zuständige, weisungsbefugte Arzt eines am Notarztdienst teilnehmenden Krankenhauses. Ihm obliegt die Sach- und Fachaufsicht für diesen Notarztstandort.