Fortbildung des Leitenden Notarztes (BAND-Empfehlung)
(1999)
Die Bundesärztekammer (BÄK) hat 1988 in ihren Empfehlungen zum ‚Leitenden Notarzt‘ zwar inhaltlich die grundsätzlichen Fortbildungsinhalte definiert und den Zeitrahmen insgesamt auf 40 Stunden festgelegt sowie angeregt, die Durchführung auf die Landesärztekammern bzw. ihre Fortbildungsakademien oder von diesen auf die Notarzt-Arbeitsgemeinschaften zu übetragen.
Einzelheiten zur zeitlichen und strukturellen Abwicklung der einzelnen Fortbildungsinhalte enthalten die Empfehlungen der BÄK nicht. Daher lag es nahe, daß die fast zehnjährigen Erfahrungen der Notarzt-Arbeitsgemeinschaften mit den inzwischen zahlreich (immer in Kooperation mit einer Ärztekammer) durchgeführten Fortbildungsseminaren schließlich zu einer 1999 im NOTARZT 14 (1999) A 12 veröffentlichten Empfehlung zur Fortbildung des Leitenden Notarztes der BAND führte.
Diese Empfehlung ist auch das Ergebnis einer Initiative der Bayerischen Landesärztekammer mit dem Ziel, zu bundesweit einheitlichen Voraussetzungen in der Fortbildung des Leitenden Notarztes zu gelangen.
Empfehlungen der BAND zur Fortbildung des Leitenden Notarztes entsprechend den Empfehlungen der BÄK
Vorschlag zur inhaltlichen und zeitlichen Struktur eines Fortbildungsseminars (40 Std.)
V = Vorträge (inkl. Diskussion) P = Praktika (in Gruppen)
D = Demonstrationen Pl = Planspiele/-übungen
1. Medizinische Fortbildung Min.
- V1 Sichtungskategorien, -probleme 60
- V2 Medizinische Besonderheiten beim Massenanfall 150
- Volumentherapie
- Analgesie / Anästhesie
- chirurgische Erstversorgung
- Intoxikationen (Brände/Chemieunfall) (60 min)
- P1 Sichtung und medizinische Erstversorgung: 120
- (Darstellung durch „Mimitrupp“ / zeitkritischer Ablauf)
- Durchführung und Auswertung in Gruppen, max. je 15 Teilnehmer
- P2 Sichtung und medizinische Gesamtversorgung: 180
- (Darstellung durch „Mimitrupp“ / zeitkritischer Ablauf)
- Durchführung und Auswertung in Gruppen, max. je 15 Teilnehmer
2. Einsatztaktik und Rechtsgrundlagen
- V3 Gesetzliche Grundlagen für den LNA-Einsatz 60
(insbes. Kompetenzen, Haftungsfragen) - V4 Konzepte für LNA-Gruppen 60
(z.B. Empfehlungen der Ärztekammer) - V5 Gesetzliche Grundlagen / Struktur des Katastrophenschutzes 75
(insbes. sanitätsdienstliche Einheiten im KatS) - V6 Schnelleinsatzgruppen (SEGs) 60
(Aufgaben, Konzepte) - V7 Gesetzliche Grundlagen des Rettungsdienstes 45
Mitwirkung der Hilfsorganisationen und Dritter
- V8 Aufbau / Struktur einer Einsatzleitung Rettungsdienst, 30
Einordnung des LNA
- V9 Gesetzliche Grundlagen / Aufgaben der Feuerwehr, 45
Zuständigkeiten in einer gemeinsamen Einsatzleitung
- V10 Kooperation bei besonderen Lagen, Erwartungen an den LNA 45
- V11 Gesetzliche Grundlagen / Aufgaben der Polizei, 45
Zuständigkeiten in einer gemeinsamen Einsatzleitung
- V12 Kooperation bei besonderen Lagen, Erwartungen an den LNA 60
- V13 Grundlagen der Führungslehre 60
- V14 Aufbau / Struktur einer „gemeinsamen“ Einsatzleitung 45
Stellung, Kompetenzen, Einordnung und Aufgaben des LNA
- V15 Gefährdung an Einsatzstellen 60
- V16 Lagebeurteilung (medizinisch) 60
- V17 Lagebewältigung (medizinisch) 120
- V18 Erfahrungsberichte LNA-Einsatz 120
- V19 medizinische Dokumentation, Konzepte 60
(Dokumentation durch / für LNA)
3. Technische Fortbildung
- D1 Technische Rettungsmittel 60
- in Gruppen, je max. 20 Teilnehmer
- D2 Gefahrenabwehr, Schutzmöglichkeiten 60
- in Gruppen, je max. 20 Teilnehmer
- V20 Kommunikationskonzepte, -mittel, -wege 60
4. Übungen
Dieser Abschnitt darf erst zum Ende des Seminars, nach den Abschnitten 1-3 durchgeführt werden !
- P3 Funkübung Kommunikation mit der EL 60
(Lagemeldungen / Anforderungen / Rückfragen) - in Gruppen, je max. 20 Teilnehmern
- Pl1 Planspiel/-übung „Großschadensfall“ 120
(rettungsdienstliche Koordination)- in Gruppen, je max. 25 Teilnehmer
- Pl2 Planspiel/-übung „gemeinsame Einsatzleitung“ 480
- komplexer Großschadensfall
(Koordination mit verschiedenen Einsatzdiensten)- in Gruppen, je max. 25 Teilnehmer