Insbesondere die anhaltenden Diskussionen um – angeblich – überproportionale Kostensteigerungen im Rettungsdienst zu Beginn der 90er-Jahre haben aber eben auch eine -notwendige – Diskussion über die notfallmedizinische Effektivität und die ökonomische Effizienz rettungsdienstlicher Leistungen in Gang gesetzt. Grundsätzlich stand damit die Frage nach einem auch im Rettungsdienst notwendigen Qualitätsmanagement im Raum.
Bereits 1994 wurden hierzu von zahlreichen Experten bei einem Workshop grundlegende Hinweise zur Systematik und Struktur gegeben (Moecke Hp, Ahnefeld FW (Hrsg.): Qualitätsmanagement in der Notfallmedizin. Blackwell Wissenschafts-Verlag. Berlin 1995), es bestand aber auch kein Zweifel, dass hier ärztliche Kompetenz dringend zu integrieren sei.
Engagierte Ärzte als ‚Ansprechpartner‘ für die rettungsdienstlichen Träger oder die den Rettungsdienst durchführenden Organisationen standen natürlich (zumeist als Notärzte) zur Verfügung, aber eben – oft schon seit Jahren – ehrenamtlich, ohne verbindlich geregelte Kompetenzen und mehr nach dem Zufallsprinzip tätig.
Unter diesen völlig unverbindlichen Bedingungen kann natürlich kein nennenswertes notfallmedizinisches Qualitätsmanagement stattfinden, auch weitere ärztlich zu begleitende Bereiche im Rettungsdienst (z.B. ‚Notkompetenz‘-Ausübung, Arzneimittelrecht) bedürfen einer strukturierten Mitwirkung.
Daher hat der Vorstand der Bundesärztekammer 1995 die Empfehlungen zum ‚Ärztlichen Leiter Rettungsdienst‘ verabschiedet, der ‚die medizinische Kontrolle über den Rettungsdienst wahrnimmt und für die Effektivität und Effizienz der präklinischen notfallmedizinischen Patientenversorgung und –betreuung verantwortlich ist‘.
Erfreulich ist, dass – im Gegensatz zur Institutionalisierung des ‚Leitenden Notarztes‘ – die Umsetzung durch die rettungsdienstlichen Träger nach dem Eindruck der BAND in durchaus nennenswertem Umfang auch in den alten Bundesländern bereits erfolgt (in den neuen Bundesländern ist eine derartige Funktion bereits vorhanden gewesen und auch in weiten Bereichen übernommen worden).
Selbstverständlich besteht noch eine große Bandbreite innerhalb der verschiedenen Systeme, seien es z.B. haupt- oder nebenamtlich, in Voll- oder Teilzeit, mit oder ohne Klinikanbindung tätige Ärzte mit auch offensichtlich sehr unterschiedlichen Kompetenzen.
Um gerade diese für den Rettungsdienst, insbesondere die Notfallrettung extrem wichtige Funktion permanent weiter zu begleiten, hat die BAND e.V. als erste eigene Veranstaltung am 2./3. März 2001 in München einen Interdisziplinären Workshop zum ‚Ärztlichen Leiter Rettungsdienst‘, ausgerichtet vom Arbeitskreis Notfallmedizin und Rettungswesen (München) und dem Institut für Notfallmedizin (Hamburg), durchgeführt.
Darüber hinaus besteht ein kontinuierlicher Kontakt der BAND zum ‚Arbeitskreis Ärztlicher Leiter Rettungsdienst in Deutschland‘.
Leitender Notarzt BAND Resulotion zum ALRD (2001)
/in Ärztlicher Leiter RettungsdienstAm 2./3. März 2001 hat die BAND einen Interdisziplinärer Workshop ‚Ärztlicher Leiter Rettungsdienst‘ in München, gemeinsam mit dem Arbeitskreis Notfallmedizin und Rettungswesen (ANR) der Ludwig-Maximilians-Universität München, dem Institut für Notfallmedizin (IfN) der LBK Hamburg Gruppe in Hamburg und unter Mitwirkung des Bayerischen Staatsministerium des Innern veranstaltet.
Leitender Notarzt BAND Empfehlungen LNA (1999)
/in Ärztlicher Leiter RettungsdienstZentrale Aufgabe des Rettungsdienstes ist die qualifizierte notfallmedizinische Versorgung und Betreuung von erkrankten und verletzten Patienten während Notfallrettung und Krankentransport. Rettungsdienst ist deshalb in erster Linie eine medizinische Dienstleistung. Da die Medizin im Mittelpunkt des Rettungsdienstes steht, muss der Rettungsdienst unter ärztlicher Kontrolle durchgeführt werden, damit sichergestellt ist, dass die Qualität der Patientenversorgung den anerkannten Regeln der Medizin entspricht.