Einträge von BANDeV

Neues BÄK-Curriculum für Leitende Notärztinnen und Notärzte (15.11.2024)

Die in den letzten Jahren zunehmend häufiger werdenden Großschadensereignisse, bei denen der Rettungsdienst sich plötzlich einer größeren Zahl Verletzter oder akut Erkrankter gegenübersah, ließ die Forderung nach einem Arzt laut werden, der aufgrund seiner Fortbildung in der Lage sein sollte, den medizinischen Hilfseinsatz unterhalb der Katastrophen-Schwelle zu koordinieren und zu leiten.

Neue Leitlinie zur Diagnostik und Therapie der CO-Vergiftung (Nov 2021)

Nach mehrjähriger intensiver Arbeit unter Federführung der Deutschen Interdisziplinären Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin e.V.  (DIVI) und unter Mitarbeit zahlreicher Fachgesellschaften und Verbände, darunter auch der BAND e.V., hat jetzt die Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften (AWMF) eine S2k-Leitlinie zur Diagnostik und Therapie der Kohlenmonoxid-Vergiftung veröffentlicht.

Anwendung von BtMG-gelisteten Opiaten und Opioiden durch Notfallsanitäter/-innen (Okt 2021)

Die adäquate Linderung von Schmerzen ist eine wichtige Maßnahme der prähospitalen Notfallmedizin. Eine unzureichende Behandlung kann sowohl für Patienten und Patientinnen als auch für Behandelnde unbefriedigend und emotional belastend sein. Da hochpotente Analgetika weitgehend dem Betäubungsmittelgesetz (BtMG) unterliegen, stehen Notfallsanitäter/-innen im Wege der Vorabdelegation vielfach nur weniger wirksame Präparate zur Verfügung. Das BtMG stellt für eine zielgerichtete Bereitstellung von Opiaten und Opioiden zur Applikation durch Notfallsanitäter/-innen eine erhebliche Hürde dar, da für eine rechtssichere Vorabdelegation hohe Auflagen erfüllt werden müssen. Die BAND fordert eine Überarbeitung des BtMG zur Erzielung eines analgetischen Gesamtkonzeptes, so dass Notfallpatienten und -patientinnen nicht unter erheblichen Schmerzzuständen leiden müssen, wenn diese sicher behandelbar sind.

Die BAND unterstützt die Durchführung heilkundlicher Maßnahmen durch Notfallsanitäter/innen im Rahmen des NotSanG (Apr 2021)

Anfang März 2021 trat eine Änderung des Notfallsanitätergesetzes (NotSanG) in Kraft. Das Ziel dieser Änderung ist die Schaffung einer rechtssicheren Arbeitsgrundlage für Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter im Zusammenhang mit eigenverantwortlichen Entscheidungen zum Einsatz heilkundlicher Maßnahmen in besonderen Situationen. Die BAND nimmt Stellung und fordert konkrete administrative Schritte, um das Gesetz erfolgreich umzusetzen.