Notvertretungsrecht für Ehegatten – neuer § 1358 BGB ab Januar 2023 ist auch für Notärzte relevant (Dezember 2022)

In der rettungsdienstlichen Fachöffentlichkeit weitgehend unbekannt ist bisher die gesetzliche Neuregelung zum Ehegatten-Notvertretungsrecht, die vom Bundesrat bereits 2016 in ein Gesetzgebungsverfahren eingebracht wurde und die nun als neuer § 1358 BGB am 01.01.2023 Rechtsgültigkeit erlangt. Die Intention besteht darin, eine „gesetzliche Annahme der Bevollmächtigung für den Bereich der Gesundheitssorge“ zwischen Ehegatten und eingetragenen Lebenspartnern zu schaffen für den Fall, „dass der vertretene Ehegatte oder Lebenspartner weder im Rahmen einer ausdrücklichen Vorsorgevollmacht etwas anderes bestimmt noch einen entgegenstehenden Willen geäußert hat. Der Ehegatte oder Lebenspartner soll hierbei denselben Bindungen unterliegen wie ein (ausdrücklich) Vorsorgebevollmächtigter“ [1]. Im Gegensatz zu verbreiteten Annahmen hatte ein Ehegatte ohne Bevollmächtigung bisher kein Vertretungsrecht.

Pressemitteilung BÜNDNIS PRO RETTUNGSDIENST (Dezember 2022)

Jeden Tag sind den Medien Schlagzeilen zur aktuellen Situation des Rettungsdienstes zu entnehmen. Neben der drohenden weiteren Überlastung, stehen Rettungs- und Notarztdienst in naher Zukunft vor großen Herausforderungen. Damit für den anstehenden Reformbedarf ein gemeinsamer Ansprechpartner für Politik und Verwaltung zur Verfügung steht und den handelnden im Rettungsdienst eine Stimme geben kann, hat sich die BAND an der Gründung des BÜNDNIS PRO RETTUNGSDIENST beteiligt. Auch wenn die beteiligten Gremien naturgemäß in Detailfragen differente Ziele vertreten, verfolgen sie gemeinsam in der Sache das gleiche Ziel: den Rettungs- und Notarztdienst zukunftsfähig machen und die Beteiligung der Handelnden an den erforderlichen Reformen sicherzustellen