BAND e.V.
  • Startseite
  • BAND e.V.
    • BAND e.V.
      • Der Vorstand
      • Wir über uns
      • Die Satzung
      • Die Arbeitsgemeinschaften
        • agbn
        • AGBwN
        • AGBrN
        • AGHN
        • agmn
        • AGNB
        • AGNN
        • AGNNW
        • AGSAN
        • AGSN
        • agswn
        • AGTN
    • Interna
      • Wir trauern um Dr. Michael Burgkhardt (Jun 2022)
      • BAND-Vorstand neu gewählt (Apr 2021)
      • Nachruf: Dr. Dieter Stratmann (Feb 2020)
      • Neuer Vorstand der BAND gewählt (Apr 2019)
      • BAND erhält Ehrennadel (Okt 2012)
    • Zusammenarbeit
      • DIVI
      • Ausschuss Rettungswesen
      • Ständige Konferenz für den Rettungsdienst
      • Bundesärztekammer
      • DIN & CEN
      • Arbeitskreis Notfallmedizin und Rettungswesen (ANR)
  • Statements & News
    • Statements, Positionspapiere, Pressemitteilungen
      • Telenotfallmedizin als wichtiger Baustein für die Zukunft der prähospitalen Notfallmedizin
      • Stellungnahme der BAND zur Reform der Notfallversorgung
      • DEMAND-Umfrage zur Demografie der aktiven Notärzt:innen in Deutschland (Sep 2022)
      • Einsatz von Blutprodukten im Rettungsdienst: BAND-Register für prähospitale Hämotherapie (Aug 2022)
      • BAND-Statement zur Änderung des Thüringer Rettungsdienstgesetzes (Aug 2022)
      • Blaues und gelbes Blinklicht – geometrische Sichtbarkeit (Aug 2022)
      • Kontinuierliche notfallmedizinische Fortbildungen für Notärztinnen und Notärzte (Apr 2022)
      • Rettungsdienstabdeckung in ganz Thüringen sicherstellen (Jan 2022)
      • Anwendung von BtMG-gelisteten Opiaten und Opioiden durch Notfallsanitäter/-innen (Okt 2021)
      • Die BAND unterstützt die Durchführung heilkundlicher Maßnahmen durch Notfallsanitäter/innen im Rahmen des NotSanG (Apr 2021)
      • Reform des NotSanG – Ergänzende Stellungnahme von BAND, BV-ÄLRD und DBRD (Jan 2021)
      • Reformvorschlag des BMG zum NotSanG, Synopsis der Reaktionen (Sep 2020)
      • Miteinander sprechen statt übereinander reden (Jan 2020)
      • BAND-Statement zur intranasalen Medikamentenapplikation in der prähospitalen Notfallmedizin (Mai 2019)
      • Indikationskatalog für den Notarzteinsatz (Mai 2019)
    • Berufspolitische News
      • Pressemitteilung BÜNDNIS PRO RETTUNGSDIENST
      • Über 1.200 Notarztstandorte in Deutschland (Jun 2022)
      • Enneker Forum Falkenstein zur Notfallmedizinischen Versorgung der Bevölkerung 2019 & 2022 (Jul 2022)
      • Gesetz zur Änderung des Thüringer Rettungsdienstgesetzes
      • Offener Brief an die Bayerische Landesregierung (Nov 2021)
      • BBK veröffentlicht Handbuch Krankenhausalarm- und Einsatzplanung
      • Empfehlungen zum strukturierten Übergabeprozess in der Notaufnahme
      • BÄK zur ärztlichen Sichtung (2009 )
      • Eckpunktepapier 2016 zur notfallmedizinischen Versorgung der Bevölkerung in der Prähospitalphase und in der Klinik (Jul 2016)
    • COVID-19
      • Stellungnahme zum Pflegebonus und dessen Steuerbefreiung (Mai 2022)
      • Leitplanken für Notärztinnen und Notärzte bei der Zuteilung von Behandlungsressourcen im Kontext der COVID-19-Pandemie (Mrz 2020)
      • Mitarbeiter im Rettungsdienst haben höchste Impfpriorität (Dez 2020)
      • Notärzte fordern Priorisierung der Beschäftigten im Rettungsdienst bei einer COVID-19-Impfung (Okt 2020)
      • Rettungsdienst, Notfall- und Intensivmedizin vor maximaler Herausforderung – Zuhause-bleiben hilft Leben retten! (Mrz 2020)
  • Archiv
    • Notärztinnen und Notärzte
      • Ärzte im Rettungsdienst
      • Notarzt-Qualifikation
      • Notarzt Indikationskatalog
      • Leitender Notarzt
      • Ärztlicher Leiter Rettungsdienst
      • Ärztlicher Leiter Notarztstandort
    • Strukturen im Rettungsdienst
      • Rettungsdienst in Deutschland
      • Rettungsassistenten-Gesetz
    • Konzepte im Rettungsdienst
      • First Responder
      • Qualitätsmanagement
      • Sichtung
      • Hilfsfrist
      • Normung
    • Leinsweiler Gespäche
      • 1. Leinsweiler Gespräche 1996
      • 2. Leinsweiler Gespräche 1997
      • 3. Leinsweiler Gespräche 1998
      • 4. Leinsweiler Gespräche 1999
      • 5. Leinsweiler Gespräche 2000
      • 6. Leinsweiler Gespräche 2001
      • 7. Leinsweiler Gespräche 2002
      • 8. Leinsweiler Gespräche 2003
      • 9. Leinsweiler Gespräche 2004
      • 10. Leinsweiler Gespräche 2005
      • 11. Leinsweiler Gespräche 2006
      • 12. Leinsweiler Gespräche 2007
  • Events & Termine
  • Kontakt
  • Suche
  • Menü Menü
Sie sind hier: Startseite1 / News2 / Archiv3 / Konzepte im Rettungsdienst4 / Normung5 / Europäische Norm Krankenkraftwagen (EN 1789)

Gemeinsame Stellungnahme der DIVI und der BAND zum Typ B (Notfallkrankenwagen) und Typ C (Rettungswagen) der Europäischen Norm EN 1789 vom 23. Januar 2001

Die DIVI und die BAND begrüßen ausdrücklich die Europäische Norm EN 1789 (Rettungsdienstfahrzeuge und deren Ausstattung – Krankenkraftwagen), womit für alle Staaten der EU und der Europäischen Freihandelszone im bodengebundenen Rettungsdienst ein einheitlicher Mindeststandard im Hinblick auf die Konstruktion, die Prüfmethoden, das Betriebsverhalten und die Ausrüstung von Krankenkraftwagen festgelegt wird.

In der EN 1789 wurden die Anforderungen für drei Kategorien von Krankenkraftwagen festgelegt,

  • die Typen A1 und A2 (Krankentransportwagen)
  • den Typ B (Notfallkrankenwagen) und
  • den Typ C (Rettungswagen).

Die Anforderungen für die 3 verschiedenen Kategorien ‚beziehen sich in aufsteigender Ordnung auf den Umfang der Behandlung im Fahrzeug‘ (Absatz 1 EN 1789) ! Damit kommt der medizinischen Behandlungsmöglichkeit im Fahrzeug – in zwar deutlich unterschiedlichem Umfang – entscheidende Bedeutung für die Anwendung der Norm zu.

So muss der Typ B für ‚die Erstversorgung und die Überwachung‘ (Absatz 3.3.2 EN 1789), der Typ C für die ‚erweiterte Behandlung und Überwachung‘ (Absatz 3.3.3 EN 1789) konstruiert und entsprechend ‚den derzeitigen Verfahren der präklinischen Notfallmedizin‘ (Absatz 6.1 EN 1789) ausgerüstet sein. Aus Sicht der DIVI und der BAND kann daher nur der Typ C das geeignete Fahrzeug für die Notfallrettung – erst recht im Notarztdienst – sein.

Diese aus der Norm zweifelsfrei abzuleitende deutliche Differenz zwischen einer Erstversorgung und einer erweiterten Behandlung und Überwachung entsprechend den derzeitigen Verfahren der präklinischen Notfallmedizin im Hinblick auf den in Deutschland zu erwartenden notfallmedizinischen Versorgungsstandard ergibt sich daraus, daß für den Typ B im Gegensatz zu Typ C zum Beispiel

  • der Krankenraum insgesamt der Größe unserer üblichen KTW – und damit deutlich geringer als beim RTW – entsprechen darf,
  • kein für eine erweiterte Behandlung innerhalb eines Fahrzeugs notwendiger Mindest-Behandlungsraum (‚ergonomischer Freiraum‘) vorgeschrieben ist,
  • die Krankentrage nicht von beiden Seiten zugänglich sein muss,
  • eine deutlich reduzierte med.-techn. Mindest-Ausstattung (z.B. ohne Intubationsmaterial) als normgerecht anzusehen ist.

Um Fehlinterpretationen vorzubeugen, haben auch die Experten des ‚Spiegelgremiums‘ des für die autorisierte Deutsche Übersetzung zuständigen Normenausschusses NARK 1.2 sehr bewusst nicht für den Typ B sondern für den Typ C die Bezeichnung ‚Rettungswagen‘ gewählt!

Da nach Veröffentlichung der EN 1789 dennoch in der Auslegung der Zuordnung der Typen B und C zur Notfallrettung in Deutschland Missverständnisse nicht auszuschließen waren, hat im vergangenen Jahr die ‚Ständige Konferenz für den Rettungsdienst‘ in einer sehr ausführlichen Stellungnahme im Hinblick auf den Rettungsdienst in Deutschland die grundsätzliche Eignung zur Versorgung von Notfallpatienten vorrangig nur beim Typ C (Rettungswagen) detailliert dargelegt und alle Beteiligten aufgefordert, ‚für die Notfallrettung zur Aufrechterhaltung des geforderten medizinischen Standards nur den Typ C einzusetzen.‘ Für den Ausnahmefall (z.B. bei extrem geringer Einsatzfrequenz) des Einsatzes eines Typ B in der Notfallrettung wurde eine über die Mindestanforderungen der EN 1789 für den Typ B hinausgehende zusätzliche med.-techn. Ausstattung beschrieben.

Somit schien – durch die selbstverständlich auch von der DIVI und der BAND mitgetragene – einhellige Auffassung der Mitglieder der ‚Ständigen Konferenz‘ Klarheit geschaffen in der Anwendung der EN 1789.

Von mehreren Notarzt-Arbeitsgemeinschaften werden allerdings durchaus strittige regionale Auseinandersetzungen – vor allem mit den Kostenträgern – beschrieben im Hinblick auf den Versuch, dass vermehrt der Typ B in der Notfallrettung eingesetzt werden soll. Dies würde nach Auffassung der DIVI und der BAND aber zu einer Reduzierung des bisher in Deutschland geltenden (med.-techn.) Standards beim Einsatz in der Notfallrettung führen.

Um diesen Bestrebungen zur Schwächung der präklinischen Notfallversorgung durch eine Auslegung der EN 1789, die im Gegensatz zu eindeutigen Ansicht aller fachkompetenten überregionalen Gremien steht, entgegenzuwirken, weisen die DIVI und die BAND erneut auf die eindeutigen Regelungen der EN 1789 hin.

Die DIVI und die BAND fordern die Aufsichtsgremien auf, keine Interpretation des ‚Standes von Wissenschaft und Technik‘ in Deutschland im Rahmen der Notfallrettung beim Einsatz von Krankenkraftwagen zuzulassen, die diesen Regelungen widerspricht.

Dr. D. Stratmann Prof. Dr. P. Sefrin
– Vorsitzender der BAND – – Vorsitzender der Sektion Rettungswesen der DIVI –

Inhalte

Archiv

  • Rettungsdienstliches Fachpersonal auf den Notarzteinsatzfahrzeugen (Juli 2022)28. Juli 2022 - 15:54
  • BÄK zur ärztlichen Sichtung (2009 )24. April 2009 - 13:05
  • Positionspapier DGAI Reisensburg 200231. Oktober 2002 - 21:18
  • Regelkompetenz im novellierten RettAssG6. Juli 2002 - 21:54
  • Konsensuskonferenz zu Sichtungskategorien (2002 )1. Juli 2002 - 12:33
  • Positionspapier der BAND zu den Folgen des 11. September 200131. Oktober 2001 - 21:22
  • BÄK zur Laien-Defibrillation (2001)8. September 2001 - 15:49
  • Ärztlicher Leiter Notarztstandort (BAND-Empfehlung)28. August 2001 - 17:30
  • Leitender Notarzt BAND Resulotion zum ALRD (2001)28. August 2001 - 17:04
  • Workshop DIERHAGEN – Grundpositionen zum QM (2001)27. Januar 2001 - 15:21

Inhalt

Kontakt

Geschäftsstelle der BAND e.V.
Axel-Springer-Str. 52
10969 Berlin

Tel.: (0 30) 25 89 99 86
Fax: (0 30) 89 04 91 51
E-Mail: geschaeftsstelle@band-online.de

Abonnierenden RSS Feed

Aktuelles

  • Enneker Forum Falkenstein zur Notfallmedizinischen Versorgung der Bevölkerung 2019 & 2022 (Jul 2022)12. Juli 2022 - 13:03
  • BAND-Statement zur Digitalisierung in der Notfallmedizin31. Mai 2023 - 8:54
  • Pressemitteilung: Bündnis Pro Rettungsdienst warnt vor Trennung der Reformen24. Mai 2023 - 15:21
  • Telenotfallmedizin als wichtiger Baustein für die Zukunft der prähospitalen Notfallmedizin13. April 2023 - 14:54
  • Stellungnahme der BAND zur Reform der Notfallversorgung16. März 2023 - 10:38

Veranstaltungen

  • Jubiläums-Symposium des ANR
    • 15.06.23
  • Integrierte Notfallzentren und gestufte Notfallversorgung - wohin geht die Reise?
    • 21.06.23
    • Berlin
  • Präklinische Traumaversorgung
    • 24.06.23
    • Murnau am Staffelsee
  • Die goldene Stunde der Sepsis - eine Zeitreise
    • 12.07.23
    • Berlin
  • Gynäkologie in Notaufnahme und Rettungsdienst, Geburt
    • 30.08.23
    • Berlin
  • Terminübersicht

    Heute
    Mo
    Di
    Mi
    Do
    Fr
    Sa
    So
    M
    D
    M
    D
    F
    S
    S
    29
    30
    31
    1
    2
    3
    4
    5
    6
    7
    8
    9
    10
    11
    12
    13
    14
    15
    4:00 PM - Jubiläums-Symposium des ANR
    16
    17
    18
    19
    20
    21
    6:00 PM - Integrierte Notfallzentren und gestufte Notfallversorgung - wohin geht die Reise?
    22
    23
    24
    9:00 AM - Präklinische Traumaversorgung
    25
    26
    27
    28
    29
    30
    1
    2
    Jubiläums-Symposium des ANR
    15 Jun
    15.06.23    
    16:00
    • Sonstige
    Der Arbeitskreis Notfallmedizin und Rettungswesen (ANR) wird 30 Jahre alt! Hier das Programm
    Weitere Informationen
    Integrierte Notfallzentren und gestufte Notfallversorgung - wohin geht die Reise?
    21 Jun
    21.06.23    
    18:00 - 21:15
    Vivantes-Klinikum im Friedrichshain
    • AGNB
    • BAND
    Notfallmedizinische Fortbildung Süd-Ost Jahresübersicht
    Weitere Informationen
    Präklinische Traumaversorgung
    24 Jun
    24.06.23    
    9:00 - 17:00
    BG Unfallklinik Murnau
    • agbn
    • agsn
    • agswn
    Leitung: Dr. Martin Dotzer Info und Anmeldung: Geschäftsstelle der agbn 09333 – 9039 756 E-Mail: info@agbn.de Anmeldung
    Weitere Informationen
    Events on 15.06.23
    15 Jun
    Jubiläums-Symposium des ANR
    15 Jun 23
    Events on 21.06.23
    21 Jun
    Integrierte Notfallzentren und gestufte Notfallversorgung - wohin geht die Reise?
    21 Jun 23
    Berlin
    Events on 24.06.23
    24 Jun
    Präklinische Traumaversorgung
    24 Jun 23
    Murnau am Staffelsee
    © Copyright - BAND e.V.      realisiert durch r2medien
    • Facebook
    • Mail
    • Rss
    • Kontakt
    • Impressum
    • Datenschutzerklärung
    Nach oben scrollen
    Cookie-Zustimmung verwalten
    Wir verwenden Cookies, um unsere Website und unseren Service zu optimieren.
    Funktional Immer aktiv
    Die technische Speicherung oder der Zugang ist unbedingt erforderlich für den rechtmäßigen Zweck, die Nutzung eines bestimmten Dienstes zu ermöglichen, der vom Teilnehmer oder Nutzer ausdrücklich gewünscht wird, oder für den alleinigen Zweck, die Übertragung einer Nachricht über ein elektronisches Kommunikationsnetz durchzuführen.
    Vorlieben
    Die technische Speicherung oder der Zugriff ist für den rechtmäßigen Zweck der Speicherung von Voreinstellungen erforderlich, die nicht vom Abonnenten oder Nutzer beantragt wurden.
    Statistiken
    Die technische Speicherung oder der Zugriff, der ausschließlich zu statistischen Zwecken erfolgt. Die technische Speicherung oder der Zugriff, der ausschließlich zu anonymen statistischen Zwecken verwendet wird. Ohne eine Aufforderung, die freiwillige Zustimmung Ihres Internetdienstanbieters oder zusätzliche Aufzeichnungen von Dritten können die zu diesem Zweck gespeicherten oder abgerufenen Informationen allein in der Regel nicht zu Ihrer Identifizierung verwendet werden.
    Marketing
    Die technische Speicherung oder der Zugriff ist erforderlich, um Nutzerprofile zu erstellen, um Werbung zu versenden oder um den Nutzer auf einer Website oder über mehrere Websites hinweg zu ähnlichen Marketingzwecken zu verfolgen.
    Optionen verwalten Dienste verwalten Anbieter verwalten Lesen Sie mehr über diese Zwecke
    Einstellungen anzeigen
    {title} {title} {title}