Rettungsdienstliches Fachpersonal auf den Notarzteinsatzfahrzeugen (Juli 2022)

Als für den Rettungsdienst und die Notärzte in Deutschland zuständige Berufsfachverbände haben wir in den letzten Tagen mit großer Sorge Presseberichte aus Berlin zur Kenntnis genommen, in
denen erstmals in der Gesundheitsversorgung in Deutschland eine Absenkung des Qualifikationsniveaus für das rettungsdienstliche Fachpersonal auf den Notarzteinsatzfahrzeugen (NEF) der Berliner Feuerwehr von derzeit Notfallsanitäter (3-jährige Berufsausbildung) zu Rettungssanitäter (3-monatiger Lehrgang) gefordert wird.

Neue Leitlinie zur Diagnostik und Therapie der CO-Vergiftung (Nov 2021)

Nach mehrjähriger intensiver Arbeit unter Federführung der Deutschen Interdisziplinären Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin e.V.  (DIVI) und unter Mitarbeit zahlreicher Fachgesellschaften und Verbände, darunter auch der BAND e.V., hat jetzt die Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften (AWMF) eine S2k-Leitlinie zur Diagnostik und Therapie der Kohlenmonoxid-Vergiftung veröffentlicht.

Anwendung von BtMG-gelisteten Opiaten und Opioiden durch Notfallsanitäter/-innen (Okt 2021)

Die adäquate Linderung von Schmerzen ist eine wichtige Maßnahme der prähospitalen Notfallmedizin. Eine unzureichende Behandlung kann sowohl für Patienten und Patientinnen als auch für Behandelnde unbefriedigend und emotional belastend sein. Da hochpotente Analgetika weitgehend dem Betäubungsmittelgesetz (BtMG) unterliegen, stehen Notfallsanitäter/-innen im Wege der Vorabdelegation vielfach nur weniger wirksame Präparate zur Verfügung. Das BtMG stellt für eine zielgerichtete Bereitstellung von Opiaten und Opioiden zur Applikation durch Notfallsanitäter/-innen eine erhebliche Hürde dar, da für eine rechtssichere Vorabdelegation hohe Auflagen erfüllt werden müssen. Die BAND fordert eine Überarbeitung des BtMG zur Erzielung eines analgetischen Gesamtkonzeptes, so dass Notfallpatienten und -patientinnen nicht unter erheblichen Schmerzzuständen leiden müssen, wenn diese sicher behandelbar sind.

Die BAND unterstützt die Durchführung heilkundlicher Maßnahmen durch Notfallsanitäter/innen im Rahmen des NotSanG (Apr 2021)

Anfang März 2021 trat eine Änderung des Notfallsanitätergesetzes (NotSanG) in Kraft. Das Ziel dieser Änderung ist die Schaffung einer rechtssicheren Arbeitsgrundlage für Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter im Zusammenhang mit eigenverantwortlichen Entscheidungen zum Einsatz heilkundlicher Maßnahmen in besonderen Situationen. Die BAND nimmt Stellung und fordert konkrete administrative Schritte, um das Gesetz erfolgreich umzusetzen.

Stellungnahme zum Referentenentwurf zur Änderung des Notfallsanitätergesetzes (Dez 2020)

Die BAND e.V. begrüßt den Referentenentwurf und hält ihn für grundsätzlich geeignet, die Rechtssicherheit für die behandelnden Notfallsanitäterinnen und -sanitäter wie auch die Sicherheit der Notfallpatientinnen und -patienten zu verbessern.

Geplante Änderung des Notfallsanitätergesetzes: Aktueller Stand, kurz und knapp übersetzt

Eine Änderung des Notfallsanitätergesetzes mit dem Ziel einer Verbesserung der Rechtssicherheit bei der Übernahme heilkundlicher Maßnahmen wurde erstmals vor einem Jahr vom Bundesrat initiiert. Ein entsprechender Referentenentwurf des Bundesministeriums für Gesundheit passierte nach Anhörung der Verbände und einigen Änderungen inzwischen das Bundeskabinett und liegt nun dem Bundesrat zur kurzfristigen Entscheidung vor.

Reformvorschlag des BMG zum Notfallsanitätergesetz: Eine kommentierte Synopsis zu den Reaktionen der Verbände

Das Interesse ist groß. Alle beteiligten Verbände haben Stellungnahmen abgegeben zum neuerlichen Reformvorschlag für das Notfallsanitätergesetz (NotSanG) 1 aus dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) vom 31.07.2020, der als Artikel 12 in den Referentenentwurf zu einer Reform der technischen Assistenzberufe in der Medizin eingearbeitet wurde.