Nahezu an jedem Notarztstandort steht de facto ein Arzt als Ansprechpartner für den Rettungsdienst bzw. seinen Träger für alle Problembereiche in der Zusammenarbeit zur Verfügung. Seine Aufgaben werden – zumeist historisch und ,ehrenamtlich‘ gewachsen – unverbindlich und oft kurzfristig festgelegt.
Klare Kompetenzzuweisungen, die gerade bei interdisziplinärer Beteiligung verschiedener Arztgruppen dringend notwendig sind, werden kaum realisiert. Ein umfassendes Qualitätsmanagement des Notarztstandortes findet nicht statt.
So hat die BÄK bereits in ihren Empfehlungen zum ,Ärztlichen Leiters Rettungsdienst‘ auch die Definition eines ,Ärztlichen Leiters Notarztstandort‘ beschrieben, um seine Funktion von der des ,Ärztlichen Leiters Rettungsdienst‘ insbesondere in den Bereichen abzugrenzen, in denen Krankenhausärzte – zumeist als Dienstaufgabe – Notarztdienst leisten.
Die BÄK beschreibt den ,Ärztlichen Leiter Notarztstandort‘ als den für die Auswahl und Überwachung der Notärzte weisungsbefugten Arzt eines am Notarztdienst teilnehmenden Krankenhauses und weist ihm ,die Sach- und Fachaufsicht für diesen Notarztstandort zu‘ (Moecke, Hp., Stratmann, D.: Empfehlungen der Bundesärztekammer zum ,Ärztlichen Leiter Rettungsdienst‘. Notarzt 11 (1995) 99).
Selbstverständlich ist auch an solchen Standorten, an denen nicht Krankenhausärzte den Notarztdienst als Dienstaufgabe versehen, die Bestellung eines Arztes zum ,Ärztlichen Leiter Notarztstandort‘ notwendig. Dies bedarf dann allerdings der Zustimmung aller am Notarztdienst beteiligten Ärzte und entsprechender Vereinbarungen zwischen dem Träger des Notarztstandortes/-dienstes mit jedem Notarzt.
Die BAND hat die Problematik bereits bei den 3. und erneut bei den 5. Leinsweiler Gesprächen thematisiert (Schlechtriemen, Th., Altemeyer, K.-H.: 5. Leinsweiler Gespräche der agswn, 17./18.06.2000. Notfall & Rettungsmedizin 3 (2000) 375).
Derzeit werden detaillierten Empfehlungen der BÄK erarbeitet, weitestgehend auf der Grundlage der Empfehlungen der BAND.
Ärztlicher Leiter Notarztstandort (BAND-Empfehlung)
/in Ärztlicher Leiter NotarztstandortDer ,Ärztliche Leiter Notarztstandort‘ ist der für die Auswahl und Überwachung der Notärzte zuständige, weisungsbefugte Arzt eines am Notarztdienst teilnehmenden Krankenhauses. Ihm obliegt die Sach- und Fachaufsicht für diesen Notarztstandort.