Empfehlungen der 2. Bundeskonsensuskonferenz 1998 zur Qualifikation des Notarztes
Wiederum auf Initiative der Ärztekammer Westfalen-Lippe fand am 16. 11. 1998 in Münster die zweite ‚Bundeskonsensuskonferenz‘ statt mit dem Ziel, die 1994 beschlossenen einheitlichen Vorgaben zur Qualifikation des Notarztes im Rahmen des Fachkundenachweises ‚Rettungsdienst‘ hinsichtlich ihrer Umsetzung und auf Grund der bisherigen Erfahrungen zu überprüfen und ggf. zu aktualisieren. Einige Landesärztekammern planten bereits eine ‚Zusatzbezeichnung‘ und auch die BAND und die DIVI forderten eine Anhebung des Qualifikationsniveaus insbesondere im Hinblick auf die Vermittlung praktischer Kenntnisse und Erfahrungen.
Grundlage der Diskussion war ein gemeinsamer Vorschlag der DIVI/BAND, der bei den 3. Leinsweiler Gesprächen der agswn abschließend diskutiert und allen Landesärztekammern am 6. 11. 1998 zugesandt worden war. Er wurde schließlich auch weitestgehend inhaltlich in der Sitzung als gemeinsame Empfehlung akzeptiert .
Gegenüber 1994 betrifft die Änderung im Wesentlichen:
- eine Verlängerung der klinischen Tätigkeit von 18 auf 30 Monate (ohne Einzelnachweis bestimmter Maßnahmen), innerhalb dieser klinischen Tätigkeit eine Verlängerung der Tätigkeit in der Intensivtherapie/klinischen Anästhesie/Notaufnahmebereich von 3 auf 6 Monate,
- die Anhebung der Anzahl der Einsatzpraktika von 10 auf 50 (ohne Einzelnachweis ‚lebensrettender‘ Einsätze) und
- die Einführung eines Abschlussgespräches zum Ende der Qualifizierung.
Auf einen Vorschlag zur formalen Einordnung dieses Qualifikationsnachweises ‚Notfallmedizin‘ wurde bewusst verzichtet, da der Deutsche Ärztetag eine generelle Diskussion der gesamten Weiterbildungssystematik beschlossen hatte. Die zukünftige formale Einordnung dieser Qualifikationsanforderungen für die notärztliche Tätigkeit (z.B. ‚Zusatzbezeichnung‘?) wurde daher an die zuständigen Gremien der Bundesärztekammer delegiert.
Zwischenzeitlich haben aber bereits einige Landesärztekammern, z.B. die LÄK Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg die Zusatzbezeichnung ‚Notfallmedizin‘ entsprechend der Empfehlungen der 2. Bundeskonsensuskonfernz umgesetzt (NOTARZT 16 (2000) A 25-26), andere LÄK inhaltlich gleiche Voraussetzungen etabliert.
Qualifikation:
Die Notfallmedizin umfasst die Erkennung und sachgerechte Behandlung drohender oder eingetretener Notfallsituationen oder Notfälle sowie die Wiederherstellung und Aufrechterhaltung der Vitalfunktionen.
Voraussetzungen zum Erwerb der Qualifikation:
- 30 Monate klinische Tätigkeit im Akutkrankenhaus in Allgemeinmedizin, Anästhesiologie, Chirurgie und ihren Schwerpunkten, Neurochirurgie, Innerer Medizin, Neurologie oder Pädiatrie.Hierin enthalten sein muss eine mindestens halbjährige ganztägige Tätigkeit auf einer Intensivbehandlungsstation, Notfallaufnahmestation oder in einer Anästhesieabteilung unter der Leitung eines befugten Arztes.
- Teilnahme an einem von der Ärztekammer anerkannten interdisziplinären Kurs zur Notfallmedizin von 80 Unterrichtsstunden Dauer. Die Zulassung zur Kursteilnahme erfolgt frühestens 18 Monate nach Beginn der Qualifizierung.
- Nachweis von 50 Einsätzen im Notarztwagen oder Rettungshubschrauber unter Aufsicht eines Notarztes. Mit dem Ableisten der Einsätze kann frühestens 18 Monate nach Beginn der Qualifizierung begonnen werden, jedoch unabhängig vom Besuch des Kurses.
- Die Qualifizierungsmaßnahme soll grundsätzlich durch ein Fachgespräch abgeschlossen werden.
Anmerkung:
Zu den differenzierten Inhalten der klinischen Tätigkeit haben die DIVI/BAND entsprechend der Aufforderung der 2. Bundeskonsensuskonferenz einen Katalog erarbeitet und an die Bundesärztekammer gesandt.