50 Jahre Notrufnummern 110 und 112 (September 2023)
Seit dem 20.09.1973 gibt es sie bundesweit: die Notrufnummern 110 für Polizei und 112 für Rettungsdienst, Feuerwehr und Katastrophenschutz.
Seit dem 20.09.1973 gibt es sie bundesweit: die Notrufnummern 110 für Polizei und 112 für Rettungsdienst, Feuerwehr und Katastrophenschutz.
„Die Probleme des Rettungsdienstes sind vielfältig und betreffen alle Sektoren der Gesundheitsversorgung“, so lautet die Analyse des Bündnisses Pro Rettungsdienst in einer der letzten Pressemitteilungen. „Es braucht einen Gesetzgeber, der endlich entschlossen handelt, sonst ist die Katastrophe und der Zusammenbruch der Notfallversorgung nicht mehr aufzuhalten.“
Die Einführung von Möglichkeiten zu einer telenotfallmedizinischen Unterstützung des
Rettungsdienstes durch sogenannte Telenotärzte (TNA) ist in einigen Bundesländern bereits weit
fortgeschritten, in anderen ist die Einführung bereits beschlossen. Es ist zu erwarten, dass in den
nächsten Jahren eine bundesweite Ausweitung der Telenotfallmedizin erfolgen wird. Aus Sicht der
BAND ist diese Entwicklung richtig und zu begrüßen, sofern dabei gewisse Rahmenbedingungen
erfüllt sind.
im Rahmen der 72. Mitgliederversammlung der Bundesvereinigung der Arbeitsgemeinschaften der Notärzte Deutschlands (BAND) e.V. wurde heute der bisherige Vorstand durch die Mitglieder im Amt bestätigt.
Die BAND e.V. begrüßt den Vorstoß des Bundesgesundheitsministeriums, die elektronische Patientenakte verpflichtend zu nutzen. Gerade in Notfallsituationen, bei denen Patient:innen nicht selbst in der Lage sind, über ihre Vorerkrankungen und Medikation Auskünfte zu geben, kann ein schneller Informationsgewinn für Notärzt:innen und Rettungsfachpersonal Leben retten.
Die Auswirkungen der Krankenhausstrukturreform auf den Rettungsdienst sind bislang nicht berücksichtigt worden, dies kann zur weiteren Überlastung des Systems führen. Daher fordert das Bündnis Pro Rettungsdienst, die notwendigen Reformen aufeinander abgestimmt anzugehen und die gegenseitigen Auswirkungen zu betrachten. Die Krankenhausstrukturreform muss wie geplant mit der Reform der Notfallversorgung einhergehen. Die Bundesländer haben sich jedoch auf der Amtschefkonferenz dagegen ausgesprochen, die Krankenhausstrukturreform und die Reform der Notfallversorgung zusammen zu bearbeiten.
Die Einführung von Möglichkeiten zu einer telenotfallmedizinischen Unterstützung des
Rettungsdienstes durch sogenannte Telenotärzte (TNA) ist in einigen Bundesländern bereits weit
fortgeschritten, in anderen ist die Einführung bereits beschlossen. Es ist zu erwarten, dass in den
nächsten Jahren eine bundesweite Ausweitung der Telenotfallmedizin erfolgen wird. Aus Sicht der
BAND ist diese Entwicklung richtig und zu begrüßen, sofern dabei gewisse Rahmenbedingungen
erfüllt sind.
Die Regierungskommission für eine moderne und bedarfsgerechte Krankenhausversorgung hat in ihrer vierten Stellungnahme eine Empfehlung zur Reform der Notfall- und Akutversorgung in Deutschland – Integrierte Notfallzentren und Integrierte Leitstellen erausgegeben.
In der rettungsdienstlichen Fachöffentlichkeit weitgehend unbekannt ist bisher die gesetzliche Neuregelung zum Ehegatten-Notvertretungsrecht, die vom Bundesrat bereits 2016 in ein Gesetzgebungsverfahren eingebracht wurde und die nun als neuer § 1358 BGB am 01.01.2023 Rechtsgültigkeit erlangt. Die Intention besteht darin, eine „gesetzliche Annahme der Bevollmächtigung für den Bereich der Gesundheitssorge“ zwischen Ehegatten und eingetragenen Lebenspartnern zu schaffen für den Fall, „dass der vertretene Ehegatte oder Lebenspartner weder im Rahmen einer ausdrücklichen Vorsorgevollmacht etwas anderes bestimmt noch einen entgegenstehenden Willen geäußert hat. Der Ehegatte oder Lebenspartner soll hierbei denselben Bindungen unterliegen wie ein (ausdrücklich) Vorsorgebevollmächtigter“ [1]. Im Gegensatz zu verbreiteten Annahmen hatte ein Ehegatte ohne Bevollmächtigung bisher kein Vertretungsrecht.
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