Konsensuskonferenz zu Sichtungskategorien (2002 )
Nach Ansicht der BAND wird über Transportprioritäten nicht primär entschieden und es erscheint auch nicht gerechtfertigt, unter rettungsdienstlichen Einsatzbedingungen – bei weitestgehend erhaltener Infrastruktur auch der medizinischer Weiterversorgung – frühzeitig definitiv eine besonders schlechte Prognose zu stellen. Daher – und auch wegen der extremen Seltenheit solcher Situationen – bedarf es nicht zwingend der Definition einer gesonderten Kategorie IV. So erfolgte die o.a. Band-Modifikation zu Sichtungskategorien 1997 wie in Abb. 2. dargestellt