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12. Leinsweiler Gespräche (agswn e.V. in Zusammenarbeit mit INM, IfN und BAND) vom 29.–30.06.2007

Das Gebot der Wirtschaftlichkeit domi­niert in allen Bereichen des Gesundheits­wesens. Dabei ist die Sichtweise der Ge­sunden (Beitragsstabilität bei den Sozialabgaben) eine ganz andere als die Sicht der Kranken (medizinische Versorgung auf höchstmöglichem Niveau). Die Kos­tenträger stehen unter erheblichem Spar­zwang und fordern von ihren gesund­heitspolitischen Partnern ein differen­ziertes Kostenbewusstsein in allen Leis­tungsbereichen ein. Dies hat auch gravie­rende Auswirkungen auf die notfallme­dizinische Versorgung der Bevölkerung. Hilfsorganisationen und Rettungszweck­verbände suchen nach Einsparpotenzia­len im personalintensiven Rettungsdienst, Kliniken buhlen um wirtschaftlich inter­essante Notfallpatienten und reduzieren gleichzeitig aus ihrer Sicht unwirtschaft­liche Kapazitäten der Akutversorgung, insbesondere im traumatologischen Be­reich. Der Notarzt sitzt in seinem Bemüh­en, Anwalt des Notfallpatienten zu sein, zwischen allen Stühlen.

T. Schlechtriemen1, 6 , B. Dirks2 , C.-K. Lackner3 , H. Moecke4 , D. Blumenberg 5

1 Klinik für Anästhesie, Intensivmedizin, Notfallmedizin und Schmerztherapie, Klinikum Saarbrücken
2 Sektion Notfallmedizin, Klinik für Anästhesiologie, Universität Ulm
3 Institut für Notfallmedizin und Medizinmanagement (INM), Klinikum der Universität München
4 Asklepios Klinik Nord, Institut für Notfallmedizin, LBK Hamburg GmbH, Hamburg
5 Klinik für Anästhesiologie, Klinikum Osnabrück
6 Rettungsdienst Saarland, Rettungszweckverband Saar, Bexbach

Wirtschaftlichkeit im Rettungsdienst

12. Leinsweiler Gespräche der agswn e.V. in Zusammenarbeit mit INM, IfN und BAND, 29.- 30. Juni 2007

Das Gebot der Wirtschaftlichkeit domi­niert in allen Bereichen des Gesundheits­wesens. Dabei ist die Sichtweise der Ge­sunden (Beitragsstabilität bei den Sozialabgaben) eine ganz andere als die Sicht der Kranken (medizinische Versorgung auf höchstmöglichem Niveau). Die Kos­tenträger stehen unter erheblichem Spar­zwang und fordern von ihren gesund­heitspolitischen Partnern ein differen­ziertes Kostenbewusstsein in allen Leis­tungsbereichen ein. Dies hat auch gravie­rende Auswirkungen auf die notfallme­dizinische Versorgung der Bevölkerung. Hilfsorganisationen und Rettungszweck­verbände suchen nach Einsparpotenzia­len im personalintensiven Rettungsdienst, Kliniken buhlen um wirtschaftlich inter­essante Notfallpatienten und reduzieren gleichzeitig aus ihrer Sicht unwirtschaft­liche Kapazitäten der Akutversorgung, insbesondere im traumatologischen Be­reich. Der Notarzt sitzt in seinem Bemüh­en, Anwalt des Notfallpatienten zu sein, zwischen allen Stühlen.

Die 12. Leinsweiler Gespräche beschäftigten sich daher mit dem zentralen Thema Wirtschaft-lichkeit im Rettungsdienst. Teilnehmer der Ver­anstaltung waren verantwortliche Vertre­ter der Hilfsorganisationen, Mitarbeiter der Kostenträger sowie Vertreter der für den Rettungsdienst zuständigen Ministe­rien der Länder und der Arbeitsgemein­schaften der Notärzte.

Zukunftsfähigkeit eines qualitativ hochwertigen Rettungsdienstes

Zu Beginn des Symposiums nahm B. Dirks (Ulm) in einem Grundsatzrefe­rat aus notärztlicher Sicht dazu Stellung, wie eine bedarfsgerechte Versorgung der Bevölkerung auf dem aktuellen Stand der Notfallmedizin zukünftig ermöglicht wer­den kann. Der aktuelle Stand der Notfall­medizin umfasst präklinisch insbesonde­re Diagnose und Therapie nach den Leit­linien der jeweiligen Fachgesellschaften sowie die Auswahl der für das spezifische Krankheitsbild geeigneten Zielklinik. Um dies bedarfsgerecht umsetzen zu können, ist eine optimale rettungsdienstliche In­frastruktur erforderlich, die beispielswei­se für die Rettungsleitstelle als zentrale Schaltstelle des Rettungsdienstes die Nut­zung der europaweit vorgegebenen Not­rufnummer 112, Leitstellentechnologie auf neuestem Stand, gut geschultes Personal (z. B. Ausbildung in Gesprächsführung, Dispositionsvorgaben des ÄLRD) sowie die Nutzung von GPS-gestützten gra­fischen Dispositionssystemen umfasst. Die Standortverteilung der Rettungsmit­tel muss die Einhaltung der gesetzlich festgelegten und in den Landesrettungs­dienstgesetzen oder deren Ausführungs­verordnungen verankerten Hilfsfrist er­möglichen.

Durch die Zusatzbezeichnung Notfall­medizin und die längst überfällige Novel­lierung der Ausbildung der Rettungsassis­tenten sowie eine praxisnahe verpflichten­de notfallmedizinische Fortbildung ist eine geeignete Personalqualifikation zu sichern. Die materielle Ausstattung der Rettungs­mittel muss dem aktuellen Stand der Not­fallmedizin entsprechen (z. B. 12-Kanal-EKG, Möglichkeit der Thrombolyse, AED-Ausstattung der KTWs). Aber auch die ge­sundheitspolitische Krankenhausplanung sollte für den Erhalt einer Krankenhaus­infrastruktur sorgen, die das zeitgerechte Erreichen geeigneter Zielkliniken ermög­licht. Dirks fasste seine Ausführungen mit der Feststellung zusammen, dass der Be­darf einer Versorgung auf dem aktuellen Stand der Notfallmedizin notärztlicher­seits breit diskutiert und gut definiert ist. Bei wachsenden diagnostischen und the­rapeutischen Möglichkeiten, von denen der Patient zu profitieren erwartet, und gleichzeitig steigender demografischer Last ist die vielfach geforderte kostenneu­trale Entwicklung der Notfallmedizin un­möglich. Es ist Aufgabe der Politik, den gewünschten Erfüllungsgrad notfallme­dizinischer Möglichkeiten nach Zeit und Umfang im gesellschaftlichen Konsens zu definieren.

Wie trotz Verbesserung der Qualität Kosten im Rettungsdienst eingespart wer­den können, erläuterten M. Bayeff-Filloff (Rosenheim) und S. Gross (München) am Beispiel der bayerischen TRUST-Studie. Vor Studienbeginn stellte sich die Situati­on in Bayern – und dies gilt sicherlich für alle übrigen Bundesländer in ähnlicher Weise – so dar, dass Aufgaben- und Kos­tenträger im Rettungsdienst über keine neutrale Datengrundlage zur Entschei­dungsfindung in Fragen der rettungs­dienstlichen Infrastruktur verfügten.

  • Die Bedarfsfeststellung erfolgte in der Regel durch die rettungsdienstlichen Leistungserbringer selbst.

Mangels neutraler Entscheidungsgrund­lagen wurden politisch geprägte Festle­gungen hinsichtlich Infrastruktur und Versorgungsbedarf getroffen. Entschei­dendes Ziel der Trend- und Strukturana­lyse (TRUST-Gutachten; http://www.inm-online.de/de/gutachten/trust/index.html) waren transparenzbildende Maßnahmen auf der Grundlage von wissenschaftlich gesicherter Methodik (Bedarfsermittlung nach dem Perzentilenmodell, Analyse des Standortnetzes mit GIS-System) inklusive „Was-wäre-wenn-Analysen“ mittels Com­putersimulation mit konsekutiver Perso­nalbedarfs- und Personalkostenanalyse. Auf dem Boden einer transparenten und einheitlichen Datengrundlage lassen sich mit einer Optimierung der Struktur- und Prozessqualität im Rettungsdienst unnö­tige Strukturen abbauen, die Personalkos­ten des Einsatzpersonals (mit 65% größ­ter Kostenblock im Rettungsdienst) bei­spielsweise durch Optimierung der Fach­kraftquote auf die Erstattung des Notwen­digen begrenzen und die Effizienz des Rettungsdienstes durch Reduzierung ret­tungsdienstfremder Leistungen (z. lan­ge Verweildauer am Zielkrankenhaus durch Einbindung des Rettungsdienst­personals in innerklinische Transportauf­gaben) steigern. Insgesamt konnte so im Jahr 2004 ein Betrag von 21,9 Mio. EUR eingespart und die Kostensteigerung im Rettungsdienst seit 2004 deutlich abge­bremst werden.

In der sich den Referaten anschließen­den Plenumsdiskussion wurde festgestellt, dass die Bedarfsfestlegung im Rettungs­dienst klare gesetzliche Regelungen be­züglich Hilfsfrist und Sicherheitsniveau sowie eine neutrale, sauber erhobene Da­tenbasis erfordert. Regionale oder gar nur standortbezogene rettungsdienstliche Gutachten sind nicht zielführend, son­dern ein flächendeckendes, landesweites Datenmanagement sollte Grundlage der Bedarfsfestlegung sein. Nach Erfah­rung einiger Diskussionsteilnehmer las­sen sich landesweit einheitliche Vorgaben gegen lokalpolitischen Widerstand bes­ser durchsetzen. Als Resümee wurde fest­gehalten, dass die politischen Entschei­dungsträger in der Verantwortung ste­hen, die Bediensicherheit des Rettungs­dienstes definieren zu müssen, und die ge­sellschaftliche Vorgabe, welcher Standard noch finanziert werden kann, zu treffen haben. Die Diskussionsteilnehmer waren sich jedoch auch darüber einig, dass eine Strukturoptimierung im Rettungsdienst wichtig ist, aber auch die Überwachung der medizinischen Versorgungsqualität essenziell ist, etwa durch Qualitätsma­nagement von Tracerdiagnosen, Überwa­chung der Qualität der Leitstellendisposi­tion mittels beispielsweise der in Hessen genutzten Rückmeldezahl und Überwa­chung der Zeitspanne bis zur definitiven Versorgung von Hochrisikopatienten an der Schnittstelle zu den Zielkliniken („timeto definitive care“). Dabei müs­sen die Kostenträger in die Bedarfsfestle­gung wie die QM-Prozesse eingebunden werden, denn nur so tragen sie die Ergeb­nisse mit. Gerade die Schnittstelle zu den Kliniken trägt in für den Rettungsdienst zukunftsweisenden Netzwerkkonzepten (z. B. Traumanetzwerk der DGU, Herzin­farktnetzwerk) zur Optimierung der me­dizinischen Versorgungsqualität wie der bereichsübergreifenden Umsetzung von QM-Vorgaben bei.

Mit dem „Faktor Personal“, der größ­ten Kostenherausforderung im Rettungs­dienst, befasste sich K. Runggaldier (Köln) in seinem Referat „Preisdumping im Ret­tungsdienst – ein Fass ohne Boden“. Der große Kostendruck im Gesundheitswe­sen sowie die wettbewerbsrechtlichen Entwicklungen auf EU-Ebene führen zu einer veränderten und neuen Verteilung des Marktes. Qualität wird unterstellt, und es zählt ausschließlich der Preis einer Dienstleistung, was dazu führt, dass sich einige Leistungserbringer Aufträge zum Teil „um jeden Preis“ mit konsekutivem Lohndumping (die größten Einsparpo­tenziale liegen mit 70–80% der Gesamt­kosten im Personalbereich) und manch­mal auch Spendenquersubventionierung sichern. Aufgrund der Heterogenität des bundesdeutschen Rettungsdienstes wird die Dramatik dieser Entwicklung noch nicht überall erkannt, und es variieren die rettungsdienstlichen Vorhaltekosten bun­desweit um bis zu 150%. Konkret variiert das Nettogehalt eines Rettungsassisten­ten von 900 EUR bis zu 1900 EUR. Um trotz dieser Entwicklung einen qualita­tiv hochwertigen Rettungsdienst auch zu­künftig gewährleisten zu können, bedarf es einer transparenten und eindeutigen Ausschreibung rettungsdienstlicher Leis­tungen. Definition, vertragliche Fixierung und insbesondere auch Überprüfung von Mindeststandards in der Leistungserbrin­gung mit klaren, eindeutigen Messkrite­rien beispielsweise zur Personalqualifika­tion und -weiterbildung oder zur medi­zinischen Versorgungsqualität sind hier­bei essenziell. Schlechte Leistungen so­wie Vertrags- oder gar Gesetzesverstöße müssen konsequent geahndet werden und Auswirkungen auf zukünftige Ausschrei­bungen haben.

In der anschließenden Plenumsdiskus­sion wurde festgestellt, dass das europä­ische Wettbewerbsrecht zu bedenklichen sozialpolitischen Veränderungen, wie bei­spielsweise der Ausgründung von GmbHs sowie der Reduzierung von Vollarbeitsver­hältnissen, führt. In einigen Kommunen gibt es mittlerweile ein Kaskadenmodell für das Einkommen der Rettungsdienst-

­mitarbeiter, in dem die gleiche Arbeits­leistung aufgrund unterschiedlicher An­stellungs-verhältnisse höchst unterschied­lich bezahlt wird. Dies hat klare Auswir­kungen auf die Arbeitszufriedenheit und die Arbeitsqualität. Die Diskussionsteil­nehmer unterstützten die von Runggal­dier in seinem Vortrag vorgegebene For­derung nach Definition klarer Qualitäts­vorgaben in Ausschreibungen, um miss­bräuchliche Entwicklungen zu reduzie­ren. Sie wiesen hierzu aber auch darauf hin, dass die Überprüfung und Kontrol­le von Ausschreibungsvorgaben wegen schlechter Daten oft nur eingeschränkt möglich ist. Aus Sicht der Vertreter der Länderministerien wurde diskutiert, dass Ausschreibungen mit kurzer Laufzeit (alle 4–5 Jahre) im Rettungsdienst die Schwie­rigkeit beinhalten, dass zum Teil notwen­dige erhebliche Investitionen nicht sicher refinanziert werden können. Die Vertre­ter der Krankenkassen betonten, dass die Kostenträger Qualitätsvorgaben bei sinn­voller Einbindung in die Vergabeverfah­ren sehr wohl mittragen. Allerdings müs­se der zu erbringende Leistungskatalog im Vorfeld differenziert abgesprochen wer­den. Die Diskussion führte zu dem Resü­mee, dass eine unabhängige Kontrolle der Erfüllung der mit der Vergabe vereinbar­ten medizinischen Versorgungskriterien durch den Ärztlichen Leiter Rettungs­dienst Voraussetzung für eine suffiziente und bedarfsgerechte präklinische Patien­tenversorgung ist.

Beitrag der Partner im Rettungsdienst

Der 2. Tag der Leinsweiler Gespräche be­schäftigte sich mit dem Beitrag der Hilfsorganisationen und der Kostenträger zur Optimierung der Wirtschaftlichkeit des Rettungsdienstes. S. Topp (Berlin) analy­sierte in seinem Vortrag kritisch die Kos­tenstrukturen des Rettungsdienstes. Die Rahmenbedingungen der Dienstleistung „Rettungsdienst“ sind von den Hilfsor­ganisationen als Leistungserbringer im Rettungsdienst wenig beeinflussbar und werden fast ausschließlich durch die Leis­tungsträger bzw. Leistungsbeschreiber (z. B. Landesgesetzgeber) festgelegt. So definiert die in der Regel gesetzlich vorge­gebene Hilfsfrist die Infrastruktur und da­mit die Vorhaltekosten des Rettungsdiens­tes. Die Vorgaben zur Personalqualifikati­on beeinflussen nachhaltig die Personal­kosten, die im Rettungsdienst 70–80% der Gesamtkosten ausmachen (s. oben), und die vorgeschriebenen Ausrüstungsstan­dards der Rettungsmittel (z. B. EN 1789 für Kranken- und Rettungswagen oder DIN 75 079 für Notarzteinsatzfahrzeuge) legen die Sachkosten weitgehend fest. Bei somit sehr eingeschränkten Reaktionsmöglich­keiten hinsichtlich der Fixkosten des Ret­tungsdienstes sollen kostenrelevante Ent­wicklungen wie höheres Fahrtaufkommen infolge der demografischen Entwicklung, Strukturveränderungen in der Kranken­hauslandschaft mit abnehmender Zahl an Akutkrankenhäusern und damit ver­längerten Transportstrecken, detaillierte Kostenrechnung mit Trennung von Not­fallrettung und Krankentransport sowie höhere Qualifikationsvorgaben (z. B. Ret­tungsassistenten in NEFs) und Verände­rungen der Arbeitszeitvorgaben möglichst kostenneutral umgesetzt werden. Dies ist nicht möglich: Kostensteigerungen durch Veränderungen der Rahmenbedingungen sind allenfalls abzufedern durch Kosten­einsparungen z. B. im organisatorischen Bereich (Zusammenfassung von Ret­tungsdienstbereichen zu größeren opera­tiven Einheiten, gemeinsame Fahrzeug- und Materialbeschaffung, Nutzung von Querverbindungen zwischen Notfallret­tung und Krankentransport sowie zwi­schen Rettungsdienst und Katastrophen­schutz). Hierbei ist der Rückgriff auf be­lastbare Daten (analog zum TRUST-Gut­achten in Bayern) sowie eine enge Koo­peration zwischen Trägern des Rettungs­dienstes, Leistungserbringern und Kosten­trägern v. a. durch Definition einheitlicher Qualitätsstandards – auch als Grundlage von Ausschreibungen – unverzichtbar.

In der anschließenden Diskussion wur­de insbesondere die Thematik einer Quer­verbindung von Rettungsdienst und Ka­tastrophenschutz ausgiebig diskutiert. Während auf der einen Seite eine Quer­finanzierung gesellschaftlicher Aufga­ben (Katastrophenschutz) durch den Ret­tungsdienst – auch wegen der unterschied­lichen Kostenträger – abgelehnt wurde, wiesen andere Diskussionsteilnehmer dar­auf hin, dass massive Synergieeffekte zwi­schen beiden Aufgabenbereichen insbe­sondere beim Massenanfall von Verletz­ten (MANV) bzw. Massenanfall von Er­krankten/Infizierten (MANI) genutzt wer­den müssten. Katastrophenschutz sei ohne Hilfsorganisationen weder denkbar noch finanzierbar. Brechen den Hilfsorganisa­tionen die Einnahmen im Rettungsdienst weg, fehlen sie im Katastrophenschutz. Allerdings darf die Querverbindung zwi­schen Rettungsdienst und Katastrophen­schutz nicht als Totschlagsargument gegen eine exakte Kostenrechnung im Rettungs­dienst angeführt werden.

  • Qualitätssteigernde Initiativen müssen nicht zum Verzicht auf ehrenamtliches Engagement im Rettungsdienst führen

Ein weiteres wichtiges Diskussionsthema war die Bedeutung des ehrenamtlichen Engagements im Rettungsdienst, und zwar im Hinblick auf Qualität und Wirt­schaftlichkeit. Man war sich einig, dass im Rettungsdienst nicht nach Anstellungssta­tus, sondern nach Qualifikation differen­ziert wird, aber mit zunehmender Qualifi­kation der Anteil der ehrenamtlichen Mit­arbeiter abnimmt. Qualitätssteigernde In­itiativen – wie etwa die berufspolitisch seit Langem geforderte 3-jährige Ausbildung der Rettungsassistenten – müssen nicht zwangsläufig zum Verzicht auf ehrenamt­liches Engagement im Rettungsdienst füh­ren. Finanzierbar ist kein rein hauptamt­liches System, insbesondere nicht, wenn der medizinische Katastrophenschutz ebenfalls abgedeckt werden soll. Sinnvoll ist ein qualifiziertes Ehrenamt mit diffe­renzierten Aufgaben (z. B. als Fahrer der Rettungsmittel) unter Qualitätskontrolle des Ärztlichen Leiters Rettungsdienst.

H.-J. Junker und M. Heck (Hanau) stellten in ihrem Referat „Kostenträger – nur Rotstift oder auch Ideen zur Kosten­reduktion“ dar, dass aus Sicht der Kosten­träger Optimierungs-potenzial zur Steige­rung der Wirtschaftlichkeit insbesondere bei der Einsatzsteuerung im Bereich der Rettungsleitstelle, in den Auswahlverfah­ren zur Vergabe rettungsdienstlicher Leis­tungen und im Bereich der Notarztsyste­me besteht. Allein durch die Zusammen­legung von kleinen zu überregionalen Rettungsleitstellen lassen sich erhebliche Einsparpotenziale im Bereich der Leitstel­le selbst wie durch bessere Regulation der Patientenströme erzielen. Für Niedersach­sen berechnete das zuständige Fachminis­terium, dass mit der geplanten Leitstellen­reduzierung der notwendige Investitions­bedarf für den Digitalfunk sogar über­kompensiert wird. Insbesondere sollten die Leitstellenbereiche den Krankenh­ausversorgungsbereichen der überregio­nalen Kliniken angepasst sein. Dispositi­onsstrategien der Rettungsleitstellen, die nicht auf nachvollziehbaren Algorithmen beruhen, führen verstärkt zu unnötigen Kosten, beispielsweise Fehleinweisung in für die Versorgung ungeeignete Zielkli­niken mit anschließender Weiterverle­gung. Durch Implementierung von GPS-gesteuerter Disposition und Umsetzung mobiler Wachenstrategien lassen sich – wie von der AOK Hessen unterstützte Modellprojekte zeigen – die verfügbaren Rettungsmittel optimal nutzen und unnö­tige Vorhaltungen reduzieren.

  • Die Synchronisierung von Rettungsdienst- und Krankenhausplanung ist erforderlich

Durch konsequente Einführung von Aus­wahlverfahren zur Vergabe rettungs­dienstlicher Leistungen unter Einbindung des Rettungsdienstträgers, des Ärztlichen Leiters Rettungsdienst und der Kranken­kassen können nicht nur die EU-recht­lichen Vorgaben eingehalten, sondern v. a. die rettungsdienstliche Leistung auf einem für alle Leistungserbringer einheitlichen und verbindlichen Qualitätsniveau fest­geschrieben werden. Derart transparent gemachte Leistungsanforderungen opti­mieren die Kosten und folgen dem Wirt­schaftlichkeitsgebot der Kostenträger.

Im Bereich der Notarztsysteme, deren Kosten innerhalb eines Bundeslandes er­heblich variieren, liegen aus Sicht der Kos­tenträger Einsparungspotenziale insbeson­dere im Bereich organisatorischer Maßnah­men, die die Nutzung der notärztlichen Ar­beitskraft in den Standortkliniken außer­halb der Einsatzzeiten gewährleisten, sowie in der Berücksichtigung von Arztgemein­schaften oder niedergelassenen Ärzten bei der Ausschreibung von Notarztsystemen.

In der Diskussion wurde insbesondere die Forderung der Referenten nach Syn­chronisierung von Rettungsdienst-und Krankenhausplanung – etwa durch Fest­legung der Notfallversorgungs-kapazi­täten im Krankenhausstrukturplan – un­terstützt. Man war sich einig darüber, dass die Auswirkungen des Rettungsdiens­tes auf die Kosten im Gesundheitssystem eher unterschätzt werden. Durch ambu­lante rettungsdienstliche Versorgung kön­nen unnötige Krankenhaus-aufenthalte vermieden und damit erhebliche Kosten im Gesundheitswesen eingespart werden. Hierzu bedarf es jedoch sowohl einer Ver­zahnung des notärztlichen Dienstes mit Leistungen des kassenärztlichen Bereit­schaftsdienst unter einheitlicher Koor­dination durch eine integrierte Leitstelle wie des Aufbaus von Netzwerkkonzepten mit enger Verbindung zwischen präkli­nischer und innerklinischer Behandlung und einem differenzierten Verlegungs­konzept, das einerseits die Möglichkeiten hoch spezialisierter Zentren nutzt und an­dererseits eine heimatnahe Patientenver­sorgung ermöglicht.

Kritisch angemerkt wurde in der Dis­kussionsrunde, dass eine Umsetzung der auf dieser Fachtagung in Leinsweiler vor­gestellten konstruktiven Vorschläge durch die Kostenträger nicht in allen Bundeslän­dern erwartet werden dürfe: Kostensätze und Umfang rettungsdienstlicher Leistun­gen, die in einem Bundesland am unteren Rand des Spektrums liegen, werden im an­deren Bundesland als völlig überzogen ab­gelehnt. Nur durch offene, sachorientierte, Rettungsdienstträger, Leistungserbringer und Krankenkassen gleichermaßen ein­beziehende Planung rettungsdienstlicher Strukturen und Abläufe auf dem Boden belastbarer Daten lassen sich Optimie­rungspotenziale zur wirtschaftlichen Ge­staltung der präklinischen Patientenver­sorgung bestmöglich ausschöpfen.

Korrespondenzadresse:

Dr. T. Schlechtriemen
Rettungsdienst Saarland,
Rettungszweckverband Saar
Saarpfalz-Park 9,
66450 Bexbach

E-Mail: schlechtriemen@rzv-saar.de

Die Leinsweiler Gespräche 2007 sind die 12. berufspolitische Tagung der Arbeitsgemein­schaft Südwestdeutscher Notärzte (agswn e.V.) in Zusammenarbeit mit dem Institut für Notfallmedizin und Medizinmanagement (INM) des Klinikums der Universität München, dem Institut für Notfallmedizin (IfN) der LBK Hamburg GmbH, der Bundesvereinigung der Arbeitsgemeinschaften der Notärzte Deutschlands (BAND e.V.) und dem Länder-Ausschuss Rettungswesen. Die Leinsweiler Gespräche finden im jährlichen Rhythmus statt und widmen sich zentralen Themen der Notfallmedizin und des Rettungsdienstes.

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Leinsweiler Gepräche

  • 12. Leinsweiler Gespräche 200730. Juni 2007 - 11:28
  • 11. Leinsweiler Gespräche 200615. Juli 2006 - 9:53
  • 10. Leinsweiler Gespräche 20052. Juli 2005 - 17:30
  • 9. Leinsweiler Gespräche 20043. Juli 2004 - 17:12
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  • 7. Leinsweiler Gespräche 20026. Juli 2002 - 16:41
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  • 5. Leinsweiler Gespräche 200018. Juni 2000 - 16:30
  • 4. Leinsweiler Gespräche 199926. Juni 1999 - 16:15
  • 3. Leinsweiler Gespräche 199817. Juli 1998 - 16:12
  • 2. Leinsweiler Gespräche 199719. Juli 1997 - 16:10
  • 1. Leinsweiler Gespräche 19967. Juli 1996 - 16:03

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