Anwendung von BtMG-gelisteten Opiaten und Opioiden durch Notfallsanitäter/-innen (Okt 2021)

Die adäquate Linderung von Schmerzen ist eine wichtige Maßnahme der prähospitalen Notfallmedizin. Eine unzureichende Behandlung kann sowohl für Patienten und Patientinnen als auch für Behandelnde unbefriedigend und emotional belastend sein. Da hochpotente Analgetika weitgehend dem Betäubungsmittelgesetz (BtMG) unterliegen, stehen Notfallsanitäter/-innen im Wege der Vorabdelegation vielfach nur weniger wirksame Präparate zur Verfügung. Das BtMG stellt für eine zielgerichtete Bereitstellung von Opiaten und Opioiden zur Applikation durch Notfallsanitäter/-innen eine erhebliche Hürde dar, da für eine rechtssichere Vorabdelegation hohe Auflagen erfüllt werden müssen. Die BAND fordert eine Überarbeitung des BtMG zur Erzielung eines analgetischen Gesamtkonzeptes, so dass Notfallpatienten und -patientinnen nicht unter erheblichen Schmerzzuständen leiden müssen, wenn diese sicher behandelbar sind.

Die BAND unterstützt die Durchführung heilkundlicher Maßnahmen durch Notfallsanitäter/innen im Rahmen des NotSanG (Apr 2021)

Anfang März 2021 trat eine Änderung des Notfallsanitätergesetzes (NotSanG) in Kraft. Das Ziel dieser Änderung ist die Schaffung einer rechtssicheren Arbeitsgrundlage für Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter im Zusammenhang mit eigenverantwortlichen Entscheidungen zum Einsatz heilkundlicher Maßnahmen in besonderen Situationen. Die BAND nimmt Stellung und fordert konkrete administrative Schritte, um das Gesetz erfolgreich umzusetzen.

Covid-19 Coronavirus

Leitplanken für Notärztinnen und Notärzte bei der Zuteilung von Behandlungsressourcen im Kontext der COVID-19-Pandemie (Mrz 2020)

Die „Leitplanken für Notärztinnen und Notärzte bei der Zuteilung von Behandlungsressourcen im Kontext der COVID-19- Pandemie“ sollen für den Fall eines drastischen Ressourcenmangels eine ethische Orientierung für Notärzte bieten. Über die Zuteilung der überlebensnotwendigen Beatmungsplätze soll nicht im Rettungsdienst entschieden werden, sondern in der Notaufnahme der Kliniken durch erfahrene Intensivmediziner.

Covid-19 Coronavirus

Mitarbeiter im Rettungsdienst haben höchste Impfpriorität

In der vom Bundesministerium für Gesundheit veröffentlichten Verordnung zum Anspruch auf Schutzimpfung gegen das Coronavirus SARS-CoV-2  sind in der Kategorie mit höchster Impfpriorität – neben den hochgefährdeten sehr alten und pflegebedürftigen Patienten und ihren Pflegekräften – auch Personengruppen aufgeführt, „die in Bereichen medizinischer Einrichtungen mit einem sehr hohen Expositionsrisiko in Bezug auf das Coronavirus SARS-CoV-2 tätig sind“. Dazu gehören ausdrücklich auch die Mitarbeiter im Rettungsdienst, gemeinsam mit  Beschäftigten auf Intensivstationen, in Notaufnahmen , in der Palliativversorgung und in Impfzentren.

Stellungnahme zum Referentenentwurf zur Änderung des Notfallsanitätergesetzes (Dez 2020)

Die BAND e.V. begrüßt den Referentenentwurf und hält ihn für grundsätzlich geeignet, die Rechtssicherheit für die behandelnden Notfallsanitäterinnen und -sanitäter wie auch die Sicherheit der Notfallpatientinnen und -patienten zu verbessern.

Empfehlungen zum strukturierten Übergabeprozess in der Notaufnahme

Unter Federführung der DGINA und unter Mitarbeit zahlreicher Fachgesellschaften und Organisationen, darunter auch der BAND, wurde ein Konsensuspapier erarbeitet, das die Verbesserung der Kommunikation zwischen den Beteiligten und letztlich die Verbesserung der Patientensicherheit zum Ziel hat. Im Konsensuspapier werden 15 Empfehlungen für einen strukturierten Übergabeprozess vorgestellt.

Geplante Änderung des Notfallsanitätergesetzes: Aktueller Stand, kurz und knapp übersetzt

Eine Änderung des Notfallsanitätergesetzes mit dem Ziel einer Verbesserung der Rechtssicherheit bei der Übernahme heilkundlicher Maßnahmen wurde erstmals vor einem Jahr vom Bundesrat initiiert. Ein entsprechender Referentenentwurf des Bundesministeriums für Gesundheit passierte nach Anhörung der Verbände und einigen Änderungen inzwischen das Bundeskabinett und liegt nun dem Bundesrat zur kurzfristigen Entscheidung vor.

Covid-19 Coronavirus

Notärzte fordern Priorisierung der Beschäftigten im Rettungsdienst bei einer COVID-19-Impfung

Die Bundesvereinigung der Arbeitsgemeinschaften der Notärzte Deutschlands BAND e.V. verweist auf die Notwendigkeit, Notärzte und Rettungsdienstfachpersonal bei der Versorgung mit einem zukünftigen COVID-19-Impfstoff neben anderen Beschäftigten im Gesundheitswesen bevorzugt zu berücksichtigen.

(Muster-) Kursbuch allgemeine und spezielle Notfallbehandlung

Mit der Novellierung der (Muster-)Weiterbildungsordnung wurde auch eine Anpassung des zuletzt im Jahre 2014 überarbeiteten (Muster-)Kursbuches Notfallmedizin erforderlich. Das vorliegende (Muster-)Kursbuch greift die Anforderungen der Zusatz-Weiterbildung Notallfallmedizin auf und orientiert sich an deren Inhalten.