Europäische Norm Krankenkraftwagen (EN 1789)

Die DIVI und die BAND begrüßen ausdrücklich die Europäische Norm EN 1789 (Rettungsdienstfahrzeuge und deren Ausstattung – Krankenkraftwagen), womit für alle Staaten der EU und der Europäischen Freihandelszone im bodengebundenen Rettungsdienst ein einheitlicher Mindeststandard im Hinblick auf die Konstruktion, die Prüfmethoden, das Betriebsverhalten und die Ausrüstung von Krankenkraftwagen festgelegt wird.

‚Hilfsfrist‘ im Rettungsdienst (Notfallrettung)

Es existieren in den einzelnen Bundesländern nicht nur verschiedene Begriffe (z.B. ‚Hilfsfrist‘, ‚Reaktionszeit‘, ‚Eintreffzeit‘), sondern es werden auch unterschiedlich bemessene Zeiträume mit differenten Zeitvorgaben verwandt.

5. Leinsweiler Gespräche 2000

Am 17./18. 06. 2000 fanden die 5. Leinsweiler Gespräche der agswn statt, die seit dem vorhergehenden Jahr eine gemeinsame Veranstaltung mit der BAND sind. Teilnehmer waren wieder Vertreter der für die Notfallrettung zuständigen Ministerien der Länder, der Kostenträger, der Bundesärztekammer, der Hilfsorganisationen sowie der Arbeitsgemeinschaften der Notärzte.

Leitender Notarzt (Empfehlungen BÄK)

Die in den letzten Jahren zunehmend häufiger werdenden Großschadensereignisse, bei denen der Rettungsdienst sich plötzlich einer größeren Zahl Verletzter oder akut Erkrankter gegenübersah, ließ die Forderung nach einem Arzt laut werden, der aufgrund seiner Fortbildung in der Lage sein sollte, den medizinischen Hilfseinsatz unterhalb der Katastrophen-Schwelle zu koordinieren und zu leiten.

Positionspapier der BAND e.V. (1. Juni 2000)

Die in der BAND zusammengeschlossenen 11 Notarzt-Arbeitsgemeinschaften Deutschlands erwarten von den verantwortlichen Länderministerien und den regionalen rettungsdienstlichen Trägern Unterstützung in ihren Bemühungen, die Umsetzung zu realisieren. Die Qualifikationsvoraussetzungen im Zusammenwirken mit den zuständigen Ärztekammern sind größtenteils definiert, die Fortbildung wird ständig gemeinsam mit den Fortbildungsakademien der Landesärztekammern durchgeführt.

Positionspapier der BAND e.V. (1. Juni 2000)

Rettungsdienst als primär medizinische Dienstleistung erfordert die institutionalisierte Integration von Ärzten mit den hier dargestellten Aufgabenbereichen. Nur so wird der Rettungsdienst die zu Recht erwartete Qualität seiner Leistungen effektiv und effizient erbringen können. Genügend motivierte Notärzte stehen hierzu zur Verfügung.

Notarzt bei Intensivtransporten (DIVI-Empfehlungen)

Die Deutsche Interdisziplinäre Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin (DIVI) empfiehlt für einen Einsatz zur Beförderung von Notfallpatienten von einer Gesundheitseinrichtung bzw. Krankenhaus unter sachgerechter Betreuung einschließlich der Erhaltung und Überwachung der lebenswichtigen Körperfunktionen zur Weiterversorgung in Spezialeinrichtungen oder zurück speziell bei Intensivpatienten folgende Qualifikationsmerkmale für den diesen Transport in besonderen boden- oder nicht-bodengebundenen Transportmitteln begleitenden Arzt

Stellungnahme der Band zur Bundesgesetzgebung (SGB V) 1999

Der ,Ärztliche Leiter Notarztstandort‘ ist der für die Auswahl und Überwachung der Notärzte zuständige, weisungsbefugte Arzt eines am Notarztdienst teilnehmenden Krankenhauses. Ihm obliegt die Sach- und Fachaufsicht für diesen Notarztstandort.

Leitender Notarzt BAND Empfehlungen LNA (1999)

Die Bundesärztekammer (BÄK) hat 1988 in ihren Empfehlungen zum ‚Leitenden Notarzt‘ (siehe 3.3.1) zwar inhaltlich die grundsätzlichen Fortbildungsinhalte definiert und den Zeitrahmen insgesamt auf 40 Stunden festgelegt sowie angeregt, die Durchführung auf die Landesärztekammern bzw. ihre Fortbildungsakademien oder von diesen auf die Notarzt-Arbeitsgemeinschaften zu übetragen.

Stellungnahme der BAND zur Novellierung des RettAssG (NOTARZT 14 (1999) A 65)

Aus aktuellem politischen Anlaß (‚Gesundheitsstrukturreform‘) sah sich die BAND Mitte 1999 veranlaßt, die bereits im ‚Reisensburger Memorandum‘ vom Oktober 1996 (siehe 4.5.1) erhobenen Forderungen erneut durch die hier wiedergegebene Stellungnahme öffentlich zu unterstützen.