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Gesetz zur Änderung des Thüringer Rettungsdienstgesetzes

BAND-Statement im Rahmen des Anhörungsverfahrens zur Drucksache 7/5376

Die BAND e.V. bedankt sich für die Möglichkeit, in der o.g. Angelegenheit angehört zu werden und beteiligt sich mit dem folgenden Beitrag an der Anhörung.

  1. Halten sie es für fachlich begründet und notwendig, dass als Transportführende der in der Notfallrettung eingesetzten Rettungstransportwagen künftig ausschließlich Beschäftigte mit dem Berufsbild „Notfallsanitäter“ eingesetzt werden, um eine landesweite Qualitätssteigerung und ein einheitliches Versorgungsniveau zu erreichen?

Mit Blick auf die im Notfallsanitätergesetz genannten, auch heilkundlichen Maßnahmen, die Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter (NotSan) erlernen und beherrschen sollen, halten wir es für fachlich begründet und notwendig, dass es angestrebt wird, als Transportführer künftig ausschließlich Beschäftigte mit dem Berufsbild „Notfallsanitäter“ einzusetzen. NotSan sollen sehr viel stärker als Rettungsassistentinnen und Rettungsassistenten (RettAss) bestimmte Krankheitsbilder im Wege der Vorabdelegation eigenständig und dort, wo eine ärztliche Behandlung noch nicht möglich ist, auch eigenverantwortlich behandeln. Hierfür ist zum einen die verlängerte und sehr viel strukturiertere Ausbildung der NotSan erforderlich, zum anderen ist regelmäßige Schulung und Kompetenzüberprüfung wichtig. Um den Besatzungen von Rettungstransportwagen (RTW) ein einheitliches Vorgehen und den Leitstellen eine einfachere Disposition zu ermöglichen, sollte bei der Besetzung der RTW ein einheitliches, hohes Qualifikationsniveau angestrebt werden.

  1. Ist aus Ihrer Sicht die dazu im Gesetzentwurf vorgeschlagene Anpassung zur Frist der Nachqualifizierung von Rettungsassistentinnen und Rettungsassistenten hin zu Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitätern vom bisherigen Datum 31. Dezember 2022 zum 31. Dezember 2023 ein geeigneter Weg, um jenen Menschen, die noch nicht von der Möglichkeit der Nachqualifizierung Gebrauch gemacht haben, eine weitere Chance zu eröffnen, Planungssicherheit zu schaffen und Trägerinnen und Träger im Rettungswesen zu entlasten?

Ja, wir halten die Anpassung der Frist für sinnvoll.

  1. Wie bewerten Sie die Fokussierung dieser Frist im Gesetzentwurf auf die Transportführer der in der Notfallrettung eingesetzten Rettungstransportwagen, wodurch ab dem 1. Januar 2024 Rettungsassistentinnen und Rettungsassistenten weiter als Fahrerinnen und Fahrer der Rettungstransportwagen oder der Notarzteinsatzfahrzeuge, als Transportführerinnen oder Transportführer der Krankentransportwagen und auf den Rettungstransporthubschraubern sowie im Disponentenbereich in den Leitstellen beschäftigt werden könnten, sollte der Landtag diese Regelung beschließen?

Überall dort, wo Rettungsfachpersonal eigenständig oder gar eigenverantwortlich auch komplexe, teils heilkundliche Maßnahmen bei Patientinnen und Patienten anwenden können soll, die von akuter vitaler Gefährdung oder schweren Folgeschäden bedroht sind, halten wir es für unbedingt erforderlich, die bestmögliche Qualifizierung der verantwortlichen Transportführerinnen und Transportführer sicherszustellen. Demzufolge sind auf RTW nur NotSan als Transportführende sinnvoll und zeitgemäß. Dabei geht es in gleicher Weise um die Patientensicherheit wie um den Schutz der behandelnden Mitarbeitenden. Zur Sicherstellung der Funktionsfähigkeit des Rettungsdienstes gerade in den aktuellen Zeiten zunehmender Ressourcenknappheit halten wir daher die Steigerung der Ausbildungskapazitäten für NotSan für ebenso wichtig wie deren bewussten Einsatz sowohl die planerische Besetzung der Rettungsmittel als auch deren zielgerichtete Disposition betreffend für geboten. Überall dort, wo Rettungsfachpersonal nicht unmittelbar in der verantwortlichen Funktion des Transportführenden eingesetzt wird, halten wir den Einsatz von RettAss auch nach dem 1. Januar 2024 für statthaft. Mitarbeitende, die heute als RettAss tätig sind, verfügen über eine mehrjährige Einsatzerfahrung und umfangreiches Wissen und sind dadurch in der Funktion des Teammitglieds eine wichtige Unterstützung auf arztbesetzten Rettungsmitteln. Hier halten wir den weiteren Einsatz von RettAss im Sinne der Patientensicherheit und supportiver Teamarbeit für wesentlich zielführender als eine grundsätzliche Absenkung des Qualifikationsniveaus auf Rettungssanitäterinnen und Rettungssanitäter, da diese durch ihre kurze, nicht bundeseinheitliche Ausbildung die Funktion des Teammitglieds auf dem arztbesetzten Rettungsmittel auf die eines Fahrers reduzieren, was weit ab der Einsatzrealität und der sich daraus ergebenden Notwendigkeit ist. Die Berufserfahrung der RettAss ist unseres Erachtens auch für die Tätigkeit im Disponentenbereich in den Leitstellen eine gebotene aber ausreichende Grundqualifikation.

Insgesamt können wir dem Landtag empfehlen, die im Gesetzentwurf vorgeschlagenen Änderungen zu beschließen.

Berlin im August 2022

Dr. Florian Reifferscheid
Vorsitzender der BAND e.V.

Der Gesetzentwurf, zu dem sich die BAND geäußert hat ist hier zu finden.

BAND-Statement: Gesetz zur Änderung des Thüringer Rettungsdienstgesetzes

Statements & News

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