Ständige Konferenz für den Rettungsdienst

Auf dem Höhepunkt der zumeist undifferenzierten Diskussion über ‚überproportionale Kostensteigerungen im Rettungsdienst‘ Anfang der 90er-Jahre formierten das DRK und die anderen Hilfsorganisationen die von ihnen alternierend geleitete ‚Ständige Konferenz für den Rettungsdienst‘, die vom Präsidenten des DRK erstmals am 7. 12. 1993 einberufen wurde.

Ziel der Ständigen Konferenz sollte es sein, als „integratives Gremium eine interdisziplinäre Zusammenarbeit mit allen an der präklinischen Versorgung … Beteiligten sicherzustellen“, um Empfehlungen zur Optimierung der Versorgung zu gewährleisten.

Teilnehmer der Ständigen Konferenz waren u.a. der Ausschuss Rettungswesen der Innenministerkonferenz, die kommunalen Spitzenverbände, die Verbände der Kostenträger und der Hilfsorganisationen, die Berufsverbände des Rettungsdienstfachpersonals, die Sektion Rettungswesen der DIVI, die BAND, die Bundesärztekammer, die KBV und die Deutsche Krankenhausgesellschaft.

Ein Grundsatzpapier der Ständigen Konferenz ist das Memorandum vom Frühjahr 1999, verfasst von Prof. Ahnefeld, das die 1998 im Auftrage der Bundesärztekammer verfassten „Grundlagen und Grundsätze zur Weiterentwicklung der Rettungsdienste und der notfallmedizinischen Versorgung der Bevölkerung in der Bundesrepublik Deutschland“ ergänzt.

Grundsätze zur Weiterentwicklung der Rettungsdienste (1998)