BAND-Vorstand neu gewählt (Apr 2021)
Vorstandswahl im Rahmen der BAND-Mitgliederversammlung am 20. April 2021
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Vorstandswahl im Rahmen der BAND-Mitgliederversammlung am 20. April 2021
Im Gesundheitsausschuss des Bundestages soll in dieser Woche ein Reformvorschlag von Union und SPD zum Notfallsanitätergesetz (NotSanG) beschlossen werden, der sich in der Formulierung nah am Ausbildungsziel des NotSanG orientiert und eingrenzende Regelungen früherer Vorschläge nicht mehr berücksichtigt.
Die „Leitplanken für Notärztinnen und Notärzte bei der Zuteilung von Behandlungsressourcen im Kontext der COVID-19- Pandemie“ sollen für den Fall eines drastischen Ressourcenmangels eine ethische Orientierung für Notärzte bieten. Über die Zuteilung der überlebensnotwendigen Beatmungsplätze soll nicht im Rettungsdienst entschieden werden, sondern in der Notaufnahme der Kliniken durch erfahrene Intensivmediziner.
In der vom Bundesministerium für Gesundheit veröffentlichten Verordnung zum Anspruch auf Schutzimpfung gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 sind in der Kategorie mit höchster Impfpriorität – neben den hochgefährdeten sehr alten und pflegebedürftigen Patienten und ihren Pflegekräften – auch Personengruppen aufgeführt, „die in Bereichen medizinischer Einrichtungen mit einem sehr hohen Expositionsrisiko in Bezug auf das Coronavirus SARS-CoV-2 tätig sind“. Dazu gehören ausdrücklich auch die Mitarbeiter im Rettungsdienst, gemeinsam mit Beschäftigten auf Intensivstationen, in Notaufnahmen , in der Palliativversorgung und in Impfzentren.
Die BAND e.V. begrüßt den Referentenentwurf und hält ihn für grundsätzlich geeignet, die Rechtssicherheit für die behandelnden Notfallsanitäterinnen und -sanitäter wie auch die Sicherheit der Notfallpatientinnen und -patienten zu verbessern.
Unter Federführung der DGINA und unter Mitarbeit zahlreicher Fachgesellschaften und Organisationen, darunter auch der BAND, wurde ein Konsensuspapier erarbeitet, das die Verbesserung der Kommunikation zwischen den Beteiligten und letztlich die Verbesserung der Patientensicherheit zum Ziel hat. Im Konsensuspapier werden 15 Empfehlungen für einen strukturierten Übergabeprozess vorgestellt.
Eine Änderung des Notfallsanitätergesetzes mit dem Ziel einer Verbesserung der Rechtssicherheit bei der Übernahme heilkundlicher Maßnahmen wurde erstmals vor einem Jahr vom Bundesrat initiiert. Ein entsprechender Referentenentwurf des Bundesministeriums für Gesundheit passierte nach Anhörung der Verbände und einigen Änderungen inzwischen das Bundeskabinett und liegt nun dem Bundesrat zur kurzfristigen Entscheidung vor.
Die Bundesvereinigung der Arbeitsgemeinschaften der Notärzte Deutschlands BAND e.V. verweist auf die Notwendigkeit, Notärzte und Rettungsdienstfachpersonal bei der Versorgung mit einem zukünftigen COVID-19-Impfstoff neben anderen Beschäftigten im Gesundheitswesen bevorzugt zu berücksichtigen.
Mit der Novellierung der (Muster-)Weiterbildungsordnung wurde auch eine Anpassung des zuletzt im Jahre 2014 überarbeiteten (Muster-)Kursbuches Notfallmedizin erforderlich. Das vorliegende (Muster-)Kursbuch greift die Anforderungen der Zusatz-Weiterbildung Notallfallmedizin auf und orientiert sich an deren Inhalten.
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