4. Leinsweiler Gespräche 25.-26. Juni 1999
Die 4. Leinsweiler Gespräche – erstmals unter Mitverantwortung der BAND – standen unter dem Leitwort:
„Probleme der notfallmedizinischen Versorgung der Bevölkerung in der Bundesrepublik Deutschland“ und fassten schlagwortartig die aktuellen notfallmedizinischen Diskussionsthemen zusammen:
- Leistungen des Rettungsdienstes sind vordringlich medizinische Leistungen – eine entsprechende Änderung im SGB V sollte schnellstmöglich erfolgen.
- Die kassenärztlichen Vereinigungen erfüllen einen Teil ihres Versorgungsauftrages nur unzureichend, weil dringliche Hausbesuche vor allem während der Sprechstundenzeit häufig auf den Notarztdienst abgeschoben werden – dies kann nur durch eine enge Verzahnung beider Dienste (Stichwort: integrierte Leitstelle), ggfs. festgeschrieben im SGB V geändert werden.
- Das ärztliche Primat bei der Notfallversorgung manifest oder potentiell vitalbedrohter Patienten ist unverzichtbar. Mit verbesserter Aus- und Fortbildung können den Rettungsassistenten umfangreichere Aufgaben zugewiesen werden.
- Die Hilfsfrist als organisatorische Planungsgröße umfasst das Zeitintervall vom Eingang der Notfallmeldung in der Rettungsleitstelle bis zum Eintreffen des ersten geeigneten Rettungsmittels am Notfallort (öffentliche Straße) und ist vom medizinisch relevanten „therapiefreien Intervall“ (Eintritt des Notfalls bis Beginn suffizienter Hilfe) zu unterscheiden.