Empfehlungen der 2. Bundeskonsensuskonferenz 1998

Wiederum auf Initiative der Ärztekammer Westfalen-Lippe fand am 16. 11. 1998 in Münster die zweite ‚Bundeskonsensuskonferenz‘ statt mit dem Ziel, die 1994 beschlossenen einheitlichen Vorgaben zur Qualifikation des Notarztes im Rahmen des Fachkundenachweises ‚Rettungsdienst‘ (siehe 3.2.2.1) hinsichtlich ihrer Umsetzung und auf Grund der bisherigen Erfahrungen zu überprüfen und ggf. zu aktualisieren. Einige Landesärztekammern planten bereits eine ‚Zusatzbezeichnung‘ und auch die BAND und die DIVI forderten eine Anhebung des Qualifikationsniveaus insbesondere im Hinblick auf die Vermittlung praktischer Kenntnisse und Erfahrungen.

3. Leinsweiler Gespräche 1998

Themenschwerpunkte waren die Zusammenarbeit zwischen Notfallrettung und kassenärztlichem Bereitschaftsdienst sowie der Aufgabenbereich des Ärztlichen Leiters Notarztstandort (siehe Internet agswn).

BAND zu First-Responder-Systemen (1998)

Bei einem organisierten Erst-Helfer-System handelt es sich nach unserer Auffassung um speziell zusätzlich ausgebildete und ausgerüstete, möglichst ständig einsatzbereite Ersthelfer, die auf Anforderung der Leistelle für den Feuerschutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz bei lebensbedrohlich Verletzten/akut Erkrankten bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes zum Einsatz kommen. Diese Hilfeleistung ist nicht gekoppelt an die Organisation, die die Weiterversorgung und den Transport im Rahmen des Rettungsdienstes durchführt.