3. Leinsweiler Gespräche 1998
Themenschwerpunkte waren die Zusammenarbeit zwischen Notfallrettung und kassenärztlichem Bereitschaftsdienst sowie der Aufgabenbereich des Ärztlichen Leiters Notarztstandort (siehe Internet agswn).
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Themenschwerpunkte waren die Zusammenarbeit zwischen Notfallrettung und kassenärztlichem Bereitschaftsdienst sowie der Aufgabenbereich des Ärztlichen Leiters Notarztstandort (siehe Internet agswn).
Bei einem organisierten Erst-Helfer-System handelt es sich nach unserer Auffassung um speziell zusätzlich ausgebildete und ausgerüstete, möglichst ständig einsatzbereite Ersthelfer, die auf Anforderung der Leistelle für den Feuerschutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz bei lebensbedrohlich Verletzten/akut Erkrankten bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes zum Einsatz kommen. Diese Hilfeleistung ist nicht gekoppelt an die Organisation, die die Weiterversorgung und den Transport im Rahmen des Rettungsdienstes durchführt.
Themenschwerpunkte waren Struktur und Aufgaben der Rettungsleitstelle und die Musterweiterbildungsordnung für eine Zusatzbezeichnung „Notfallmedizin“ (siehe Internet agswn). Ergebnisse der Diskussion zur Struktur der Rettungsleitstelle aus den 1. Leinsweiler Gesprächen wurden aufgegriffen und anhand der Schlussfolgerungen des interdisziplinären Workshops „Leitstelle“ des Instituts für Rettungsdienst des DRK diskutiert.
Empfehlungen der BAND zu Sichtungskategorien und zur medizinischen Dokumentation beim Großschadensfall — Modifikation der katastrophenmedizinischen Sichtungskategorien
Der ,Ärztliche Leiter Notarztstandort‘ ist der für die Auswahl und Überwachung der Notärzte zuständige, weisungsbefugte Arzt eines am Notarztdienst teilnehmenden Krankenhauses. Ihm obliegt die Sach- und Fachaufsicht für diesen Notarztstandort.
Bereits 7 Jahre nach der Verabschiedung des Rettungsassistentengesetzes (RettAssG) fand auf Schloss Reisensburg am 18. 10. 1996 ein interdisziplinärer Workshop statt. Anlass dieser Bestandsaufnahme war die übereinstimmende Ansicht, dass sich die Hoffnungen einer grundsätzlich besseren Qualifizierung des Rettungsdienstfachpersonals mit Verabschiedung des RettAssG und der zugehörigen Ausbildungs- und Prüfungsordnung (RettAssAPrV) offensichtlich nicht erfüllt hatten.
Themenschwerpunkte waren die Organisation der Rettungsleitstelle und der Aufgabenbereich des Ärztlichen Leiters Rettungsdienst (siehe Internet agswn).
Zentrale Aufgabe des Rettungsdienstes ist die qualifizierte notfallmedizinische Versorgung und Betreuung von erkrankten und verletzten Patienten während Notfallrettung und Krankentransport. Rettungsdienst ist deshalb in erster Linie eine medizinische Dienstleistung. Da die Medizin im Mittelpunkt des Rettungsdienstes steht, muss der Rettungsdienst unter ärztlicher Kontrolle durchgeführt werden, damit sichergestellt ist, dass die Qualität der Patientenversorgung den anerkannten Regeln der Medizin entspricht.
Bereits im März 1994 wurden zum Qualitätsmanagement in der präklinischen Notfallmedizin von zahlreichen Experten bei einem Workshop grundlegende Hinweise zur Systematik und Struktur gegeben. Die Vorträge des gesamten Workshops wurden veröffentlicht: Moecke Hp, Ahnefeld FW (Hrsg.): Qualitätsmanagement in der Notfallmedizin. Blackwell Wissenschafts-Verlag. Berlin 1995.
Auf Initiative der Ärztekammer Westfalen-Lippe fand in Münster im Auftrag der Bundesärztekammer eine erste ,Bundeskonsensuskonferenz‘ aller Landesärztekammern in zwei Sitzungen (November 1993/September 1994) statt mit dem Ziel, die 1984 von der Bundesärztekammer empfohlenen Voraussetzungen zum Erwerb des Fachkundenachweises ‚Rettungsdienst‘ (siehe 3.2.2) hinsichtlich ihrer Inhalte und auf Grund der bisherigen Erfahrungen zu überprüfen und ggf. zu aktualisieren.
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