Am 7. September wird die mit Spannung erwartete nächste Stellungnahme der Regierungskommission für eine moderne und bedarfsgerechte Krankenhausversorgung vorgestellt.
Im Kontext einer dringend gebotenen Reform der Notfallversorgung ist es essenziell, einen ganzheitlichen Ansatz unter Einbeziehung der Krankenhausversorgung, der ambulanten kassenärztlichen und der Versorgung im Rettungs- und Notarztdienst zu verfolgen. Die Notfallversorgung umfasst alle drei Bereiche und ist nicht isoliert in jedem einzelnen regelbar. Anderenfalls droht das, ohnehin schon zu knapp gewordene Tischtuch bei alleiniger Neuordnung des einen in anderen Bereichen wieder hochzurutschen.