Besserer Schutz für medizinisch Helfende durch Änderung des Strafgesetzbuches
Als Vertreterin der Notärztinnen und Notärzte in Deutschland beschränkt sich die BAND e.V. in ihrer Stellungnahme auf diejenigen Abschnitte des Gesetzentwurfes, die Notärztinnen und Notärzte sowie weitere Hilfeleistende aus Rettungsdienst, Feuerwehr, Katastrophenschutz sowie Angehörige eines Heilberufes betreffen.
Wir begrüßen die Verschärfung des Strafmaßes für Übergriffe auf den genannten Personenkreis, wie im Entwurf zu §116 vorgesehen, und erhoffen uns dadurch einen besseren Schutz für die Betroffenen. Wir geben jedoch zu bedenken, dass ein großer Teil der Übergriffe durch Personen (auch durch Patienten) erfolgt, die unter Alkohol- oder Drogeneinfluss stehen und bei denen der präventive Effekt einer schärferen Strafandrohung nur in begrenztem Umfang eintreten wird. Daher sollte der Schutz auch dadurch erhöht werden, dass Programme zur Gewaltprävention, z.B. durch Deeskalationstraining, und zum Eigenschutz gefördert werden.
Medizinische Einrichtungen sollten bspw. über Schutzräume sowie über die Möglichkeit zur Auslösung stiller Alarme verfügen.


