Der Chirurg Kirschner stellte 1938 die für die damalige Zeit revolutionäre Forderung auf, dass nicht der Verletzte so schnell wie möglich zum Arzt, sondern der Arzt schnellstmöglich zum Verletzten kommen müsse.
Damit war ärztlicherseits der Grundstein gelegt für eine rettungsdienstliche Entwicklung weg vom Transport- und hin zum Versorgungsauftrag. Das Herstellen der Transportfähigkeit und ein schonender Transport in geeignete Einrichtungen unter Vermeidung weiterer Schäden wurde zur rettungsdienstlichen Philosophie.
Bei den frühen ärztlichen Pionieren im Rettungsdienst stand noch die Unfallrettung im Vordergrund der Bemühungen mit z.B. dem Einsatz des ‚rollenden Operationssaales‘ durch Bauer 1953. Diese Konzeption der ‚Clinomobile‘ ist rasch verlassen worden, auch weil eben nicht die Verletzungen, sondern zunehmend nicht traumatologische bedingte Notfälle die Notfallrettung ausmachten.
Mit der von Ahnefeld entwickelten ‚Rettungskette‘ (chain of survival) fand schließlich die gesamte präklinisch mögliche Versorgung von Notfällen unter Einbeziehung aller bestimmenden Faktoren ihre umfassende strukturelle Darstellung.
Anfang bis Mitte der 70er-Jahre engagierten sich immer mehr Ärzte für eine Integration ärztlicher Kompetenz in den Rettungsdienst, zunächst als (ehrenamtliche) Notärzte und gemeinsam mit den Hilfsorganisationen z.B. bei den Rettungskongressen des DRK, die damals wesentlicher Motor der Reorganisation des Rettungsdienstes in Deutschland waren. So legte 1973 der damalige Bund-Länder-Ausschuß ‚Rettungswesen‘ sein ’Muster-Rettungsdienstgesetz‘ vor und in rascher Folge verabschiedeten nahezu alle Bundesländer entsprechende gesetzliche Vorschriften.
Ärztliche Kompetenz im Rettungsdienst wurde zunächst über die Qualifikation des Notarztes definiert. Die Deutsche Gesellschaft für Anästhesiologie und Intensivmedizin und der Berufsverband Deutscher Anästhesisten veröffentlichten hierzu 1979 und 1982 erste Empfehlungen, bevor die Bundesärztekammer 1984 empfahl, einen ‚Fachkundenachweis Rettungsdienst‘ einzuführen. 1993 und 1998 sind allerdings in zwei ‚Bundeskonsensuskonferenzen‘ bereits erweiterte Empfehlungen zur Qualifikation des Notarztes verabschiedet worden.
Parallel zur fortschreitenden Entwicklung ärztlicher Tätigkeiten im Rettungsdienst wurden über die notärztliche Tätigkeit hinausgehende ärztliche Funktionen diskutiert, definiert und hinsichtlich z.B. der Aufgaben und der Qualifikationsanforderungen von der Bundesärztekammer beschrieben: 1988 der ‚Leitende Notarzt‘ und 1995 der ‚Ärztliche Leiter Rettungsdienst‘.
Die DIVI hat erstmals 1997 und überarbeitet 2000 ihre Empfehlungen zum Notarzt bei Intensivtransporten veröffentlicht, die BAND 1999 ihre Empfehlungen zum Ärztlichen Leiter Notarztstandort.
In diesem Archiv sind die neben dem Notarzt definierten ärztlichen Funktionen im Rettungsdienst im Einzelnen dargestellt.
Positionspapier der BAND e.V. (1. Juni 2000)
/in Ärzte im RettungsdienstRettungsdienst als primär medizinische Dienstleistung erfordert die institutionalisierte Integration von Ärzten mit den hier dargestellten Aufgabenbereichen. Nur so wird der Rettungsdienst die zu Recht erwartete Qualität seiner Leistungen effektiv und effizient erbringen können. Genügend motivierte Notärzte stehen hierzu zur Verfügung.