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Konsensuskonferenz 2002 zu Sichtungskategorien im Rettungsdienst und im Katastrophenschutz

Die BAND hatte 1997 ihre Empfehlungen zu „Sichtungskategorien beim Groß-Schadensfall“ im rettungsdienstlichen Einsatz veröffentlicht und diese bewusst als „Modifikation der katastrophenmedizinischen Sichtungskategorien“ bezeichnet und ausführlich begründet (Notarzt 13 (1997) A 1).

Anlass für die damalige Modifikation waren die inzwischen fast zehnjährigen Erfahrungen aus den Fortbildungsseminaren für „Leitende Notärzte“ sowie deren Einsatzberichte. Probleme mit den katastrophenmedizinischen Sichtungskategorien (Abb. 1.) hatten sich im Wesentlichen in zwei Punkten ergeben:

  • der primären Zuteilung von Transportprioritäten (Kategorie II) und
  • der Einordnung in eine eigene Kategorie IV („ohne Überlebenschance“).
I Behandlungspriorität Zunächst nicht transportfähig
II Dringliche Behandlung
< 6 Stunden > 6 Stunden
a) Transportpriorität I

b) Transportpriorität II

III Wartefälle
IV Schwerstverletzte ohne Überlebenschance

Abb. 1.: Sichtungskategorien KatS

Nach Ansicht der BAND wird über Transportprioritäten nicht primär entschieden und es erscheint auch nicht gerechtfertigt, unter rettungsdienstlichen Einsatzbedingungen – bei weitestgehend erhaltener Infrastruktur auch der medizinischer Weiterversorgung – frühzeitig definitiv eine besonders schlechte Prognose zu stellen. Daher – und auch wegen der extremen Seltenheit solcher Situationen – bedarf es nicht zwingend der Definition einer gesonderten Kategorie IV. So erfolgte die o.a. Band-Modifikation zu Sichtungskategorien 1997 wie in Abb. 2. dargestellt.

I rot vitale Bedrohung dringliche
II gelb schwer verletzt / erkrankt zunächst nicht vital gefährdet
III grün leicht verletzt / erkrankt Sammelüberwachung
(spätere Behandlung)
Tote

Abb. 2: Sichtungskategorien BAND (1997)

Andererseits können, gerade im Rahmen der derzeitigen und zukünftig eher weiter zunehmenden medizinischen Hilfeleistungseinsätze militärischen wie zivilen Personals im Ausland, tatsächlich Situationen entstehen mit Entscheidungszwängen zu einer Kategorie IV, wenn dort die medizinischer Infrastruktur weitestgehend oder völlig zerstört ist und ggf. parallel eine anhaltende Lebensbedrohung für Helfer und Betroffene besteht. Auch im Inland sind seit der durch Terroranschläge veränderten Bedrohungslage derartige Situationen nicht mehr undenkbar; die bisher oft funktionierende rasche „Nachbarschaftshilfe“ bei Großschadensereignissen könnte dann keine verlässliche Größe mehr sein.

Es wäre aber völlig praxisfremd, zwei unterschiedliche Kategorisierungs-Systeme „Rettungsdienst“ – „Katastropheneinsatz“ zu fordern und dauerhaft umsetzen zu können, ggf. noch in Einsatzeinheiten, die in beiden Bereichen tätig sind. Auch im Hinblick auf eine Umsetzung über Deutschland hinaus im Rahmen grenzüberschreitender bzw. multinationaler Einsätze ist Einheitlichkeit gefordert !

Daher war die Einladung der Schutzkommission beim Bundesministerium des Innern zu einer „Konsensus-Konferenz“ unter Leitung von Prof. Dr. W. Weiss (Freiburg), Prof. Dr. P. Sefrin (Würzburg) und Dr. J.W. Weidringer (München) am 15. März 2002 in die Akademie für Notfallplanung und Zivilschutz in Bad Neuenahr-Ahrweiler mit dem Ziel der Entwicklung einheitlicher Kriterien und Richtlinien zu „Sichtung und deren Dokumentation“ nur zu begrüßen.

Für die BAND nahmen der Vorsitzende und Dr. J. Beneker, Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft Notarzt Berlin (AGNB), teil, durchaus mit dem Ziel, die Band-Empfehlungen einerseits vom Grundsatz her zu vertreten aber auch in dem Bestreben, eine tragfähige gemeinsame Einheitlichkeit zu erzielen. Ansonsten wäre eine Teilnahme an einer „Konsensus-Konferenz“ sinnlos.

Es ist tatsächlich dem Teilnehmerkreis aus primär ärztlichen Vertretern der im Rettungsdienst, im Zivilschutz, im Katastrophenschutz, im militärischen Sanitätsdienst tätigen Behörden, Organisationen und Verbände aus mehreren Staaten gelungen, den angestrebten „Konsens“ zu finden, was wegen der damit auch möglichen „europäischen Einheitlichkeit“ von besonderer Relevanz ist!

I akute, vitale Bedrohung Sofortbehandlung
II schwer verletzt / erkrankt dringende Behandlung
III leicht verletzt / erkrankt spätere (ambulante) Behandlung
IV ohne Überlebenschance betreuende (abwartende) Behandlung
Tote Registrierung

Abb. 3: Sichtungskategorien Konsensus (2002)

Der unter der sachkundigen Moderation von P. Sefrin gefundene allgemeine Konsens (Abb. 3.), treffend von einem Kollegen aus Großbritannien immer wieder mit „make it as simple as possible“ angemahnt, verzichtet auf die primäre Zuweisung von Transportprioritäten und folgt somit dem BAND-Vorschlag, der jetzt aber ergänzt wird durch eine Kategorie IV („ohne Überlebenschance“). Diese ist nach dem offiziellen Bericht der Konsensuskonferenz „ausschließlich für Patienten vorzusehen, die aufgrund Ihrer Schädigung keine Überlebenschance unter den besonderen Bedingungen des auslösenden Ereignisses und der zur Verfügung stehenden Versorgungsmöglichkeiten haben“.

Tote werden nicht in einer gesonderten Sichtungskategorie geführt, sondern werden, nachdem der Tod vom Sichtenden festgestellt wurde, gesondert gekennzeichnet.

Übereinstimmend wurde zudem festgestellt, dass die Transportentscheidung erst nach Durchführung der Sichtung und erfolgter Therapie am Notfallort festgestellt werden kann. Damit stellt die Transportentscheidung einen weiteren getrennten Schritt nach Zuordnung der Behandlungsprioritäten dar, bei der als Entscheidungsgrundlage zwischen

  • hoher Transportpriorität und
  • niedriger Transportpriorität

unterschieden werden soll.

In einer weiteren Konsensuskonferenz soll versucht werden, wiederum einheitliche Kriterien für die Anforderungen an die Dokumentationsinstrumente (z.B. „beschreibbare Tasche“, „Anhänge-Karte“ etc.) zu finden.

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