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Stellungnahme der Bundesvereinigung der Arbeits-gemeinschaften der Notärzte Deutschlands (BAND) e.V. zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Reform der Notfallversorgung

Die BAND e. V. begrüßt ausdrücklich die Initiative der Bundesregierung, die Notfallversorgung in Deutschland strukturell neu zu ordnen. Problembeschreibung und Zielsetzung des Gesetzentwurfs sind grundsätzlich richtig; eine sektorenübergreifende Reform ist seit Jahren überfällig.

Gleichzeitig sieht die BAND e.V. erheblichen politischen Nachsteuerungsbedarf, um eine Schwächung bewährter Strukturen und eine Gefährdung der Versorgungsqualität zu verhindern.

  • Verantwortung klar regeln – Notfallversorgung ist mehr als Kostensteuerung

Der Gesetzentwurf erkennt erstmals ausdrücklich an, dass die medizinische Notfallrettung kein bloßer Transport ist, sondern ein eigenständiger, komplexer Versorgungsprozess. Diese Neuausrichtung ist zwingend notwendig. Sie darf jedoch nicht primär unter fiskalischen Gesichtspunkten umgesetzt werden. Im vorliegenden Entwurf fehlt eine klare Regelung zur Refinanzierung von Vorhalte- und Investitionskosten. Diese sollte auf Bundesebene einheitlich geregelt werden, um ansonsten unvermeidbare Konflikte zwischen Ländern und kommunalen Gebietskörperschaften einerseits sowie Kostenträgern mit ihren grundsätzlichen Sparvorgaben andererseits zu vermeiden. Hier ist eine gesetzliche Klarstellung erforderlich, um zusätzliche Hürden bei der Umsetzung der Notfallreform zu vermeiden. Die Begrenzung der finanziellen Mittel durch das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz gefährdet die zur Reform des Rettungsdienstes notwendige Transformation. Dies ist aus Sicht der BAND e. V. unbedingt zu vermeiden.

Die Notfallversorgung ist Teil der öffentlichen Daseinsvorsorge. Politische Zielkonflikte zwischen Kostendämpfung und Patientensicherheit müssen offen benannt und zugunsten der medizinischen Qualität entschieden werden.

  • Abgrenzung der Zuständigkeiten – keine Reform ohne leistungsfähige Einbindung der vertragsärztlichen Versorgung

Die Klarstellung des Begriffs des rettungsdienstlichen Notfalls sowie der Verweis auf die Zuständigkeit der Kassenärztlichen Vereinigungen für alle anderen Hilfeersuchen sind sachlich richtig und notwendig. Die vertragsärztliche Versorgung gehört zu den Bereichen, für die in der Notfallreform zusätzliche Gelder vorgesehen sind.

Gleichzeitig weist die BAND e.V. darauf hin, dass diese Abgrenzung nur funktionieren kann, wenn die ambulanten Versorgungsstrukturen tatsächlich in der Lage sind, diese Aufgaben auch zu erfüllen. Bereits heute bestehen erhebliche Defizite. Zusätzliche Kürzungen im Rahmen der GKV Reform gefährden das Gelingen der Notfallreform insgesamt.

Der Rettungsdienst darf politisch nicht zum Ausfallbürgen für strukturelle Defizite anderer Versorgungsbereiche gemacht werden.

  • Keine Abtrennung von Rettungsleitstellen – Fragmentierung gefährdet Patientensicherheit

Die BAND e. V. begrüßt die verpflichtende Einführung einer einheitlichen, standardisierten und softwaregestützten Notrufabfrage sowie den Ausbau der digitalen Vernetzung ausdrücklich.

Die im Gesetzentwurf vorgesehene geteilte Zuständigkeit zwischen Akut- und Rettungsleitstellen wird jedoch deutlich kritisch bewertet. Die Trennung der Kostenstellen allein ist kein ausreichendes Argument.  Eine organisatorische Trennung ist zur Klärung der Abrechnungsfrage nicht notwendig. Sie würde nur eine neue Schnittstelle schaffen und damit das Risiko von Fehltriagen erhöhen. Abrechnungsfragen lassen sich auch auf andere Weise beantworten.  Medizinische Hilfeersuchen müssen zentral koordiniert werden. Jede zusätzliche Schnittstelle erhöht die Komplexität und das Fehlerrisiko. Bestehende digitale Vernetzungsprojekte von Rettungs- und Akutleitstellen müssen hinsichtlich ihrer Übertragbarkeit auf die existierenden Strukturen evaluiert werden. Ein Rückbau integrierter Leitstellenstrukturen widerspricht den Erfahrungen der letzten Jahre und ist gesundheitspolitisch nicht zu rechtfertigen.

  • Notärztliche Expertise sichern – Substitution lehnt die BAND e.V. ab

Die BAND e.V. unterstützt die Stärkung des Rettungsfachpersonals und die Ausweitung eigenständiger Kompetenzen im gesetzlich vorgesehenen Rahmen. Gleichzeitig stellt sie klar:

Eine erforderliche notärztliche Behandlung muss auch künftig durch Notärztinnen und Notärzte erfolgen. Eine direkte oder indirekte Substitution notärztlicher Leistungen lehnt die BAND e.V. entschieden ab.

Internationale und nationale Daten zeigen, dass bei ausgewählten zeitkritischen Krankheitsbildern eine frühzeitige ärztliche Expertise mit besseren Behandlungsergebnissen assoziiert ist. Telemedizinische Konzepte können unterstützend wirken, ersetzen jedoch nicht die notärztliche Versorgung vor Ort.

Politische Regelungen, die hier zu einer faktischen Aushöhlung führen, wären ein gravierender Fehlanreiz.

  • Qualifikation, Steuerung und Verantwortung gesetzlich absichern

Die BAND e.V. fordert bundeseinheitliche Empfehlungen für Aus , Fort  und Weiterbildung der gesamten an der Notfallversorgung beteiligten Teams analog zu den geplanten Regelungen für das Rettungsfachpersonal. Hier sind auch das Leitstellenpersonal sowie Notärztinnen und Notärzte zu berücksichtigen, ein Fokus sollte auf interprofessionelles Training gelegt werden.

Zudem ist die Rolle der Ärztlichen Leitung Rettungsdienst mit klarer Regelungs  und Weisungskompetenz gesetzlich zu verankern. Medizinische Steuerung darf nicht hinter organisatorische oder ökonomische Erwägungen zurücktreten.

  • Weitere Reformelemente konsequent umsetzen

Die bundesweite Einführung interoperabler Ersthelferalarmierungssysteme, eines AED Katasters sowie eines überregionalen Versorgungskapazitätennachweises bewertet die BAND e.V. ausdrücklich positiv. Diese Maßnahmen haben unmittelbaren Nutzen für Patientinnen und Patienten und müssen verbindlich umgesetzt werden.

Fallabschließende Behandlung durch Rettungsfachpersonal, vor allem im Bereich niedrigprioritärer Einsätze die nicht durch andere Sektoren versorgt werden können, sind als Fortentwicklung des Gesundheitssystems zu begrüßen. Die BAND e.V. sieht in den Fällen, in denen nicht eine eingeschränkte Erlaubnis zur Durchführung heilkundlicher Maßnahmen nach staatlicher Abschlussprüfung vorliegt, eine telemedizinische Begleitung als unabdingbar an.

Integrierte Notfallzentren können zur Entlastung beitragen, dürfen jedoch nicht strukturelle Fehlentwicklungen kaschieren oder neue Zuständigkeitskonflikte erzeugen.

  • Fachgremium medizinische Notfallrettung – Expertise vor Kassenlogik

Die Einrichtung eines Fachgremiums medizinische Notfallrettung zur Erarbeitung bundesweiter Rahmenempfehlungen halten wir für einen sinnvollen Beitrag zur überregionalen Standardisierung. Die vorgesehene überproportionale Stimmengewichtung der Kostenträger lässt eine ausschließlich ökonomische und nicht fachliche Grundlage für notwendige Entscheidungen befürchten und wird durch die BAND e.V. in dieser Form abgelehnt. Medizinische Fachgesellschaften, Fachverbände und Länderexpertise müssen in diesem Gremium vertreten sein und den Kern der Entscheidungsfindung bilden. Dabei halten wir die Beteiligung der der Vertreter der ausführenden Fachexpertinnen und Fachexperten für geboten, entsprechend sollte die BAND e.V. beteiligt werden. Notfallmedizinische Standards dürfen nicht primär kostengetrieben definiert werden.

  • Schlussbemerkung

Die BAND e.V. sieht in der Reform der Notfallversorgung eine zentrale gesundheitspolitische Weichenstellung. Sie unterstützt den Reformansatz ausdrücklich, fordert den Gesetzgeber jedoch auf, den Entwurf im parlamentarischen Verfahren konsequent nachzuschärfen.

Ohne klare Zuständigkeiten, ohne starke integrierte Leitstellen und ohne eine verbindlich abgesicherte notärztliche Versorgung droht die Reform, ihr Ziel zu verfehlen. Die Refinanzierung von Vorhalte- und Investitionskosten muss im Gesetz eindeutig geregelt werden.

Medizinische Qualität und Patientensicherheit müssen das leitende Prinzip bleiben – nicht kurzfristige Budgetinteressen.

Berlin, 7. September 2026

Stellungnahme als PDF

Über die BAND e.V.

Die Bundesvereinigung der Arbeitsgemeinschaften der Notärzte Deutschlands (BAND) e.V. ist die Dachorganisation der 12 deutschen Notarztarbeitsgemeinschaften. Satzungsgemäß wahrt sie die überregionalen Interessen aller Mitgliedsarbeitsgemeinschaften als deren einheitliche berufspolitische Vertretung in der Notfallmedizin, koordiniert die Aktivitäten der Mitgliedsarbeitsgemeinschaften, wirkt auf eine kontinuierliche Verbesserung der notfallmedizinischen Versorgung der Bevölkerung und eine bundesweit einheitliche Qualifikation der Notärzte hin und leistet die zentrale Öffentlichkeitsarbeit in der Notfallmedizin für alle Mitgliedsarbeitsgemeinschaften. Insgesamt vertritt sie so die Interessen der über 12.000 Notärztinnen und Notärzten, die Mitglieder in den Arbeitsgemeinschaften sind. Weitere Informationen erhalten Sie im Internet unter www.band-online.de.

Die BAND e.V. ist als eingetragener Verein unter der Registernummer R000689 in das Lobbyregister des Deutschen Bundestages eingetragen.

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