Enneker Forum Falkenstein zur Notfallmedizinischen Versorgung der Bevölkerung 2019 & 2022 (Jul 2022)

Die Notfallversorgung der Bevölkerung in Deutschland ist in den vergangenen Jahren immer wieder Gegenstand der öffentlichen Diskussion gewesen. In der haus‐ und fachärztlichen ambulanten Versor‐ gung stiegen die Wartezeiten auf einen Termin in einem Ausmaß an, das für viele Patienten nicht mehr akzeptabel erschien. Das Angebot der ambulanten Notfallversorgung durch den Ärztlichen Bereit‐ schaftsdienst der Kassenärztlichen Vereinigung oder durch Notfallpraxen war vielerorts nur zu den sprechstundefreien Zeiten zu erreichen.

Pressemitteilung: Bündnis Pro Rettungsdienst warnt vor Trennung der Reformen

Die Einführung von Möglichkeiten zu einer telenotfallmedizinischen Unterstützung des
Rettungsdienstes durch sogenannte Telenotärzte (TNA) ist in einigen Bundesländern bereits weit
fortgeschritten, in anderen ist die Einführung bereits beschlossen. Es ist zu erwarten, dass in den
nächsten Jahren eine bundesweite Ausweitung der Telenotfallmedizin erfolgen wird. Aus Sicht der
BAND ist diese Entwicklung richtig und zu begrüßen, sofern dabei gewisse Rahmenbedingungen
erfüllt sind.

Telenotfallmedizin als wichtiger Baustein für die Zukunft der prähospitalen Notfallmedizin

Die Einführung von Möglichkeiten zu einer telenotfallmedizinischen Unterstützung des
Rettungsdienstes durch sogenannte Telenotärzte (TNA) ist in einigen Bundesländern bereits weit
fortgeschritten, in anderen ist die Einführung bereits beschlossen. Es ist zu erwarten, dass in den
nächsten Jahren eine bundesweite Ausweitung der Telenotfallmedizin erfolgen wird. Aus Sicht der
BAND ist diese Entwicklung richtig und zu begrüßen, sofern dabei gewisse Rahmenbedingungen
erfüllt sind.

Stellungnahme der BAND zur Reform der Notfallversorgung

Die Regierungskommission für eine moderne und bedarfsgerechte Krankenhausversorgung hat in ihrer vierten Stellungnahme eine Empfehlung zur Reform der Notfall- und Akutversorgung in Deutschland – Integrierte Notfallzentren und Integrierte Leitstellen erausgegeben.

Notvertretungsrecht für Ehegatten – neuer § 1358 BGB ab Januar 2023 ist auch für Notärzte relevant

In der rettungsdienstlichen Fachöffentlichkeit weitgehend unbekannt ist bisher die gesetzliche Neuregelung zum Ehegatten-Notvertretungsrecht, die vom Bundesrat bereits 2016 in ein Gesetzgebungsverfahren eingebracht wurde und die nun als neuer § 1358 BGB am 01.01.2023 Rechtsgültigkeit erlangt. Die Intention besteht darin, eine „gesetzliche Annahme der Bevollmächtigung für den Bereich der Gesundheitssorge“ zwischen Ehegatten und eingetragenen Lebenspartnern zu schaffen für den Fall, „dass der vertretene Ehegatte oder Lebenspartner weder im Rahmen einer ausdrücklichen Vorsorgevollmacht etwas anderes bestimmt noch einen entgegenstehenden Willen geäußert hat. Der Ehegatte oder Lebenspartner soll hierbei denselben Bindungen unterliegen wie ein (ausdrücklich) Vorsorgebevollmächtigter“ [1]. Im Gegensatz zu verbreiteten Annahmen hatte ein Ehegatte ohne Bevollmächtigung bisher kein Vertretungsrecht.

Pressemitteilung BÜNDNIS PRO RETTUNGSDIENST

Jeden Tag sind den Medien Schlagzeilen zur aktuellen Situation des Rettungsdienstes zu entnehmen. Neben der drohenden weiteren Überlastung, stehen Rettungs- und Notarztdienst in naher Zukunft vor großen Herausforderungen. Damit für den anstehenden Reformbedarf ein gemeinsamer Ansprechpartner für Politik und Verwaltung zur Verfügung steht und den handelnden im Rettungsdienst eine Stimme geben kann, hat sich die BAND an der Gründung des BÜNDNIS PRO RETTUNGSDIENST beteiligt. Auch wenn die beteiligten Gremien naturgemäß in Detailfragen differente Ziele vertreten, verfolgen sie gemeinsam in der Sache das gleiche Ziel: den Rettungs- und Notarztdienst zukunftsfähig machen und die Beteiligung der Handelnden an den erforderlichen Reformen sicherzustellen

BAND-Statement im Rahmen des öffentlichen Anhörungsverfahrens zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes

Die BAND e.V. bedankt sich für die Möglichkeit, in der o.g. Angelegenheit angehört zu werden und beteiligt sich mit dem folgenden Beitrag an der Anhörung.

1. Halten sie es für fachlich begründet und notwendig, dass als Transportführende der in der Notfallrettung eingesetzten Rettungstransportwagen künftig ausschließlich Beschäftigte mit dem Berufsbild „Notfallsanitäter“ eingesetzt werden, um eine landesweite Qualitätssteigerung und ein einheitliches Versorgungsniveau zu erreichen?
Mit Blick auf die im Notfallsanitätergesetz genannten, auch heilkundlichen Maßnahmen, die Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter (NotSan) erlernen und beherrschen sollen, halten wir es für fachlich begründet und notwendig, dass…

Gesetz zur Änderung des Thüringer Rettungsdienstgesetzes

Die BAND e.V. bedankt sich für die Möglichkeit, in der o.g. Angelegenheit angehört zu werden und beteiligt sich mit dem folgenden Beitrag an der Anhörung.

1. Halten sie es für fachlich begründet und notwendig, dass als Transportführende der in der Notfallrettung eingesetzten Rettungstransportwagen künftig ausschließlich Beschäftigte mit dem Berufsbild „Notfallsanitäter“ eingesetzt werden, um eine landesweite Qualitätssteigerung und ein einheitliches Versorgungsniveau zu erreichen?
Mit Blick auf die im Notfallsanitätergesetz genannten, auch heilkundlichen Maßnahmen, die Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter (NotSan) erlernen und beherrschen sollen, halten wir es für fachlich begründet und notwendig, dass…

Wissenschaftliche Evaluation zum Einsatz von Blutprodukten im Rettungsdienst – die BAND e.V. richtet Register für prähospitale Hämotherapie ein

Bei schwerer Blutung – unabhängig davon ob diese traumatisch oder nicht-traumatisch bedingt ist – ist die Gabe von Blutprodukten innerklinisch die Standardtherapie, um Notfallpatientinnen und -patienten zu stabilisieren und eine definitive Behandlung zu ermöglichen. Immer mehr Rettungsdienste beginnen daher auch in Deutschland damit, Blutprodukte bereits für die prähospitale Hämotherapie vorzuhalten und einzusetzen. Bei den hierfür eingesetzten Blutprodukten handelt es sich um Erythrozytenkonzentrate, Plasma- und Gerinnungspräparate.

Anhörung zum Neuerlass der Anforderungen an die geometrische Sichtbarkeit zu § 52 Absatz 3 und 4 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO): Warnleuchten für blaues und für gelbes Blinklicht – „horizontale und vertikale (geometrische) Sichtbarkeit“

Anhörung zum Neuerlass der Anforderungen an die geometrische Sichtbarkeit zu § 52 Absatz 3 und 4 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO): Warnleuchten für blaues und für gelbes Blinklicht – „horizontale und vertikale (geometrische) Sichtbarkeit“

Die BAND e.V. bedankt sich für die Möglichkeit, in der o.g. Angelegenheit angehört zu werden und beteiligt sich mit dem folgenden Beitrag an der Anhörung.

Mitarbeitende im Notarzt- und Rettungsdienst sowie in den Feuerwehren und anderen Organisationen der Gefahrenabwehr sind zur Ausübung ihrer Aufgaben im Interesse schutz- oder hilfsbedürftiger Dritter regelhaft auch in Situationen tätig, in denen sie selbst Gefahren wie bspw. durch den fließenden Verkehr auf Straßen und Autobahnen ausgesetzt sind. Diese Gefahren beginnen bereits auf der Anfahrt zum Notfallort. Dabei kann der Einsatz von blauen und gelben Blinklichtern einen wesentlichen Beitrag zur Absicherung der Sondersignalfahrten bzw. der Einsatzstellen und damit auch der Einsatzkräfte leisten und so deren Sicherheit erhöhen.