Stellungnahme der BAND zur Novellierung des RettAssG (NOTARZT 14 (1999) A 65)
( 1999)
Aus aktuellem politischen Anlaß (‚Gesundheitsstrukturreform‘) sah sich die BAND Mitte 1999 veranlaßt, die bereits im ‚Reisensburger Memorandum‘ vom Oktober 1996 (siehe 4.5.1) erhobenen Forderungen erneut durch die hier wiedergegebene Stellungnahme öffentlich zu unterstützen.
Ausbildungsgesetz für Rettungspersonal unzureichend — Notärzte fordern Novellierung
Das 1989 verabschiedete Rettungsassistentengesetz (RettAssG) hat die Erwartungen nicht erfüllt und zu keiner Qualitätssteigerung des Rettungsdienstpersonals geführt. Aus diesem Grunde fordern die in der Bundesvereinigung der Arbeitsgemeinschaften der Notärzte Deutschlands (BAND e.V.) zusammengeschlossenen Notärzte eine dringende Novellierung des Berufsschutzgesetzes im Hinblick auf die darin verankerte Ausbildung.
Durch das Schlupfloch einer Ausnahmegenehmigung (§ 8 RettAssG) werden, wie vor der Verabschiedung des Gesetzes, Sanitäter mit einer Minimalausbildung (520 Stunden) als Rettungsassistenten anerkannt. Die Praxis hat gezeigt, dass dieser Weg, der für ehrenamtliche Mitarbeiter der Hilfsorganisationen gedacht war, an den Notwendigkeiten der Rettung vorbeigeht. Die in zum Teil von privaten Schulen vermittelten Ausbildungsinhalte sind nach wie vor nur als Ausbildungsrahmen vorgeschrieben.
Das Qualifikationsniveau ist deshalb nicht einmal in einem Bundesland identisch, geschweige denn bundeseinheitlich, sondern differiert erheblich. Die Ausbildung wird nicht — wie bei der Vorbereitung auf andere Berufe — kostenlos angeboten, sondern muss vom Schüler teilweise teuer bezahlt werden.
Die Bedeutung einer fundierten Qualifikation wird deutlich, wenn von den neun Millionen Einsätzen des Rettungsdienstes in Deutschland, 4,3 Millionen auf Notfalleinsätze entfallen, bei denen Störungen der lebenswichtigen Körperfunktionen vorliegen. Das Rettungsdienstpersonal muss die Zeit bis zum Eintreffen des Notarztes eigenständig überbrücken und nach Beginn der notärztlichen Versorgung dem Notarzt bei seinen Rettungsmaßnahmen assistieren. Ohne eine adäquate Zuarbeit ist der Notarzt wie auch bei sonstigen ärztlichen Tätigkeiten nicht in der Lage, die notwendigen Leistungen zu erbringen.
Wie in einer bundesweiten Studie festgestellt wurde, bestehen bei Rettungsassistenten nach Abschluss ihrer Ausbildung erhebliche Lücken in den einfachen rettungsdienstlichen Maßnahmen, besonders im Bereich der Reanimation. Diese Gründe veranlassen die Notärzte zu dem dringenden Appell an den Gesetzgeber (Gesundheitsministerium), das RettAssG zu novellieren.
Gefordert werden in Analogie zu den anderen Medizinalfachberufen eine dreijährige praxisbezogene schulische Ausbildung mit einem einheitlichen Lehrplan, in dem sich Theorie und Praxis sinnvoll abwechseln. Hierzu ist anstatt des Bezeichnungsschutzgesetzes ein Berufsbildungsgesetz erforderlich. In Anlehnung an die anderen Heilhilfsberufe sind die Eingangsbedingungen festzulegen und die Finanzierung zu regeln. Nur durch diese Rahmenbedingungen kann auch in Zukunft die Qualität der Versorgung im Notfall gesichert werden.