Anhörung zum Neuerlass der Anforderungen an die geometrische Sichtbarkeit zu § 52 Absatz 3 und 4 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO): Warnleuchten für blaues und für gelbes Blinklicht – „horizontale und vertikale (geometrische) Sichtbarkeit“
Anhörung zum Neuerlass der Anforderungen an die geometrische Sichtbarkeit zu § 52 Absatz 3 und 4 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO): Warnleuchten für blaues und für gelbes Blinklicht – „horizontale und vertikale (geometrische) Sichtbarkeit“
Die BAND e.V. bedankt sich für die Möglichkeit, in der o.g. Angelegenheit angehört zu werden und beteiligt sich mit dem folgenden Beitrag an der Anhörung.
Mitarbeitende im Notarzt- und Rettungsdienst sowie in den Feuerwehren und anderen Organisationen der Gefahrenabwehr sind zur Ausübung ihrer Aufgaben im Interesse schutz- oder hilfsbedürftiger Dritter regelhaft auch in Situationen tätig, in denen sie selbst Gefahren wie bspw. durch den fließenden Verkehr auf Straßen und Autobahnen ausgesetzt sind. Diese Gefahren beginnen bereits auf der Anfahrt zum Notfallort. Dabei kann der Einsatz von blauen und gelben Blinklichtern einen wesentlichen Beitrag zur Absicherung der Sondersignalfahrten bzw. der Einsatzstellen und damit auch der Einsatzkräfte leisten und so deren Sicherheit erhöhen.