50 Jahre Notrufnummern 110 und 112 (September 2023)
Seit dem 20.09.1973 gibt es sie bundesweit: die Notrufnummern 110 für Polizei und 112 für Rettungsdienst, Feuerwehr und Katastrophenschutz.
Seit dem 20.09.1973 gibt es sie bundesweit: die Notrufnummern 110 für Polizei und 112 für Rettungsdienst, Feuerwehr und Katastrophenschutz.
„Die Probleme des Rettungsdienstes sind vielfältig und betreffen alle Sektoren der Gesundheitsversorgung“, so lautet die Analyse des Bündnisses Pro Rettungsdienst in einer der letzten Pressemitteilungen. „Es braucht einen Gesetzgeber, der endlich entschlossen handelt, sonst ist die Katastrophe und der Zusammenbruch der Notfallversorgung nicht mehr aufzuhalten.“
Am 7. September ist die mit Spannung erwartete nächste Stellungnahme der Regierungskommission für eine moderne und bedarfsgerechte Krankenhausversorgung vorgestellt worden.
Wir haben diesen Bericht auf unserer Homepage verlinkt.
Wir werden uns intensiv damit auseinandersetzen – auch wegen der fundamentalen Vorschläge des Kommissionsberichtes.
Im Kontext einer dringend gebotenen Reform der Notfallversorgung ist es essenziell, einen ganzheitlichen Ansatz unter Einbeziehung der Krankenhausversorgung, der ambulanten kassenärztlichen und der Versorgung im Rettungs- und Notarztdienst zu verfolgen. Die Notfallversorgung umfasst alle drei Bereiche und ist nicht isoliert in jedem einzelnen regelbar. Anderenfalls droht das, ohnehin schon zu knapp gewordene Tischtuch bei alleiniger Neuordnung des einen in anderen Bereichen wieder hochzurutschen.
Die Einführung von Möglichkeiten zu einer telenotfallmedizinischen Unterstützung des
Rettungsdienstes durch sogenannte Telenotärzte (TNA) ist in einigen Bundesländern bereits weit
fortgeschritten, in anderen ist die Einführung bereits beschlossen. Es ist zu erwarten, dass in den
nächsten Jahren eine bundesweite Ausweitung der Telenotfallmedizin erfolgen wird. Aus Sicht der
BAND ist diese Entwicklung richtig und zu begrüßen, sofern dabei gewisse Rahmenbedingungen
erfüllt sind.
im Rahmen der 72. Mitgliederversammlung der Bundesvereinigung der Arbeitsgemeinschaften der Notärzte Deutschlands (BAND) e.V. wurde heute der bisherige Vorstand durch die Mitglieder im Amt bestätigt.
Die BAND e.V. begrüßt den Vorstoß des Bundesgesundheitsministeriums, die elektronische Patientenakte verpflichtend zu nutzen. Gerade in Notfallsituationen, bei denen Patient:innen nicht selbst in der Lage sind, über ihre Vorerkrankungen und Medikation Auskünfte zu geben, kann ein schneller Informationsgewinn für Notärzt:innen und Rettungsfachpersonal Leben retten.
Die Auswirkungen der Krankenhausstrukturreform auf den Rettungsdienst sind bislang nicht berücksichtigt worden, dies kann zur weiteren Überlastung des Systems führen. Daher fordert das Bündnis Pro Rettungsdienst, die notwendigen Reformen aufeinander abgestimmt anzugehen und die gegenseitigen Auswirkungen zu betrachten. Die Krankenhausstrukturreform muss wie geplant mit der Reform der Notfallversorgung einhergehen. Die Bundesländer haben sich jedoch auf der Amtschefkonferenz dagegen ausgesprochen, die Krankenhausstrukturreform und die Reform der Notfallversorgung zusammen zu bearbeiten.
Die Einführung von Möglichkeiten zu einer telenotfallmedizinischen Unterstützung des
Rettungsdienstes durch sogenannte Telenotärzte (TNA) ist in einigen Bundesländern bereits weit
fortgeschritten, in anderen ist die Einführung bereits beschlossen. Es ist zu erwarten, dass in den
nächsten Jahren eine bundesweite Ausweitung der Telenotfallmedizin erfolgen wird. Aus Sicht der
BAND ist diese Entwicklung richtig und zu begrüßen, sofern dabei gewisse Rahmenbedingungen
erfüllt sind.
Die Regierungskommission für eine moderne und bedarfsgerechte Krankenhausversorgung hat in ihrer vierten Stellungnahme eine Empfehlung zur Reform der Notfall- und Akutversorgung in Deutschland – Integrierte Notfallzentren und Integrierte Leitstellen erausgegeben.
Geschäftsstelle der BAND e.V.
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