Leitender Notarzt BAND Empfehlungen LNA (1999)

Zentrale Aufgabe des Rettungsdienstes ist die qualifizierte notfallmedizinische Versorgung und Betreuung von erkrankten und verletzten Patienten während Notfallrettung und Krankentransport. Rettungsdienst ist deshalb in erster Linie eine medizinische Dienstleistung. Da die Medizin im Mittelpunkt des Rettungsdienstes steht, muss der Rettungsdienst unter ärztlicher Kontrolle durchgeführt werden, damit sichergestellt ist, dass die Qualität der Patientenversorgung den anerkannten Regeln der Medizin entspricht.

Empfehlungen der 1. Bundeskonsensuskonferenz 1994

Auf Initiative der Ärztekammer Westfalen-Lippe fand in Münster im Auftrag der Bundesärztekammer eine erste ,Bundeskonsensuskonferenz‘ aller Landesärztekammern in zwei Sitzungen (November 1993/September 1994) statt mit dem Ziel, die 1984 von der Bundesärztekammer empfohlenen Voraussetzungen zum Erwerb des Fachkundenachweises ‚Rettungsdienst‘ (siehe 3.2.2) hinsichtlich ihrer Inhalte und auf Grund der bisherigen Erfahrungen zu überprüfen und ggf. zu aktualisieren.

Qualifikation des Notarztes (1984)

Schon bald nach Einrichtung von Notarztsystemen wurde erkannt, dass einerseits wegen der besonderen Bedingungen im Rettungsdienst sowie des zeitkritischen Versorgungszwangs und andererseits wegen des weiten interdisziplinären Notfallspektrums die Approbation als Arzt allein zur Qualifikation als – in der Regel allein tätiger – Notarzt nicht ausreicht.