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Geschäftsstelle der BAND e.V.
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Aktuelles
- Reform der Notfallversorgung (Januar 2024)17. Januar 2024 - 14:29
- Einführung einer bundesweiten Fortbildungspflicht für Notärztinnen und Notärzte (November 2023)24. November 2023 - 13:37
- Gemeinsam zum Reformerfolg – Enneker-Forum Tegernsee 202321. November 2023 - 10:24
Veranstaltungen
- 03.03.24 - 22.05.24
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Terminübersicht
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12:00 AM - Advanced Hazmat Life Support (AHLS) 2024
Geplante Änderung des Notfallsanitätergesetzes: Aktueller Stand, kurz und knapp übersetzt
/in Startseite, StatementsEine Änderung des Notfallsanitätergesetzes mit dem Ziel einer Verbesserung der Rechtssicherheit bei der Übernahme heilkundlicher Maßnahmen wurde erstmals vor einem Jahr vom Bundesrat initiiert. Ein entsprechender Referentenentwurf des Bundesministeriums für Gesundheit passierte nach Anhörung der Verbände und einigen Änderungen inzwischen das Bundeskabinett und liegt nun dem Bundesrat zur kurzfristigen Entscheidung vor.
Notärzte fordern Priorisierung der Beschäftigten im Rettungsdienst bei einer COVID-19-Impfung
/in Covid-19, StartseiteDie Bundesvereinigung der Arbeitsgemeinschaften der Notärzte Deutschlands BAND e.V. verweist auf die Notwendigkeit, Notärzte und Rettungsdienstfachpersonal bei der Versorgung mit einem zukünftigen COVID-19-Impfstoff neben anderen Beschäftigten im Gesundheitswesen bevorzugt zu berücksichtigen.
(Muster-) Kursbuch allgemeine und spezielle Notfallbehandlung
/in BerufspolitikMit der Novellierung der (Muster-)Weiterbildungsordnung wurde auch eine Anpassung des zuletzt im Jahre 2014 überarbeiteten (Muster-)Kursbuches Notfallmedizin erforderlich. Das vorliegende (Muster-)Kursbuch greift die Anforderungen der Zusatz-Weiterbildung Notallfallmedizin auf und orientiert sich an deren Inhalten.
Reformvorschlag des BMG zum Notfallsanitätergesetz: Eine kommentierte Synopsis zu den Reaktionen der Verbände
/in StatementsDas Interesse ist groß. Alle beteiligten Verbände haben Stellungnahmen abgegeben zum neuerlichen Reformvorschlag für das Notfallsanitätergesetz (NotSanG) 1 aus dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) vom 31.07.2020, der als Artikel 12 in den Referentenentwurf zu einer Reform der technischen Assistenzberufe in der Medizin eingearbeitet wurde.
(Muster-) Kursbuch allgemeine und spezielle Notfallbehandlung
/in UncategorizedMit der Novellierung der (Muster-)Weiterbildungsordnung wurde auch eine Anpassung des zuletzt im Jahre 2014 überarbeiteten (Muster-)Kursbuches Notfallmedizin erforderlich. Das vorliegende (Muster-)Kursbuch greift die Anforderungen der Zusatz-Weiterbildung Notallfallmedizin auf und orientiert sich an deren Inhalten.
Rettungsdienst, Notfall- und Intensivmedizin vor maximaler Herausforderung – Zuhause-bleiben hilft Leben retten!
/in Covid-19Rettungsdienst, Notfall- und Intensivmedizin vor maximaler Herausforderung – Zuhause-bleiben hilft Leben retten!
Nachruf: Dr. Dieter Stratmann (Feb 2020)
/in InternaDieter Stratmann wurde in Münster (Westf.) geboren. Nach einer Lehre zum Bankkaufmann und erneutem Schulbesuch absolvierte er 1966 das Abitur und studierte in der Folge zunächst Jura, später Medizin an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster. Hier legte er 1975 das Medizinische Staatsexamen ab und erhielt –wie damals üblich –nach seiner Tätigkeit als Medizinalassistent amMarienhospital Erwitte dieÄrztliche Approbation im September 1976.
Miteinander sprechen statt übereinander reden
/in StatementsIn einer Zeit des gesellschaftlichen Wandels kommen spürbare Veränderungen auf alle zu, die an der notfallmedizinischen Versorgung der Bevölkerung beteiligt sind. Eine wesentliche Änderung im Rettungsdienst ist die Einführung einer dreijährigen Berufsausbildung zum Notfallsanitäter.
Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Notfallversorgung (Jan 2020)
/in StatementsGrundsätzlich begrüßen wir die mit dem Gesetzentwurf angestrebte sektorenübergreifende Verzahnung der Notfallversorgung, jedoch sehen wir aus rettungsdienstlicher Sicht Nachbesserungsbedarf.
Stellungnahme zur Änderung des Notfallsanitätergesetzes (Nov 2019)
/in StatementsFür Notfallsanitäter kann sich nach derzeitiger Rechtslage in einer Einsatzsituation ein haftungs- und strafrechtlich relevantes Dilemma ergeben, indem sie
entweder heilkundliche Maßnahmen ungerechtfertigt durchführen (Verstoß gegen den Heilkundevorbehalt) oder
erlernte heilkundliche Maßnahmen nicht anwenden (Begehen durch Unterlassen in einer Garantenposition).