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Du bist hier: Startseite1 / News2 / Archiv3 / Strukturen im Rettungsdienst4 / Rettungsdienst in Deutschland5 / Positionspapier der BAND zu den Folgen des 11. September 2001

Positionspapier der BAND zur Präklinischen Versorgungsstrategie des Rettungsdienstes nach den Ereignissen des 11. September 2001

( 2001)

D. Stratmann (Minden), J. Beneker (Berlin) , Hp. Moecke (Hamburg), M. Schlaeger (Braunschweig)

Bewusst hatte die BAND bisher noch keine eigene Stellungnahme zu möglichen Konsequenzen aus den Ereignissen des 11. September 2001 in New York und Washington abgegeben.

Es war und ist unsere feste Überzeugung, daß vorschnelle Reaktionen – nach der zunächst im Vordergrund stehenden Betroffenheit – der jetzt zweifellos notwendigen umfassenden Reflektion über zukünftige Versorgungsstrategien im Rettungsdienst und darüber hinaus nicht hätten gerecht werden können.

Daher hat die BAND bewusst den auch von ihr mitgetragenen ‚1. Internationalen Kongress zum 11. September 2001 – Strategien für Feuerwehr, Rettungsdienst und Gesundheitswesen’ am 27. und 28. September 2002 in Hamburg zum Anlass genommen, ihre – hier zusammengefasste – Position darzulegen.

Die BAND hofft, dass der für das Jahr 2003 in Hamburg geplante ‚Folgekongress’ Anlass sein wird, die jetzt vorgetragenen Statements und Anregungen insbesondere im Hinblick auf ihre Umsetzung kritisch zu hinterfragen.

1. Grundsätze

Auch zukünftig müssen – unabhängig von den Ereignissen in New York und später z.B. in Djerba, Bali, Moskau und Mombasa – unter den außergewöhnlichen Bedingungen eines Großschadensfalls für den Rettungsdienst weiterhin folgende Versorgungsgrundsätze gelten:

  • Das Bestreben nach frühest möglicher medizinischer Versorgung entsprechend individualmedizinischer Kriterien. Nur wenige begründete Ausnahmefälle rechtfertigen ein Vorgehen nach dem Prinzip ‚Scoop and run’. Dies hat der Ablauf in ‚Ramstein’ hinlänglich bewiesen (3)
  • Die rettungsdienstliche Versorgung muss unter der Leitung eines notfallmedizinisch besonders qualifizierten Arztes, des Leitenden Notarztes erfolgen (1, 5).
  • Die Sichtung aller Betroffenen muss nach einheitlichen Kriterien erfolgen, wie sie bei der ‚Konsensuskonferenz’ am 15. März 2002 in Ahrweiler mit Vertretern aus mehreren europäischen Staaten festgelegt wurden (Der Notarzt, Heft 6, 2002; Notfall & Rettungsmedizin Heft 8, 2002).
  • In Ermangelung (zunächst) ausreichender personeller und materieller Versorgungskapazitäten muss sich der medizinische Versorgungsumfang primär auf einfache lebensrettende Maßnahmen beschränken, um möglichst vielen Betroffenen Hilfe leisten zu können (5).
  • Bei der Bildung gesonderter Behandlungsplätze ist zu beachten, dass gerade die Schwerstverletzten/-erkrankten oft unmittelbar im Bereich der Schadensstelle – ohne längere vorherige Transportwege zu einem ‚Behandlungsplatz’ – versorgt werden müssen, ausgenommen, es handelt sich um einen Gefährdungsbereich.
  • Für das Prinzip der Dislokation der Verletztenzuweisung auf mehrere Kliniken ist die frühzeitige Einbindung der Luftrettung (neben der Unterstützung schon im Rahmen der Primärversorgung) von besonderer Bedeutung (5).


2. Derzeitige Unterstützung des Rettungsdienstes

Eine zeitgerechte Unterstützung des lokalen Rettungsdienstes bei größeren Schadenslagen erfolgt derzeit zumeist ausschließlich durch

  • eigene Reserven (‚Schnelleinsatzgruppen’, ‚Großunfallcontainer’)
  • benachbarte Rettungsdienste und
  • die Luftrettung – sofern die äußeren Bedingungen es zulassen.

Darüber hinaus hat vereinzelt die Bundeswehr (außerhalb der von ihr regulär besetzten Notarztstandorte) auch im Rahmen der Akutversorgung medizinische Unterstützung leisten können, wie z.B. in Eschede im Rahmen der Koordinierung der Luftrettung und der Durchführung luftgebundener Transporte (5).

Einheiten des Zivil-/Katastrophenschutz haben bis heute in der medizinischen Akutversorgung bei einem größeren Schadensereignis mit einem plötzlichen ‚Massenanfall Verletzter’ kaum zeitgerechte medizinische Hilfe leisten können, ausgenommen in Einzelbereichen, wo effiziente ‚Schnelleinsatzgruppen des KatS’ etabliert sind.

Im Rahmen der späteren, weitergehenden Betreuung von Leichtverletzten, unverletzten Betroffenen und ggf. Angehörigen konnte häufig wertvolle Hilfe – auch zur Entlastung des Rettungsdienstes – geleistet werden.


3. Zukünftige Strategie des Rettungsdienstes

Zunächst ist eine Bewusstseinsveränderung dahingehend erforderlich, dass man sich durchaus auf Großschadensereignisse einstellen muss, die nach dem Schadensumfang weit über bisherige Planungsziele hinausgehen können (500 – 1000 Betroffene).

Von der Schadensart her muss eine weitere Eskalation von Terroranschlägen und auch der Einsatz von ABC-Kampfstoffen befürchtet (4, 6-10). Dies kann zu einer erheblichen Gefährdung des eingesetzten Personals führen, wie es leider – mit tragischen Folgen insbesondere für die Feuerwehr New York – die Ereignisse des 11. September 2001 gezeigt haben (4,7).

In der Akutphase (erste 1-2 Stunden) werden immer der reguläre Rettungsdienst und – wohl auch immer – die Feuerwehr weitestgehend allein gefordert sein, für das Überleben gerade der Schwerst- und Schwerverletzten eine geeignete medizinische Versorgung sicherzustellen!

Hieraus sind – unter Beibehaltung der oben genannten Grundsätze – folgende Konsequenzen zu ziehen:

  • Bei der nun wieder in Aussicht gestellten Mittelzuweisung zur Verbesserung der Vorsorge für Großschadensfälle dürfen Rettungsdienst/Feuerwehr nicht vergessen werden zu Gunsten zwangsläufig erst sekundär tätig werdender Einheiten! Sie benötigen selbst gesonderte Ressourcen speziell für den Großschadensfall (6, 7).
  • Für die medizinische Versorgung ist die Führungsfunktion ‚Leitender Notarzt’ endlich flächendeckend und effektiv verfügbar in jedem Rettungsdienstbereich zu institutionalisieren (1, 6, 7).
  • Es ist frühest möglich eine geeignete und kontinuierliche (nicht in den Zuständigkeiten wechselnde) Führungsstruktur mit einer abgestimmten und gesicherten Kommunikation zu etablieren. Diese Strukturen sind zu institutionalisieren und durch Übungen zu trainieren.
  • Erkenntnisse aus Großschadenslagen ohne Massenanfall Verletzter (z.B. Hochwasser, Sturmschäden etc.) sind dabei nicht zwangsläufig auf die in der Regel ja immer zeitkritische rettungsdienstliche Versorgung übertragbar.
  • Aus dem Ablauf bei bisherigen Großschadensfällen mit einer Vielzahl Verletzter, des ohnehin dann fast immer notwendigen gemeinsamen Einsatzes von Rettungsdienst und Feuerwehr und in Anbetracht der umfangreichen Führungserfahrung und -mittel sollte zukünftig die ‚Gesamt’- Einsatzleitung grundsätzlich bei der Feuerwehr liegen mit dem zugeordneten Abschnitt ‚medizinische Versorgung’, getragen durch den Rettungsdienst, dem dann auch alle nachrückenden medizinisch/sanitätsdienstlich tätigen Einheiten zugeordnet werden müssen.

Dies erfordert allerdings nicht nur in der Abschnittsleitung ‚med. Versorgung’, sondern auch in der Einsatzleitung selbst die Integration notfallmedizinischer und rettungsdienstlicher Kompetenz.

4. Zukünftige Unterstützung des Rettungsdienstes

4.1 Bundeswehr

Bedingt durch den politische vorgegebenen Auftrag der humanitären Hilfeleistung in Krisengebieten primär im Ausland und eine auch tatsächlich in erheblichem Umfang dort zunehmende Einsatztätigkeit sind die ‚man-power’ und die materielle Verfügbarkeit von Hilfsmitteln der Bundeswehr für Akuteinsätze zur medizinischen Hilfeleistung im Inland deutlich eingeschränkt.

Auch wird durch z.B. die Neukonzeption zukünftiger Hubschrauber mit deutlich begrenzten Landemöglichkeiten in bewohnten Gebieten und an Kliniken sowie durch den zunehmenden Rückzug aus der zivilen Luftrettung mit Wegfall des Trainings- und Integrationseffektes eine nur noch eingeschränkte Unterstützung möglich sein.

Aus der Sicht der BAND erscheint diese Situation nicht akzeptabel, schon gar nicht im Hinblick auf die dringend notwendige Unterstützung z.B. bei Schadensereignissen durch ABC-Kampfstoffe.

Daher ist in Deutschland über die Frage der Akzeptanz dieses Zustandes dringend eine sofortige und breite politische Diskussion erforderlich.


4.2 Katastrophenschutz/Zivilschutz

Trotz der bisher kaum bei einem Massenanfall von Verletzten im Rahmen einer Großschadenslage tatsächlich durchgeführten Inanspruchnahme von sanitätsdienstlichen Einheiten des Katastrophenschutzes (siehe oben) kann und soll auf das umfangreiche ehrenamtliche Potential keineswegs – im Sinne einer ausschließlich auf hauptberufliche Kräfte zu verlagernden Schadensbewältigung – verzichtet werden (6, 7, 9, 10).

Um die Inanspruchnahme zu fördern und den Einsatz effektiver zu gestalten, ist daher eine Neukonzeption dringend erforderlich.

Aus notfallmedizinischer Sicht – durchaus auch in Übereinstimmung mit nicht primär notärztlich orientierten Institutionen/Verbänden/Organisationen (6, 10) – müssen dabei folgende Vorgaben umgesetzt werden:

a) Die ‚Reanimation’ des – in den vergangenen Jahren arg vernachlässigten – Katastrophen- und Zivilschutzes in seiner bisherigen Form nützt niemandem (5, 6).

b) Die Grundkonzeption zur Mitwirkung in der Versorgung Verletzter/akut Erkrankter muss aktuellen notfallmedizinischen Grundsätzen entsprechen und weniger auf die Situation des ‚Verteidigungsfalles’ ausgerichtet sein (6, 7, 10).

c) Das bisherige völlige ‚Nebeneinander’ von Rettungsdienst und Katastrophen- /Zivilschutz muss durch erheblich verbesserte Integration ersetzt werden. Dabei ist auch die Frage zu diskutieren, ob die in einigen Bundesländern getrennten Zuständigkeiten für den Rettungsdienst (z.B. Sozial-/Gesundheitsministerium) bzw. den Katastrophenschutz (Innenministerium) einer dauerhaften Integration beider Bereiche dienlich ist.

d) Die Optimierung der Kooperation ermöglicht dann hoffentlich auch eine modernere und kompatible Ausstattung z.B. im Bereich der Fahrzeugkonzeption/med.-techn. Ausstattung (6, 9, 10).

e) Die Vielzahl unterschiedlicher Führungs-/Kommunikationsstrukturen, von Kompetenz- und Ausstattungskonzepten sowie insbesondere Zuständigkeiten muss durch bundesweit einheitliche Vorgaben ersetzt werden (6, 9, 10).

Für den Bereich der Führungsstrukturen sollte offen diskutiert werden, ob die Besetzung von Führungsgremien mit sonst nahezu ausschließlich administrativ und verwaltungstechnisch tätigen aber kaum einsatzerfahrenen Personen der geeignete Weg ist.

Auch sollte ein Wechsel in der Zuständigkeit von Führungsgremien und -personen zumindest in der Akutversorgungsphase vermieden werden.

f) Der Grundschutz durch die regulären (sanitätsdienstlichen) Einheiten muss sich nach dem wahrscheinlichsten Szenarium richten (6). Darüber hinaus sind für andere denkbare Situationen spezielle ‚Schnelleinsatzgruppen’ oder ‚Task-Forces’ vorzusehen (6, 9).

g) Nach einem ‚Stufenkonzept’ (z.B. MANV – Massenanfall Verletzter – Stufe I – IV) muss ein Einsatz lokal, regional und überregional (dann koordiniert durch eine entsprechende überregionale Einrichtung) möglich sein (6). Das vorhandene Hilfeleistungspotential muss flexibel und vernetzt eingesetzt werden können.

h) Zur Koordination der nun wirklich einheitlichen Konzepte muss eine – wie auch immer konzipierte – ‚Bundesführung’ gegeben sein (6, 10).

i) Die eindeutig rückläufige Finanzierung der Vorsorge für Großschadensfälle in den zurückliegenden Jahren muss aufgehoben werden und die Mitwirkung auch ideelle Anerkennung durch Staat und Gesellschaft erfahren (1, 6, 7, 9, 10).

Nur so lässt sich der inzwischen erhebliche Motivationsverlust der Mitwirkenden wieder aufheben zu Gunsten einer jetzt effektiven und sinnvollen Beschäftigung im Katastrophen- und Zivilschutz.

5. Weitere Vorbereitungen

Auch die Krankenhäuser müssen durch geeignete Maßnahmen (z.B. aktualisierte Alarmpläne) gewährleisten, dass sie die Weiterversorgung Verletzter/akut Erkrankter bei einem Großschadensereignis sicherstellen können (7). Die Notwendigkeit zur ständigen Freihaltung einer größeren Anzahl gesondert verfügbarer Betten ergibt sich allerdings nicht (2). Eine regional gegliederte zentrale Vorhaltung von spezifischem medizinischem Material (z.B. Medikamente, Antidota, Impfstoffe) ist zu diskutieren.

Dem Bürger muss verdeutlicht werden, dass in zahlreichen Fällen eines Großschadensereignisses einfache Maßnahmen der ‚Ersten-Hilfe’ und des ‚Selbstschutzes’ lebensrettend sein können und werden (6, 9, 10). Das Beherrschen der Ersten-Hilfe und von Selbstschutz-Maßnahmen gehört zum Grundbedarf der Allgemeinbildung und muss bereits in der Schule vermittelt werden!

Literatur:

(1) Dick WF (2002) Jetzt endlich doch ? Gedanken zum Terroranschlag vom 11. September 2001. Notfall & Rettungsmedizin 4:397

(2) Ekkernkamp A (2002) 99% Belegung – Reserven der Krankenhäuser für Großschadensfälle im Jahre 2002. Symposion ‚Großschaden oder Katastrophe’ des Unfallkrankenhauses Berlin ukb, Berlin, 30. 8. 2002

(3) Ellinger K, Quintel M (1989) Das Ramstein-Unglück. Notarzt 5:68

(4) Gihl M. (2002) Die Terroranschläge in New York und Washington – Ein erstes Fazit.
brandschutz 56:324

(5) Hüls E (1999) Einsatz Rettungsdienst. In: Hüls E, Oestern H.J (Hrsg) Die Katastrophe
von Eschede. Springer-Verlag Berlin Heidelberg New York, S. 3

(6) Knorr KH (2002) Reform des Zivil- und Katastrophenschutzes in Deutschland – Ein Konzept des Deutschen Städtetages. brandschutz 56:946

(7) Moecke Hp (2002) Was ist zu tun ? Gedanken zum Terroranschlag vom 11. Septem-
ber 2001. Notfall & Rettungsmedizin 4:399

(8) Moecke,Hp (2002) Erste Übersicht über das Verletzungsmuster der Überlebenden
des Terroranschlages auf das World-Trade-Center. Notfall & Rettungsmedizin 5:54

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