Kontakt
Geschäftsstelle der BAND e.V.
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10969 Berlin
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Aktuelles
- „Bündnis“ zur Akademisierung von Notfallsanitätern (April 2024)29. April 2024 - 8:00
- Reform der Notfallversorgung (Januar 2024)17. Januar 2024 - 14:29
- Einführung einer bundesweiten Fortbildungspflicht für Notärztinnen und Notärzte (November 2023)24. November 2023 - 13:37
Veranstaltungen
- 03.03.24 - 22.05.24
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- Saalfelden
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9:00 AM - 5. Notfalltag M-V (LNA-Fortbildungen)
12:00 PM - Notfallgäu-Symposium 2022
12:00 AM - Invasive Notfalltechniken
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12:00 AM - Notfallmedizin am Schmelmerhof
Leitender Notarzt BAND Empfehlungen LNA (1999)
/in Leitender NotarztDie Bundesärztekammer (BÄK) hat 1988 in ihren Empfehlungen zum ‚Leitenden Notarzt‘ (siehe 3.3.1) zwar inhaltlich die grundsätzlichen Fortbildungsinhalte definiert und den Zeitrahmen insgesamt auf 40 Stunden festgelegt sowie angeregt, die Durchführung auf die Landesärztekammern bzw. ihre Fortbildungsakademien oder von diesen auf die Notarzt-Arbeitsgemeinschaften zu übetragen.
Stellungnahme der BAND zur Novellierung des RettAssG (NOTARZT 14 (1999) A 65)
/in Rettungsassistenten-GesetzAus aktuellem politischen Anlaß (‚Gesundheitsstrukturreform‘) sah sich die BAND Mitte 1999 veranlaßt, die bereits im ‚Reisensburger Memorandum‘ vom Oktober 1996 (siehe 4.5.1) erhobenen Forderungen erneut durch die hier wiedergegebene Stellungnahme öffentlich zu unterstützen.
4. Leinsweiler Gespräche 1999
/in Leinsweiler GesprächeDie 4. Leinsweiler Gespräche – erstmals unter Mitverantwortung der BAND – standen unter dem Leitwort: „Probleme der notfallmedizinischen Versorgung der Bevölkerung in der Bundesrepublik Deutschland“ und fassten schlagwortartig die aktuellen notfallmedizinischen Diskussionsthemen zusammen.
Empfehlungen der 2. Bundeskonsensuskonferenz 1998
/in Notarzt-QualifikationWiederum auf Initiative der Ärztekammer Westfalen-Lippe fand am 16. 11. 1998 in Münster die zweite ‚Bundeskonsensuskonferenz‘ statt mit dem Ziel, die 1994 beschlossenen einheitlichen Vorgaben zur Qualifikation des Notarztes im Rahmen des Fachkundenachweises ‚Rettungsdienst‘ (siehe 3.2.2.1) hinsichtlich ihrer Umsetzung und auf Grund der bisherigen Erfahrungen zu überprüfen und ggf. zu aktualisieren. Einige Landesärztekammern planten bereits eine ‚Zusatzbezeichnung‘ und auch die BAND und die DIVI forderten eine Anhebung des Qualifikationsniveaus insbesondere im Hinblick auf die Vermittlung praktischer Kenntnisse und Erfahrungen.
3. Leinsweiler Gespräche 1998
/in Leinsweiler GesprächeThemenschwerpunkte waren die Zusammenarbeit zwischen Notfallrettung und kassenärztlichem Bereitschaftsdienst sowie der Aufgabenbereich des Ärztlichen Leiters Notarztstandort (siehe Internet agswn).
BAND zu First-Responder-Systemen (1998)
/in First ResponderBei einem organisierten Erst-Helfer-System handelt es sich nach unserer Auffassung um speziell zusätzlich ausgebildete und ausgerüstete, möglichst ständig einsatzbereite Ersthelfer, die auf Anforderung der Leistelle für den Feuerschutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz bei lebensbedrohlich Verletzten/akut Erkrankten bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes zum Einsatz kommen. Diese Hilfeleistung ist nicht gekoppelt an die Organisation, die die Weiterversorgung und den Transport im Rahmen des Rettungsdienstes durchführt.
2. Leinsweiler Gespräche 1997
/in Leinsweiler GesprächeThemenschwerpunkte waren Struktur und Aufgaben der Rettungsleitstelle und die Musterweiterbildungsordnung für eine Zusatzbezeichnung „Notfallmedizin“ (siehe Internet agswn). Ergebnisse der Diskussion zur Struktur der Rettungsleitstelle aus den 1. Leinsweiler Gesprächen wurden aufgegriffen und anhand der Schlussfolgerungen des interdisziplinären Workshops „Leitstelle“ des Instituts für Rettungsdienst des DRK diskutiert.
BAND-Empfehlungen zu Sichtungskategorien (1997)
/in SichtungEmpfehlungen der BAND zu Sichtungskategorien und zur medizinischen Dokumentation beim Großschadensfall — Modifikation der katastrophenmedizinischen Sichtungskategorien
BAND zur notfallmedizinischen Versorgung der Bevölkerung 1996
/in Rettungsdienst in DeutschlandDer ,Ärztliche Leiter Notarztstandort‘ ist der für die Auswahl und Überwachung der Notärzte zuständige, weisungsbefugte Arzt eines am Notarztdienst teilnehmenden Krankenhauses. Ihm obliegt die Sach- und Fachaufsicht für diesen Notarztstandort.
Reisensburger Memorandum 1996
/in Rettungsassistenten-GesetzBereits 7 Jahre nach der Verabschiedung des Rettungsassistentengesetzes (RettAssG) fand auf Schloss Reisensburg am 18. 10. 1996 ein interdisziplinärer Workshop statt. Anlass dieser Bestandsaufnahme war die übereinstimmende Ansicht, dass sich die Hoffnungen einer grundsätzlich besseren Qualifizierung des Rettungsdienstfachpersonals mit Verabschiedung des RettAssG und der zugehörigen Ausbildungs- und Prüfungsordnung (RettAssAPrV) offensichtlich nicht erfüllt hatten.