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Stellungnahme der BAND zur ‚Hilfsfrist‘ im Rettungsdienst (Notfallrettung)

( 2000)

Nur scheinbar sind mit dem Begriff ‚Hilfsfrist‘ im Rettungsdienst einheitliche und übereinstimmende Inhalte verbunden. Wegen der

  • besonderen notfallmedizinischen Relevanz der Zeitspanne zwischen dem Eintreten eines Notfall-/ Unfallereignisses und dem Einsetzen geeigneter medizinischer Maßnahmen am Patienten,
  • daraus abzuleitenden planerischen Maßnahmen der Träger des Rettungsdienstes mit u.a. nicht unerheblichen finanziellen Konsequenzen (z.B. Vorhaltekosten) und
  • nur bei eindeutigen und einheitlichen Festlegungen möglichen – vergleichenden – wissenschaftlichen Untersuchungen sowohl zur medizinischen Effektivität wie zur ökonomischen Effizienz der Notfallrettung

sieht sich die BAND – insbesondere im Rahmen des auch im Rettungsdienst erforderlichen Qualitätsmanagements – veranlasst, zu einheitlichen und eindeutigen Definitionen und Vorgaben beizutragen.

Daß dies erforderlich ist, zeigt eindeutig der Bericht der Arbeitsgruppe ‚Hilfsfrist‘ des Ausschusses ‘Rettungswesen‘ der für den Rettungsdienst zuständigen Länderministerien/-senatoren vom 14. 8. 1997.

Es existieren in den einzelnen Bundesländern nicht nur verschiedene Begriffe (z.B. ‚Hilfsfrist‘, ‚Reaktionszeit‘, ‚Eintreffzeit‘), sondern es werden auch unterschiedlich bemessene Zeiträume mit differenten Zeitvorgaben verwandt.

Um aber bundeseinheitliche Vorgaben zu erreichen, schließt sich die BAND im Hinblick auf die festzulegenden Begriffe und Definitionen der Zeitpunkte, Teilzeiten und Zeitabschnitte in der Notfallrettung den Vorgaben des Ausschusses ‚Rettungswesen‘ an, wie sie auszugsweise für den hier relevanten Zeitabschnitt in der Abb. 1. dargestellt sind, zumal sie auch mit aktuellen notfallmedizinischen Empfehlungen übereinstimmen (z.B. Dick WF, Basket P et al.: Empfehlungen zur einheitlichen Dokumentation nach schwerem Trauma — Der Utstein Style. Eine internationale Initiative der International Trauma Anaesthesia and Critical Care Society (ITACCS), Notfall & Rettungsmedizin 3 (2000) 133).

Obwohl für jeden Notfallpatienten aus notfallmedizinischer Sicht die gesamte Zeitdauer vom Eintritt des Notfallereignisses mit der Folge einer möglichen Lebensbedrohung bis zum Einsetzen erster geeigneter notfallmedizinischer Maßnahmen am Patienten (‚therapiefreies Intervall‘) entscheidend ist, bedarf die Notfallrettung einer ‚Planungsgröße‘ für solche Abschnitte dieser Zeitspanne, die – im Rahmen der Struktur- und Prozessqualität – auch tatsächlich zu beeinflussen und – im Sinne der Überprüfung der Ergebnisqualität – sicher zu kontrollieren sind.

Nach Ansicht der BAND beginnt diese Zeitspanne mit dem Aufschalten des Notrufes auf die Leitstelle (und nicht erst mit dem Gesprächsbeginn oder noch später) und endet zu dem Zeitpunkt, zu dem das eingesetzte Rettungsmittel den Einsatzort erreicht hat (Status: ‚Ankunft Einsatzstelle‘).

Auch wenn ohne Zweifel bei verschiedenen akuten Erkrankungen/Verletzungen/ Notfallsituationen theoretisch unterschiedliche Zeitspannen für lebensrettende/-erhaltende oder gravierende Folgeschäden vermeidende Maßnahmen zugeordnet werden könnten, ist aus praktischen Erwägungen (z.B. weil die Inhalte der Notfallmeldungen zumeist keine präzise, individuelle Einschätzung der tatsächlichen Gefährdung zulassen) grundsätzlich eine einheitliche Zeitvorgabe als Planungsgröße für den Rettungsdienstbereich erforderlich.

Dabei dürfen neben den primär wichtigen notfallmedizinischen Vorgaben auch ökonomische Aspekte nicht ignoriert werden. Da eine absolute Sicherheit weder über Planvorgaben noch faktisch realisierbar ist, kommt der zusätzlichen Festlegung eines sog. ‚Sicherheitsniveaus‘ (Erreichungsgrad der Einhaltung der Hilfsfrist) wesentliche Bedeutung zu.

Die BAND schlägt daher folgende Definitionen vor (Abb. 1.):

‚therapiefreies Intervall‘

Zeitspanne zwischen dem Eintreten eines – vermutlich – akut lebensbedrohlichen Ereignisses und dem Einsetzen geeigneter notfallmedizinischer Maßnahmen der Notfallrettung am Notfallpatienten.

Hilfsfrist in der Notfallrettung

Planungsgröße für den Rettungsdienstbereich als Zeitspanne zwischen dem Aufschaltzeitpunkt des Notrufes bei der für den Rettungsdienst zuständigen Leitstelle und dem Eintreffen eines geeigneten Rettungsmittels der Notfallrettung an dem Einsatzort.

Unter Hinweis auf das Urteil des BGH v. 12. 11. 1992 (III ZR 178/91) ist diese Planungsgröße sowohl bei der Standortwahl von Rettungswachen als auch bei der ggf. notwendigen Festlegung von Notarztstandorten zu beachten.

Die Zeitspanne soll 10 Minuten nicht überschreiten.

Sicherheitsniveau

Grad der Einhaltung der geplanten Hilfsfrist in der Notfallrettung in einem Rettungsdienstbereich, in dem alle Notfallorte erreicht werden sollen.

Das Sicherheitsniveau soll 95 % betragen.

Inhalte

Archiv

  • BÄK zur ärztlichen Sichtung (2009 )24. April 2009 - 13:05
  • Positionspapier DGAI Reisensburg 200231. Oktober 2002 - 21:18
  • Regelkompetenz im novellierten RettAssG6. Juli 2002 - 21:54
  • Konsensuskonferenz zu Sichtungskategorien (2002 )1. Juli 2002 - 12:33
  • Positionspapier der BAND zu den Folgen des 11. September 200131. Oktober 2001 - 21:22
  • BÄK zur Laien-Defibrillation (2001)8. September 2001 - 15:49
  • Ärztlicher Leiter Notarztstandort (BAND-Empfehlung)28. August 2001 - 17:30
  • Leitender Notarzt BAND Resulotion zum ALRD (2001)28. August 2001 - 17:04
  • Workshop DIERHAGEN – Grundpositionen zum QM (2001)27. Januar 2001 - 15:21
  • Europäische Norm Krankenkraftwagen (EN 1789)23. Januar 2001 - 22:32

Inhalt

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10969 Berlin

Tel.: (0 30) 25 89 99 86
Fax: (0 30) 89 04 91 51
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